Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Heirat mit nicht EU-Bürgerin, Aufenthaltserlaubnis, Bafög (Gelesen: 1.488 mal)
mogli4fun
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat mit nicht EU-Bürgerin, Aufenthaltserlaubnis, Bafög
07.02.2010 um 22:49:23
 
Hi Leute,

Ich stehe momentan vor einer Frage bzgl. Heirat:

Wir (Freundin, nicht EU Bürgerin) möchten heiraten. Sie ist im Moment mit einer Aufenthaltserlaubnis für Studium in Deutschland.
1. Ist dies einfach in Deutschland möglich, ohne dass sie nach der Heirat zurück in ihr Land muss, um eine Familienzusammenführung zu beantragen? Ist es möglich, die Art der Aufenthaltserlaubnis von Deutschland aus zu wechseln. Sie wird natürlich weiterstudieren nach der Hochzeit.

2. Eine weitere Frage ergibt sich in diesem Zusammenhang. Ich selbst bin Student und bin in einigen Monaten Bafög-berechtigt. Kann eigentlich meine zukünftige Frau auch Bafög beantragen?

3. Ich habe weiterhin gelesen, dass ein Mindestwohnraum vorgeschrieben ist, wir leben zusammen auf 16m2 ohne Probleme. Müssen wir dann umziehen?

Ich hoffe ihr könnt mir mit meinen Fragen helfen.


Danke und viele Grüße Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat mit nicht EU-Bürgerin, Aufenthaltserlaubnis, Bafög
Antwort #1 - 08.02.2010 um 08:31:14
 
mogli4fun schrieb am 07.02.2010 um 22:49:23:
1. Ist dies einfach in Deutschland möglich, ohne dass sie nach der Heirat zurück in ihr Land muss, um eine Familienzusammenführung zu beantragen? Ist es möglich, die Art der Aufenthaltserlaubnis von Deutschland aus zu wechseln.


Ja das ist in Eurem Falle möglich. § 39 Nr. 1 AufenthV ist anwendbar:

Zitat:
Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn

1. er ein nationales Visum (§ 6 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes) oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzt,


Da Deine Freundin jetzt, wie Du schriebst, eine AE fürs Studium hat, greift diese Vorschrift also.

mogli4fun schrieb am 07.02.2010 um 22:49:23:
2. Eine weitere Frage ergibt sich in diesem Zusammenhang. Ich selbst bin Student und bin in einigen Monaten Bafög-berechtigt. Kann eigentlich meine zukünftige Frau auch Bafög beantragen?


Wenn Ihr verheiratet seid, ja. - Ob die Voraussetzungen einzelfallbezogen gegeben sind, wird dann gesondert geprüft.

mogli4fun schrieb am 07.02.2010 um 22:49:23:
3. Ich habe weiterhin gelesen, dass ein Mindestwohnraum vorgeschrieben ist, wir leben zusammen auf 16m2 ohne Probleme. Müssen wir dann umziehen?


Nein. Für binationale Ehen mit einem deutschen Partner gibt es kein Mindestwohnraumerfordernis.

mogli4fun schrieb am 07.02.2010 um 22:49:23:
Ich hoffe ihr könnt mir mit meinen Fragen helfen.


Ich hoffe, ich konnte.  Zwinkernd


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 08.02.2010 um 12:22:47 von schweitzer » 
Grund: nachträgliche Tippfehlerkorrektur 

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
mogli4fun
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat mit nicht EU-Bürgerin, Aufenthaltserlaubnis, Bafög
Antwort #2 - 08.02.2010 um 22:08:56
 
Ja du konntest uns weiterhelfen,

vielen Dank Smiley  Daumen hoch
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema