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einreise erlaubnis trotz verhjaehrter strafe? (Gelesen: 10.534 mal)
Themen Beschreibung: FZ
taner
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01.05.2010 um 14:00:32
 
Hallo
mein Problem ist,das ich vor 12 Jahren aus Deutschland in die Türkei zurück gekommen bin ohne irgend einem Amt was zu sagen.hatte damals zwei verfahren gegen mich laufen.das 1 ist Doppel verjährt daher wurde die Haftstrafe aufgehoben.2.eine geldstrafe in 30 Tagessetzen wo die Akte 2008 vernichtet werden sollte.beides wurde vor 2 Jahren von einem Anwalt in Deutschland nachgeforscht.ich habe vor kurzem mit einer deutschen geheiratet und habe einen Antrag auf FZ gestellt.meine frage ist.könnte es abgelehnt werden?kann meine Frau was machen oder nachforschen lassen?
würde mich sehr freuen wenn ich eine Nachricht bekommen würde.
danke im voraus
Taner
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reinhard
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Antwort #1 - 01.05.2010 um 14:32:16
 
Wenn Du ausgewiesen bist, kannst Du gesperrt sein, auch wenn Du freiwillig ausgereist bist. Das kannst Du mit einer Selbstauskunft feststellen. Wenn Du gesperrt bist, musst Du einen Antrag auf Befristung der Sperre stellen.

Es gibt auch Ausländerbehörden, die den Visumantrag gleich als Antrag auf Befristung bearbeiten, so dass Du nichts zusätzlich machen musst.

Am besten fragst Du die Ausländerbehörde, die den Visumantrag bekommt. Falls der Antrag abgelehnt wird, holst Du Dir eine Selbstauskunft und weißt dann, was zu tun ist.
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taner
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Antwort #2 - 01.05.2010 um 14:41:13
 
zuerst vielen dank für deine antwort.meinst du das es viel besser wäre,das ich eine selbstauskunft machen lasse?zur sicherheit
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Antwort #3 - 01.05.2010 um 15:52:20
 
taner schrieb am 01.05.2010 um 14:41:13:
zuerst vielen dank für deine antwort.meinst du das es viel besser wäre,das ich eine selbstauskunft machen lasse?zur sicherheit


Ich denke: ja.

Das kostet ein paar Euro (ich glaube zwischen 10 und 15), dauert drei bis sechs Wochen, aber Du weißt dann Bescheid.

Gerade wenn Du ausgereist bist, ohne der Ausländerbehörde oder anderen Deine aktuelle Anschrift mitzuteilen, kann es hinterher noch Briefe oder Bescheide gegeben haben, die Dich nicht mehr erreicht haben.
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Antwort #4 - 01.05.2010 um 17:24:53
 
hätte mein Anwalt es nicht herausfinden können damals wo er meine unterlagen erforscht hat?er hat nämlich zwei schreiben bekommen.einmal das mit der Geldstrafe was 2008 vernichtet wurden ist und das zweite eine doppelte Verjährung.
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Antwort #5 - 01.05.2010 um 17:39:48
 
Er hätte es herausfinden können, wenn Du ihn damit beauftragt hättest.

Da Du aber nur ein paar Euro für die Selbstauskunft bezahlst, Dein Anwalt aber schätzungsweise das Zehnfache genommen hätte, ist es tatsächlich viel klüger, das selbst zu erledigen. Denn das Verfahren ist so einfach, dass Du keine Hilfe brauchst.
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Antwort #6 - 01.05.2010 um 17:50:54
 
İch werde dann mal meinen Antrag Rüberschicken.es gibt aber doch immer eine Möglichkeit falls es eine einreisenverbot geben sollte trotzdem nach einem Antrag einen Visum zur FZ bekommen?!ich finde es sehr nett das du mir hilfst.. danke nochmals
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Antwort #7 - 01.05.2010 um 18:03:25
 
Ja, die Möglichkeit gibt es.

Aber Du hast dann ja in Kürze die Informationen, dann weißt Du Bescheid.
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Antwort #8 - 01.05.2010 um 20:56:52
 
holt sich die auslaenderbehörde es auch von der BVA,oder haben die es selber falls es ein einreise verbot geben sollte?kann man danach bei denen fragen?danke nochmals
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Antwort #9 - 01.05.2010 um 21:08:27
 
Die Ausländerbehörde hat das genau wie die Botschaft / Konsulat auf Knopfdruck auf dem Computer-Bildschirm.
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Antwort #10 - 01.05.2010 um 21:36:09
 
Dann könnte meine Frau sofort nachfragen,ob es eine einreise verbot gibt.so das sie dann einen Antrag stellen kann falls die es nicht machen.wehre es so geeignet?
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Antwort #11 - 01.05.2010 um 21:42:44
 
Nein, Deine Frau bekommt die Auskunft nicht.

Es sind Deine Daten, Du bekommst Auskunft. Deine Frau braucht erst mal eine Vollmacht von Dir.
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Antwort #12 - 01.05.2010 um 21:56:30
 
was sollte ich genau in dieser vollmacht schreiben?
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Antwort #13 - 01.05.2010 um 22:39:04
 
taner schrieb am 01.05.2010 um 21:56:30:
was sollte ich genau in dieser vollmacht schreiben?


Hiermit bevollmächtige ich meine Frau (Name, Geburtsdatum), mich ausländerrechtlich zu vertreten, Informationen zu erhalten und Anträge zu stellen.
Name, Unterschrift, Geburtsdatum, Ausweiskopie

Und dann im Original mit Briefmarke an die Ausländerbehörde schicken. 2. Exemplar gleichzeitig an Deine Frau schicken.
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Antwort #14 - 01.05.2010 um 22:50:07
 
ich danke dir tausend mal...

noch eine kleine frage... dauetr es auch lange in der ABH Hannover?

meinst du das die sich bedraegnt fühlen würden,wenn man zu sehr nachfragt und nachforschr?

Änderung:
Ich habe deine Folgepostings zusammengefügt.


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« Zuletzt geändert: 01.05.2010 um 23:01:14 von Tippi »  
 
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