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einreise erlaubnis trotz verhjaehrter strafe? (Gelesen: 10.658 mal)
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reinhard
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Antwort #15 - 02.05.2010 um 11:57:06
 
taner schrieb am 01.05.2010 um 22:50:07:
noch eine kleine frage... dauetr es auch lange in der ABH Hannover?


Die ABH hat Deiner Frau gesagt, dass die Bearbeitung des Antrags sechs Monate dauert. Jetzt fragst Du, ob das lang ist? Keine Ahnung, musst Du selbst entscheiden.

Zitat:
meinst du das die sich bedraegnt fühlen würden,wenn man
zu sehr
nachfragt und nachforschr?


Wenn Du zu sehr nachfragst, fühlt sich die ABH sicherlich bedrängt.
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taner
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Antwort #16 - 02.05.2010 um 18:24:37
 
dann werde ich die sache ganz normal angehen.danke nochmals recht herzlich für deine mühe
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taner
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Antwort #17 - 25.05.2010 um 22:38:24
 
Guten Abend.. Meine Frau war kurzem bei der ABH in Hannover.trotz vollmacht hat man ihr keine Auskunft gegeben.man hat nur zu ihr gesagt,das sie irgendwann mal eine Einladung bekommen wird und das nur die anmeldeBestätigung von ihr fehlt.ist die ABH nicht verpflichtet eine Auskunft an meine Frau zu geben?sie hat eine vollmacht. danke euch im voraus
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reinhard
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Antwort #18 - 26.05.2010 um 20:31:54
 
taner schrieb am 25.05.2010 um 22:38:24:
Guten Abend.. Meine Frau war kurzem bei der ABH in Hannover.trotz vollmacht hat man ihr keine Auskunft gegeben.man hat nur zu ihr gesagt,das sie irgendwann mal eine Einladung bekommen wird und das nur die anmeldeBestätigung von ihr fehlt.ist die ABH nicht verpflichtet eine Auskunft an meine Frau zu geben?sie hat eine vollmacht. danke euch im voraus



Mehr als diese Auskunft braucht sie doch nicht. Es ist Dein Verfahren bei der Botschaft, Du kannst ja jederzeit nachfragen.

Die ABH wird "nur" beteiligt, kümmert sich also nur um einen Ausschnitt des Verfahrens, u.a. die Unterlagen Deiner Frau einzusammeln. Und die Nachricht, dass nur noch eine Bescheinigung fehlt, ist doch wichtig.

Oder welche Informationen braucht Deine Frau noch?
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taner
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Antwort #19 - 26.05.2010 um 22:16:21
 
Meine Frage ist:Wer entscheidet über die FZF?die Botschaft oder die ABH?das wehre meine Frage. DANKE DİR İM VORAUS
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Saxonicus
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Antwort #20 - 26.05.2010 um 22:37:41
 
taner schrieb am 26.05.2010 um 22:16:21:
Wer entscheidet über die FZF?die Botschaft oder die ABH?das wehre meine Frage.

Die Entscheidung trifft letztendlich die Botschaft/das Konsulat, allerdings nicht ohne Zustimmung der ABH.
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alexanderderkleine
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Antwort #21 - 26.05.2010 um 22:43:25
 
Das BVA hat da auch ein Wörtchen mitzureden !!  Augenrollen
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taner
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Antwort #22 - 26.05.2010 um 22:51:11
 
was ist den BVA???
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #23 - 26.05.2010 um 22:53:00
 
alexanderderkleine schrieb am 26.05.2010 um 22:43:25:
Das BVA hat da auch ein Wörtchen mitzureden 


und welches bitte!!????!!
Meinung?
Wissen?
Gelaber?
Schwachfug?

bitte erklären!  unentschlossen

Änderung:
BVA = BundesVerwaltungsAmt


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« Zuletzt geändert: 26.05.2010 um 23:03:31 von N/V »  
 
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taner
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #24 - 26.05.2010 um 22:54:19
 
was welches?
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #25 - 26.05.2010 um 23:01:34
 
Ich zitierte alexanderdings nicht dich

also welches Wort das BVA da (angeblich) mit zu reden hat

ich zweifle sehr an seiner Aussage und will das rauskitzeln was
er da (wohl fälschlicherweise) zu wissen meint.
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alexanderderkleine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #26 - 27.05.2010 um 00:29:33
 
hey fons, bist noch nicht pensioniert ??

wenn du es besser weist erkläre es mal dem türken

du alter besser wisser  Laut lachend
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #27 - 27.05.2010 um 01:43:14
 
alexanderderkleine schrieb am 27.05.2010 um 00:29:33:
hey fons, bist noch nicht pensioniert ??

Boah wie nett. Danke, dass du dir Sorgen um einen alten
Mann machst. Ich hab nach 11 Jahren i4a gerade noch
Kraft um dir zu antworten.

alexanderderkleine schrieb am 27.05.2010 um 00:29:33:
wenn du es besser weist erkläre es mal dem türken

Ich wollte dir doch die Möglichkeit geben (nett wie ich so
bin) deine Meinung zu erklären. Anscheinend kannst du das
nicht und pisst alte Männer an.

alexanderderkleine schrieb am 27.05.2010 um 00:29:33:
du alter besser wisser


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reinhard
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Antwort #28 - 27.05.2010 um 10:22:01
 
Da die Frage ab und zu gestellt wird:

Das BVA prüft die Unterlagen. Davon merkt man normalerweise überhaupt nichts.

Ich hatte nur einmal ein Visumverfahren, in dem eine Abgeschobene ihren hinterhergereisten deutschen Verlobten im Herkunftsland geheiratet hat und wieder einreisen wollte. Bei der Übersetzung der Unterlagen in ihre Sprache (andere Schrift) und Rückübersetzung in die Unterlagen für die Botschaft hatte sich die Schreibweise ihres "neuen" Nachnamens geändert (zuzusagen hatte sie Herrn Meier geheiratet, das war dann in ihrer Schrift wedergegeben, und in den rückübersetzten Dokumenten fürs Visum hieß sie dann "Frau Maier"). Da leitete das BVA die Unterlagen nicht an die ABH weiter, sondern zurück an die Botschaft mit der Beanstandung, das müsste erst korrigiert werden. Denn ihr einheimischer, neuer Pass war auch in der "falschen" Schreibweise ihres neuen Namens ausgestellt.

Das ist bisher das einzige "Wörtchen", das ich beim BVA wahrgenommen habe, wo mitgeredet wurde. Ansonsten registriert das BVA alles und "mahnt" auch, wenn zu einem Vorgang lange nichts passiert ist.
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Antwort #29 - 27.05.2010 um 10:35:00
 
Ich ergänze mal noch ein bisschen.

In einem noch nicht solange zurückliegenden thread hatte ich schon einmal darauf hingewiesen, dass das BVA eine gewisse Unterstützungsfunktion im Kontext von Visaverfahren etwa bei der Datenüberprüfung wahrnimmt.

Näheres dazu ist
hier
nachzulesen. (Blaues bitte anklicken!)

Von "einem Wörtchen mitreden" im Sinne der Entscheidung über die Erteilung des Visums finde ich da (und anderswo) allerdings nichts.

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