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Niedelassungstitel befristet? (Gelesen: 2.476 mal)
ripple
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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27.10.2010 um 22:10:32
 
Guten abend,
ich habe da eine frage an die ABler oder auch all die anderen die ahnung haben.
meine frau hat die niederlassungserlaubnis beantragt und weil dies jetzt schon 7 wochen her ist, habe ich heute die AB angerufen und den sachbearbeiter nach dem stand der dinge gefragt. der sagte, dass alles bereit liege, er aber noch keine zeit für das schreiben hatte. alles super. wärend des telefonats aber sagte er das die NE bis zum jahr 2023 gültig sei. ich dachte die ist unbefristet??
wie lange darf sich eigentlich meine frau und ich im ausland aufhalten, bevor sie die NE verliert, ist das wie bei der AE auch auf 6 monate begrenzt?
für kompetente antworten wäre ich dankbar.
grüsse
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 27.10.2010 um 23:45:55
 
ripple schrieb am 27.10.2010 um 22:10:32:
ich dachte die ist unbefristet??

Das ist sie auch. Könnte es nicht sein, dass der Pass deiner Frau 2023 abläuft (in Weißrussland haben sie die Pässe eine ziemlich lange Gültigkeitsdauer).

ripple schrieb am 27.10.2010 um 22:10:32:
ist das wie bei der AE auch auf 6 monate begrenzt?


Ja, ein Aufenthalt von länger als sechs Monaten müsste von der ABH genehmigt werden.
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ripple
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 28.10.2010 um 00:01:22
 
erst einmal danke Smiley
ihr pass ist bis 2030 oder so gültig, hat mich auch gewundert.
überlegt mal, jetzt hübsches mädl und wenn sie 2029 irgendwo den pass vorzeigen muss, foto hübsch, aber original olle schachtel (hoffe die liest das nicht Smiley))
die NE ist also nicht so lange gültig wie der pass.

hm, mit der aufenthalts dauer im ausland ist dass bei uns so ne sache, ich bin vil unterwegs in aller welt, frei wie
'n vogel halt. war halt wegn der 6 monate etwas eingeengt, vom hirn her.
wollen vieleicht in spanien oder südfrankreich eigentum erwerben, da kann es schonmal sein das wir länger weg sind.
auc sind die märkte in belarus noch nicht entjungfert und wenn ich ein geschäft rieche bin ich da Smiley
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Petersburger
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Antwort #3 - 28.10.2010 um 04:56:31
 
Zitat:
Könnte es nicht sein, dass der Pass deiner Frau 2023 abläuft (in Weißrussland haben sie die Pässe eine ziemlich lange Gültigkeitsdauer).

Das hat aber gar nichts mit der NE zu tun.

Die ist unbefristet, bleibt unbefristet und wird auch keiner Paßgültigkeit angepaßt.

Zitat:
Ja, ein Aufenthalt von länger als sechs Monaten müsste von der ABH genehmigt werden. 

Sei mir nicht böse, Bayraqiano, aber so stimmt der Satz nun wirklich nicht.

Es muß gar kein Aufenthalt von der ABH genehmigt werden. In keinem Fall.
(Du ahnst gar nicht, wie viele Leute solche Formulierungen wörtlich nehmen ...)

@ripple
Welche Staatsangehörigkeit hast Du?
Schau bitte mal in den § 51 AufenthG, dort findest Du die Bestimmungen, die für Dich hier interessant sein könnten.

Wenn irgendwas unklar ist, frag' nochmal.

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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 28.10.2010 um 07:58:40
 
Hallo

ripple schrieb am 28.10.2010 um 00:01:22:
die NE ist also nicht so lange gültig wie der pass.


Nein, das darf nicht sein. Die NE ist immer ein unbefristeter AT. Ich nur davon ausgegangen, dass es sich um ein Missverständnis handelt.

Falls deine Frau tatsächlich nur einen Titel bis 2023 bekommt, müsst ihr sofort nach dem Grund fragen.

Petersburger schrieb am 28.10.2010 um 04:56:31:
Sei mir nicht böse, Bayraqiano

Nein, das bin ich sicherlich nicht.  Smiley

Sorry @ripple, wollte dich unnötig verwirren.
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Stefan-TR
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 28.10.2010 um 08:29:11
 
ripple schrieb am 28.10.2010 um 00:01:22:
hm, mit der aufenthalts dauer im ausland ist dass bei uns so ne sache, ich bin vil unterwegs in aller welt, frei wie
'n vogel halt. war halt wegn der 6 monate etwas eingeengt, vom hirn her.
wollen vieleicht in spanien oder südfrankreich eigentum erwerben, da kann es schonmal sein das wir länger weg sind.

Sobald deine Frau die Voraussetzungen zum Daueraufenthalt-EG erreicht hat (5 Jahre Aufenthalt, LU/Rente etc. gesichert), dann kann sie die NE zum DA-EG upgraden.

Der erlischt erst bei 1 Jahr ausserhalb der EU (ohne UK/IRL/Daenemark) oder bei 6 Jahren ausserhalb Deutschlands.
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Gutes
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 29.10.2010 um 15:29:15
 
das ist nicht mit Pass oder NE zu tun. Sondere ab 01.05.2011 eine elektronischer Aufenhaltstitel kommt. Alle NE von heute hat nur eine Gültigkeit bis 2023.
Man kann aber doch ab 01.05.2011 die neues NE-Card bestellen.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 30.10.2010 um 03:04:28
 
Gutes schrieb am 29.10.2010 um 15:29:15:
Alle NE von heute hat nur eine Gültigkeit bis 2023.

hast du eine Quelle dafür?
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #8 - 30.10.2010 um 10:57:34
 
erne schrieb am 30.10.2010 um 03:04:28:
hast du eine Quelle dafür?

Vermutlich ist gemeint, dass bis zu einem bestimmten
Zeitpunkt die "alten" Aufenthaltstitel nach neuem Muster
auszustellen sind.

Siehe Seite 17 dort:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2010/0536-10.pdf

30.04.2021 wäre der Termin.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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