i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> einreise erlaubnis trotz verhjaehrter strafe?
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1272715232

Beitrag begonnen von taner am 01.05.2010 um 14:00:32

Titel: einreise erlaubnis trotz verhjaehrter strafe?
Beitrag von taner am 01.05.2010 um 14:00:32
Hallo
mein Problem ist,das ich vor 12 Jahren aus Deutschland in die Türkei zurück gekommen bin ohne irgend einem Amt was zu sagen.hatte damals zwei verfahren gegen mich laufen.das 1 ist Doppel verjährt daher wurde die Haftstrafe aufgehoben.2.eine geldstrafe in 30 Tagessetzen wo die Akte 2008 vernichtet werden sollte.beides wurde vor 2 Jahren von einem Anwalt in Deutschland nachgeforscht.ich habe vor kurzem mit einer deutschen geheiratet und habe einen Antrag auf FZ gestellt.meine frage ist.könnte es abgelehnt werden?kann meine Frau was machen oder nachforschen lassen?
würde mich sehr freuen wenn ich eine Nachricht bekommen würde.
danke im voraus
Taner

Titel: Re: einreise erlaubnis trotz verhjaehrter strafe?
Beitrag von reinhard am 01.05.2010 um 14:32:16
Wenn Du ausgewiesen bist, kannst Du gesperrt sein, auch wenn Du freiwillig ausgereist bist. Das kannst Du mit einer Selbstauskunft feststellen. Wenn Du gesperrt bist, musst Du einen Antrag auf Befristung der Sperre stellen.

Es gibt auch Ausländerbehörden, die den Visumantrag gleich als Antrag auf Befristung bearbeiten, so dass Du nichts zusätzlich machen musst.

Am besten fragst Du die Ausländerbehörde, die den Visumantrag bekommt. Falls der Antrag abgelehnt wird, holst Du Dir eine Selbstauskunft und weißt dann, was zu tun ist.

Titel: Re: einreise erlaubnis trotz verhjaehrter strafe?
Beitrag von taner am 01.05.2010 um 14:41:13
zuerst vielen dank für deine antwort.meinst du das es viel besser wäre,das ich eine selbstauskunft machen lasse?zur sicherheit

Titel: Re: einreise erlaubnis trotz verhjaehrter strafe?
Beitrag von reinhard am 01.05.2010 um 15:52:20

taner schrieb am 01.05.2010 um 14:41:13:
zuerst vielen dank für deine antwort.meinst du das es viel besser wäre,das ich eine selbstauskunft machen lasse?zur sicherheit


Ich denke: ja.

Das kostet ein paar Euro (ich glaube zwischen 10 und 15), dauert drei bis sechs Wochen, aber Du weißt dann Bescheid.

Gerade wenn Du ausgereist bist, ohne der Ausländerbehörde oder anderen Deine aktuelle Anschrift mitzuteilen, kann es hinterher noch Briefe oder Bescheide gegeben haben, die Dich nicht mehr erreicht haben.

Titel: Re: einreise erlaubnis trotz verhjaehrter strafe?
Beitrag von taner am 01.05.2010 um 17:24:53
hätte mein Anwalt es nicht herausfinden können damals wo er meine unterlagen erforscht hat?er hat nämlich zwei schreiben bekommen.einmal das mit der Geldstrafe was 2008 vernichtet wurden ist und das zweite eine doppelte Verjährung.

Titel: Re: einreise erlaubnis trotz verhjaehrter strafe?
Beitrag von reinhard am 01.05.2010 um 17:39:48
Er hätte es herausfinden können, wenn Du ihn damit beauftragt hättest.

Da Du aber nur ein paar Euro für die Selbstauskunft bezahlst, Dein Anwalt aber schätzungsweise das Zehnfache genommen hätte, ist es tatsächlich viel klüger, das selbst zu erledigen. Denn das Verfahren ist so einfach, dass Du keine Hilfe brauchst.

Titel: Re: einreise erlaubnis trotz verhjaehrter strafe?
Beitrag von taner am 01.05.2010 um 17:50:54
İch werde dann mal meinen Antrag Rüberschicken.es gibt aber doch immer eine Möglichkeit falls es eine einreisenverbot geben sollte trotzdem nach einem Antrag einen Visum zur FZ bekommen?!ich finde es sehr nett das du mir hilfst.. danke nochmals

Titel: Re: einreise erlaubnis trotz verhjaehrter strafe?
Beitrag von reinhard am 01.05.2010 um 18:03:25
Ja, die Möglichkeit gibt es.

Aber Du hast dann ja in Kürze die Informationen, dann weißt Du Bescheid.

Titel: Re: einreise erlaubnis trotz verhjaehrter strafe?
Beitrag von taner am 01.05.2010 um 20:56:52
holt sich die auslaenderbehörde es auch von der BVA,oder haben die es selber falls es ein einreise verbot geben sollte?kann man danach bei denen fragen?danke nochmals

Titel: Re: einreise erlaubnis trotz verhjaehrter strafe?
Beitrag von reinhard am 01.05.2010 um 21:08:27
Die Ausländerbehörde hat das genau wie die Botschaft / Konsulat auf Knopfdruck auf dem Computer-Bildschirm.

