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Führerschein gültig in D? (Gelesen: 1.632 mal)
peppermint
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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30.01.2010 um 21:20:44
 
Traurig blick halt noch nicht so durch.sorry.
trau mich schon gar nicht mehr noch eine frage zu stellen:)
muss ich jetzt aber Smiley
ist der Führerschein vom Ausländischen Ehemann hier gültig???


Daddys' Änderung:
Bedank' dich bei den Haarspaltern weiter unten, dass dieser Teil endgültig abgetrennt werden musste...  unentschlossen
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« Zuletzt geändert: 02.02.2010 um 21:42:10 von Daddy »  
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 30.01.2010 um 21:49:08
 
peppermint schrieb am 30.01.2010 um 21:20:44:
ist der Führerschein vom Ausländischen Ehemann hier gültig???


Gehört eher in "sonstige deutsche Rechtsgebiete"

Nutze die Suche oder guck mal hier
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 01.02.2010 um 23:02:26
 
peppermint schrieb am 30.01.2010 um 21:20:44:
st der Führerschein vom Ausländischen Ehemann hier gültig???

kommt auf den Führerschein an Smiley

Regelmässig ist ein auslängischer Führerschein in D gültig.
Aber Achtung: sofern der Ausländer nicht aus der EU ist, gilt der Führerschein ab der Wohnsitznahme in D nur für 6 Monate.
Danach gilt er in D nicht mehr und muss umgeschrieben werden.
Je nachdem woher der Führerschein ist, bedeutet "umschreiben" kompllette deutsche Führerscheinprüfung ablegen. Also am besten gleich mit dem "Umschreiben" beginnen (Fahrschule suchen, Prüfungsbögen pauken ...)
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steini007
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Antwort #3 - 02.02.2010 um 10:20:49
 
erne schrieb am 01.02.2010 um 23:02:26:
sofern der Ausländer nicht aus der EU ist, gilt der Führerschein ab der Wohnsitznahme in D nur für 6 Monate.
Danach gilt er in D nicht mehr und muss umgeschrieben werden. 

Das ist so nicht ganz richtig. Nach 6 Monaten nach Wohnsitznahme darf man mit dem Führerschein nicht mehr in Deutschland fahren; der Führerschein bleibt aber weiterhin gültig. Wäre der Führerschein ungültig müßte man sich einer kompletten Fahrschulausbildung unterziehen und nicht nur die theoretische und praktische Prüfung ablegen.

Sofern der Führerscheininhaber sich länger als 6 Monaten ausserhalb Deutschlands aufhält, kann er nach der Wiedereinreise wieder 6 Monate im Straßenverkehr bewegen.
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erne
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Antwort #4 - 02.02.2010 um 21:33:18
 
grmpf, schon wieder Haarspaltereien

na gut, aber das ist meines Wissens auch falsch:
steini007 schrieb am 02.02.2010 um 10:20:49:
Sofern der Führerscheininhaber sich länger als 6 Monaten ausserhalb Deutschlands aufhält, kann er nach der Wiedereinreise wieder 6 Monate im Straßenverkehr bewegen.

Der Wohnsitz muss in D aufgegeben werden, dann gilt der FS in D nach der Einreise wieder, und ab Wohnsitznahme wieder nur 6 Monate.

und da wir beim Haarespalten sind:
steini007 schrieb am 02.02.2010 um 10:20:49:
darf man mit dem Führerschein nicht mehr in Deutschland fahren; der Führerschein bleibt aber weiterhin gültig.

wenn man einen gültigen FS hat (heisst "bestizt", und nicht bei der Polizei abgegeben hat), dann darf man da, wo er gilt , auch fahren.
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