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Elterngeld / Duldung / Heirat / Steuerklassenwechsel (Gelesen: 2.692 mal)
sandy33
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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01.02.2010 um 12:41:53
 
Hallo zusammen,
ich habe mal folgendes Anliegen:
Am 21.11.2008 wurde unser Sohn geboren ( Deutsch ), ich war damals in Steuerklasse 2, habe auch Elterngeld beantragt und für 12 Monate 300 Euro und für 2 Monate 1100 Euro bewilligt bekommen. Im Januar 2009 hat mein Mann seine Duldung erhalten. Im Februar 2009 haben wir geheiratet und ich bin in Steuerklasse 3 gekommen.
Nur leider habe ich es total vergessen der Behörde zu melden.
Heute bekam ich Post und muss jetzt mein Gehalt im Bezugszeitraum einreichen.
Hat das Auswirkungen auf die Zahlung das ich die Steuerklasse gewechselt habe? Hat mein Mann mit seiner Duldung auch anspruch auf Elterngeld?
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 01.02.2010 um 13:05:06
 
sandy33 schrieb am 01.02.2010 um 12:41:53:
Hat mein Mann mit seiner Duldung auch anspruch auf Elterngeld?


Nein, das hat grundsätzlich nicht er nicht. (Ausnahme könnte nur bei bestimmten Staatsangehörigkeiten gegeben sein.)

sandy33 schrieb am 01.02.2010 um 12:41:53:
Hat das Auswirkungen auf die Zahlung das ich die Steuerklasse gewechselt habe?


Ich versteh die Frage nicht ganz. - Wenn Du fragen möchtest, ob der Steuerklassenwechsel Einfluss auf die Elterngeldzahlung hat, empfehle ich Dir unter anderem
diese Webseite
  (Blaues bitte klicken und dann relativ weit nach unten scrollen bis zur Überschrift: "Steuerklasse wechseln für höheres Elterngeld".)

Ob nun aber noch eine sich ggf. ergebende Nachzahlung beansprucht werden kann, weiß ich nicht zu sagen. - Ggf. mal bei einer guten Familienberatungsstelle nachfragen.

=schweitzer=
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sandy33
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 01.02.2010 um 13:16:51
 
schweitzer schrieb am 01.02.2010 um 13:05:06:
Ich versteh die Frage nicht ganz. - Wenn Du fragen möchtest, ob der Steuerklassenwechsel Einfluss auf die Elterngeldzahlung hat, empfehle ich Dir unter anderem diese Webseite(Blaues bitte klicken und dann relativ weit nach unten scrollen bis zur Überschrift: "Steuerklasse wechseln für höheres Elterngeld".)

Ob nun aber noch eine sich ggf. ergebende Nachzahlung beansprucht werden kann, weiß ich nicht zu sagen. - Ggf. mal bei einer guten Familienberatungsstelle nachfragen.


Danke für die Antwort. Ich habe Angst, da ich den wechsel der Steuerklasse nicht gemeldet habe und dadurch eventuell eine Rückzahlung an die Stadt leisten muss. Haben zwar nur den minimum Betrag bekommen aber beim googlen findet man so einen Fall auch nicht und bei der Stadt geht keiner ans Telefon. Versuche mal weiter da anzurufen, aber danke erstmal für die Antwort.
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 01.02.2010 um 17:09:12
 
sandy33 schrieb am 01.02.2010 um 13:16:51:
Ich habe Angst, da ich den wechsel der Steuerklasse nicht gemeldet habe und dadurch eventuell eine Rückzahlung an die Stadt leisten muss.

Die Angst ist unbegründet, da die Höhe des Elterngeld aufgrund des Verdienstes vor der Geburt errechnet wird.

Auszug aus dem von schweitzer angegebenen Link:

Zitat:
Höhe des Elterngeldes
Nach § 2 Abs. 1 BEEG wird das Elterngeld in Höhe von 67 Prozent des in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 Euro monatlich für volle Monate gezahlt. Das Elterngeld beträgt für nicht erwerbstätige Elternteile mindestens 300 Euro monatlich (§ 2 Abs. 5 BEEG), auch Mindestelterngeld genannt.
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sandy33
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 03.02.2010 um 17:37:07
 
Ich habe da jetzt nochmal eine Frage, bin in einem anderen Theard darauf gestoßen.
Ich bin Steuerklasse 3 mein Mann hat Steuerklasse 5, er hat auch eine Steuerkarte bekommen, hat aber eine Duldung und keine Arbeitserlaubnis. Jetzt lese ich in letzter Zeit öfter das ich erst die Steuerklasse hätte wechseln können sobald er seine AE hat. Stimmt das?
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