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Was passiert wenn ich Vaterschaft nicht anerkenne? (Gelesen: 3.474 mal)
helmut222
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Was passiert wenn ich Vaterschaft nicht anerkenne?
29.10.2010 um 15:26:26
 
Hallo,

Ich habe fast genau das gleiche Problem und weiß im Moment
noch nicht was ich machen soll.
Kann man sich wirklich einfach weigern das Kind an zu erkennen?Wie groß ist denn da die Chance damit durch zu kommmen?

Gruß
helmut

Auch für dich gilt der olle Grundsatz

-> neuer Fall = neuer thread.

Änderung:
Auch wenn es ähnlich sein mag, sonst vermischen sich die
Sachverhalte und es gibt Durcheinander Cool

Hab's daher abgetrennt.
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« Zuletzt geändert: 29.10.2010 um 17:21:57 von N/V »  
 
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maki
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Beiträge: 4.510

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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 29.10.2010 um 15:30:55
 
Zitat:
Kann man sich wirklich einfach weigern das Kind an zu erkennen?Wie groß ist denn da die Chance damit durch zu kommmen?

Wenn das Kind von dir ist, ist die Chance gleich null und es kostet dich eine Menge Geld, wie reinhard bereits sagte, u.U. kommt noch ein Eintrag auf die Geburtsurkunde, sodass das Kind das vielleicht irgendwann mitbekommt dass die Vaterschaft über die DNS ermittelt wurde.
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #2 - 29.10.2010 um 16:01:44
 
maki schrieb am 29.10.2010 um 15:30:55:
Wenn das Kind von dir ist, ist die Chance gleich null und es kostet dich eine Menge Geld, wie reinhard bereits sagte, ...


in Anbetracht der Tatsache, dass es schon mal Au-pairs gibt, die aus aufenthaltsrechtlichen Gründen gern schwanger werden wollen und zu diesem Zweck nicht nur auf einen Gaul setzen, wäre eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung nicht ausnahmslos sinnvoll. Nach der Geburt wird die Kindesmutter in einem solchen Fall doch sicher nichts gegen einen freiwilligen DNA-Test einwenden, oder? Danach ließe sich ja immernoch anerkennen...

Muleta
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Eduard
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Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ein Aupair Mädchen ist schwanger von mir. Wie gehts weiter?
Antwort #3 - 29.10.2010 um 17:21:25
 
Muleta hat es im anderen Thread schon geschrieben, aber es gehört natürlich auch hierher:

Eine Vaterschaftsanerkennung, einmal abgegeben, ist nur schwer wieder rückgängig zu machen.

Du solltest Dir also schon sicher sein, dass Du Ihr vertraust.

Rein theoretisch, wenn Du keine feste Beziehung wolltest und Ihr Euch nur ab und zu gesehen habt, kann da auch noch ein anderer Mann gewesen sein, und wer dann der Vater ist, weiß man nicht. Vielleicht weiß sie das selbst nicht sicher und kommt zu Dir, weil sie Dich netter als den anderen findet...

steini007 schrieb am 09.05.2010 um 14:14:57:
Vor der Geburt wohl kaum und im Heimatland der Kindsmutter dürfte das auch sehr schwer werden.


Ich kenne einen Fall, wo der Vater die Vaterschaft nicht anerkannt hat (jedenfalls gab es nach der Geburt einen Prozess um die Vaterschaft) und das Mädchen trotzdem in D bleiben und das Baby hier zur Welt bringen durfte. Mit welchem Aufenthaltstitel, weiß ich aber nicht (vielleicht einfach eine FB bis zur Klärung?).
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Blaise
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Antwort #4 - 30.10.2010 um 13:14:04
 
Hallo,

eine Vaterschaftsanerkennung ist freiwillig - da kann man nicht dazu gezwungen werden.

Allerdings könnte die Mutter eine gerichtliche Prüfung der Vaterschaft beantragen. Dann wird meist anhand eines Blutgruppengutachten oder einer DNA-Analyse die Vaterschaft überprüft und dann wird die Vaterschaft durch das Gericht festgelegt.

In Geburtsurkunden steht natürlich nicht, wie die Vaterschaft festgestellt wurde. Im Registereintrag wird zwar als Folgebeurkundung der Text "Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft" eingetragen, den Registereintrag sehen Dritte normalerweise nicht.

Eine Anerkennung der Vaterschaft setzt nicht die biologische Vaterschaft voraus: Du könntest die Vaterschaft also auch anerkennen, wenn Du nicht der leibliche Vater bist.

Eine Vaterschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden - das gilt auch für den anerkennenden Vater. Dazu kannst gibt es hier einige Informationen.
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helmut222
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 06.11.2010 um 11:46:22
 
ok, vielen Dank erstmal...

Also, ich habe mich mit ihr nur 3-4 mal getroffen und eigentlich
sind wir seit 2 Monaten gar nicht mehr zusammen. Sie hat sich jetzt nach 2 Monaten bei mir angemeldet und gesagt das sie von mir schwanger ist.

Deswegen kann ich auch nicht sicher sein ob das Kind von mir
ist. Und ich will auch nicht mir ihr zusammen ziehen,geschweige denn heiraten.

Was würdet ihr mir denn raten? Soll ich einfach nix machen und den Kontakt zu ihr abbrechen? oder mit ihr zusammen zum Jugendamt gehen?
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