Titel: Re: einreise erlaubnis trotz verhjaehrter strafe?
Beitrag von taner am 01.05.2010 um 21:36:09
Dann könnte meine Frau sofort nachfragen,ob es eine einreise verbot gibt.so das sie dann einen Antrag stellen kann falls die es nicht machen.wehre es so geeignet?

Titel: Re: einreise erlaubnis trotz verhjaehrter strafe?
Beitrag von reinhard am 01.05.2010 um 21:42:44
Nein, Deine Frau bekommt die Auskunft nicht.

Es sind Deine Daten, Du bekommst Auskunft. Deine Frau braucht erst mal eine Vollmacht von Dir.

Titel: Re: einreise erlaubnis trotz verhjaehrter strafe?
Beitrag von taner am 01.05.2010 um 21:56:30
was sollte ich genau in dieser vollmacht schreiben?

Titel: Re: einreise erlaubnis trotz verhjaehrter strafe?
Beitrag von reinhard am 01.05.2010 um 22:39:04

taner schrieb am 01.05.2010 um 21:56:30:
was sollte ich genau in dieser vollmacht schreiben?


Hiermit bevollmächtige ich meine Frau (Name, Geburtsdatum), mich ausländerrechtlich zu vertreten, Informationen zu erhalten und Anträge zu stellen.
Name, Unterschrift, Geburtsdatum, Ausweiskopie

Und dann im Original mit Briefmarke an die Ausländerbehörde schicken. 2. Exemplar gleichzeitig an Deine Frau schicken.

Titel: Re: einreise erlaubnis trotz verhjaehrter strafe?
Beitrag von taner am 01.05.2010 um 22:50:07
ich danke dir tausend mal...

noch eine kleine frage... dauetr es auch lange in der ABH Hannover?

meinst du das die sich bedraegnt fühlen würden,wenn man zu sehr nachfragt und nachforschr?

[edit]Ich habe deine Folgepostings zusammengefügt.[/edit]





Titel: Re: einreise erlaubnis trotz verhjaehrter strafe?
Beitrag von reinhard am 02.05.2010 um 11:57:06

taner schrieb am 01.05.2010 um 22:50:07:
noch eine kleine frage... dauetr es auch lange in der ABH Hannover?


Die ABH hat Deiner Frau gesagt, dass die Bearbeitung des Antrags sechs Monate dauert. Jetzt fragst Du, ob das lang ist? Keine Ahnung, musst Du selbst entscheiden.


Zitat:
meinst du das die sich bedraegnt fühlen würden,wenn man zu sehr nachfragt und nachforschr?


Wenn Du zu sehr nachfragst, fühlt sich die ABH sicherlich bedrängt.

Titel: Re: einreise erlaubnis trotz verhjaehrter strafe?
Beitrag von taner am 02.05.2010 um 18:24:37
dann werde ich die sache ganz normal angehen.danke nochmals recht herzlich für deine mühe

Titel: Re: einreise erlaubnis trotz verhjaehrter strafe?
Beitrag von taner am 25.05.2010 um 22:38:24
Guten Abend.. Meine Frau war kurzem bei der ABH in Hannover.trotz vollmacht hat man ihr keine Auskunft gegeben.man hat nur zu ihr gesagt,das sie irgendwann mal eine Einladung bekommen wird und das nur die anmeldeBestätigung von ihr fehlt.ist die ABH nicht verpflichtet eine Auskunft an meine Frau zu geben?sie hat eine vollmacht. danke euch im voraus

Titel: Re: einreise erlaubnis trotz verhjaehrter strafe?
Beitrag von reinhard am 26.05.2010 um 20:31:54

taner schrieb am 25.05.2010 um 22:38:24:
Guten Abend.. Meine Frau war kurzem bei der ABH in Hannover.trotz vollmacht hat man ihr keine Auskunft gegeben.man hat nur zu ihr gesagt,das sie irgendwann mal eine Einladung bekommen wird und das nur die anmeldeBestätigung von ihr fehlt.ist die ABH nicht verpflichtet eine Auskunft an meine Frau zu geben?sie hat eine vollmacht. danke euch im voraus



Mehr als diese Auskunft braucht sie doch nicht. Es ist Dein Verfahren bei der Botschaft, Du kannst ja jederzeit nachfragen.

Die ABH wird "nur" beteiligt, kümmert sich also nur um einen Ausschnitt des Verfahrens, u.a. die Unterlagen Deiner Frau einzusammeln. Und die Nachricht, dass nur noch eine Bescheinigung fehlt, ist doch wichtig.

Oder welche Informationen braucht Deine Frau noch?

Titel: Re: einreise erlaubnis trotz verhjaehrter strafe?
Beitrag von taner am 26.05.2010 um 22:16:21
Meine Frage ist:Wer entscheidet über die FZF?die Botschaft oder die ABH?das wehre meine Frage. DANKE DİR İM VORAUS

Titel: Re: einreise erlaubnis trotz verhjaehrter strafe?
Beitrag von Saxonicus am 26.05.2010 um 22:37:41

taner schrieb am 26.05.2010 um 22:16:21:
Wer entscheidet über die FZF?die Botschaft oder die ABH?das wehre meine Frage.

