Viele Fragen, bei denen du zuerst überlegen solltest, was du möchtest.
Wenn du die Vaterschaft anerkennst, kann sie evtl. bereits nach der Au-Pair Tätigkeit in Deutschland, weil sie Mutter eines Deutschen werden wird. Du mußt sie hierzu nicht heiraten; ebenso muß sie weder dich heiraten, noch mit dir eine Beziehung führen wollen.
Wenn du gar nichts machst, wird sie ganz normal ausreisen müssen, außer es würden durch die Schwangerschaft Ausreisehindernisse festgestellt (reiseunfähig, Risikoschwangerschaft).
Tobeday schrieb am 09.05.2010 um 13:29:07:Wenn die Beziehung nicht funktioniert und wir uns trennen ich aber die Vaterschaft anerkannt habe welche Konsequenzen hat das?
Unterhaltspflicht der Mutter - mindestens die ersten drei Jahren - dem Kind solange es auf eigenen Beine steht.
reinhard schrieb am 09.05.2010 um 14:13:05:mit Ihr oder alleine beim Jugendamt, damit der Vater klar ist – sie kann Dich notfalls dazu zwingen, das wird teuer.
Vor der Geburt wohl kaum und im Heimatland der Kindsmutter dürfte das auch sehr schwer werden.