jeff81 schrieb am 09.02.2010 um 13:05:00:muss man einen festen Arbeitsvertrag besitzen um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu bekommen??
Wichtig ist, dass der Lebensunterhalt nicht nur kurzfristig sondern nachhaltig gesichert ist. Dabei müsste die
ABH allerdings anmgemessen im Blick haben, dass es in einigen Branchen üblich ist, nahezu ausschließlich befristete Arbeitsverträge abzuschließen. In so einem Falle wäre also eine prognoseentscheidung hinsichtlich der
LU - Sicherung für die Zukunft zu treffen und davon ausgehend zu entscheiden.
Das gilt im Übrigen prinzipiell auch für eine Einbürgerung nach § 9
StAG (Ehegatte von Deutschen) - die den regeln einer ermessenseinbürgerung folgt - auch dafür ist die
LU - Sicherung erforderlich.
jeff81 schrieb am 09.02.2010 um 13:05:00:kann man direkt einen Antrag zur Einbürgerung erstellen ohne das besitzen eine Niederlassungserlaubnis??
Das kommt auf die
AE an, die Du hast. - Wenn es eine
AE gemäß § 28 (1) Nr. 1
AufenthG ist, was ich vermute, dann genügt diese als aufenthaltsrechtliche Voraussetzung für eine Einbürgerung.
=schweitzer=