Die Entscheidung trifft letztendlich die Botschaft/das Konsulat, allerdings nicht ohne Zustimmung der ABH.

Titel: Re: einreise erlaubnis trotz verhjaehrter strafe?
Beitrag von alexanderderkleine am 26.05.2010 um 22:43:25
Das BVA hat da auch ein Wörtchen mitzureden !!  ::)

Titel: Re: einreise erlaubnis trotz verhjaehrter strafe?
Beitrag von taner am 26.05.2010 um 22:51:11
was ist den BVA???

Titel: Re: einreise erlaubnis trotz verhjaehrter strafe?
Beitrag von fons am 26.05.2010 um 22:53:00

alexanderderkleine schrieb am 26.05.2010 um 22:43:25:
Das BVA hat da auch ein Wörtchen mitzureden 


und welches bitte!!????!!
Meinung?
Wissen?
Gelaber?
Schwachfug?

bitte erklären!  :-/

[edit]BVA = BundesVerwaltungsAmt[/edit]


Titel: Re: einreise erlaubnis trotz verhjaehrter strafe?
Beitrag von taner am 26.05.2010 um 22:54:19
was welches?

Titel: Re: einreise erlaubnis trotz verhjaehrter strafe?
Beitrag von fons am 26.05.2010 um 23:01:34
Ich zitierte alexanderdings nicht dich

also welches Wort das BVA da (angeblich) mit zu reden hat

ich zweifle sehr an seiner Aussage und will das rauskitzeln was
er da (wohl fälschlicherweise) zu wissen meint.

Titel: Re: einreise erlaubnis trotz verhjaehrter strafe?
Beitrag von alexanderderkleine am 27.05.2010 um 00:29:33
hey fons, bist noch nicht pensioniert ??

wenn du es besser weist erkläre es mal dem türken

du alter besser wisser  ;D

Titel: Re: einreise erlaubnis trotz verhjaehrter strafe?
Beitrag von fons am 27.05.2010 um 01:43:14

alexanderderkleine schrieb am 27.05.2010 um 00:29:33:
hey fons, bist noch nicht pensioniert ??

Boah wie nett. Danke, dass du dir Sorgen um einen alten
Mann machst. Ich hab nach 11 Jahren i4a gerade noch
Kraft um dir zu antworten.


alexanderderkleine schrieb am 27.05.2010 um 00:29:33:
wenn du es besser weist erkläre es mal dem türken

Ich wollte dir doch die Möglichkeit geben (nett wie ich so
bin) deine Meinung zu erklären. Anscheinend kannst du das
nicht und pisst alte Männer an.


alexanderderkleine schrieb am 27.05.2010 um 00:29:33:
du alter besser wisser


Du nun Pausen-User



2 Wochen haste Zeit zum nachdenken.

Titel: Re: einreise erlaubnis trotz verhjaehrter strafe?
Beitrag von reinhard am 27.05.2010 um 10:22:01
Da die Frage ab und zu gestellt wird:

Das BVA prüft die Unterlagen. Davon merkt man normalerweise überhaupt nichts.

Ich hatte nur einmal ein Visumverfahren, in dem eine Abgeschobene ihren hinterhergereisten deutschen Verlobten im Herkunftsland geheiratet hat und wieder einreisen wollte. Bei der Übersetzung der Unterlagen in ihre Sprache (andere Schrift) und Rückübersetzung in die Unterlagen für die Botschaft hatte sich die Schreibweise ihres "neuen" Nachnamens geändert (zuzusagen hatte sie Herrn Meier geheiratet, das war dann in ihrer Schrift wedergegeben, und in den rückübersetzten Dokumenten fürs Visum hieß sie dann "Frau Maier"). Da leitete das BVA die Unterlagen nicht an die ABH weiter, sondern zurück an die Botschaft mit der Beanstandung, das müsste erst korrigiert werden. Denn ihr einheimischer, neuer Pass war auch in der "falschen" Schreibweise ihres neuen Namens ausgestellt.

Das ist bisher das einzige "Wörtchen", das ich beim BVA wahrgenommen habe, wo mitgeredet wurde. Ansonsten registriert das BVA alles und "mahnt" auch, wenn zu einem Vorgang lange nichts passiert ist.

Titel: Re: einreise erlaubnis trotz verhjaehrter strafe?
Beitrag von schweitzer am 27.05.2010 um 10:35:00
Ich ergänze mal noch ein bisschen.

In einem noch nicht solange zurückliegenden thread hatte ich schon einmal darauf hingewiesen, dass das BVA eine gewisse Unterstützungsfunktion im Kontext von Visaverfahren etwa bei der Datenüberprüfung wahrnimmt.

Näheres dazu ist hier nachzulesen. (Blaues bitte anklicken!)

Von "einem Wörtchen mitreden" im Sinne der Entscheidung über die Erteilung des Visums finde ich da (und anderswo) allerdings nichts.

=schweitzer=

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.