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Ehegattennachzug zu Ausländer (Gelesen: 12.481 mal)
reinhard
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Antwort #15 - 24.01.2010 um 17:04:16
 
steini007 schrieb am 24.01.2010 um 16:39:55:
Eine VE seitens der TS macht doch keinen Sinn, das es um eine FZF geht.


Das hast Du missverstanden. Die anfragende Ehefrau hat früher schon mal eine VE abgegeben und ihr Gehalt nachgewiesen. Sie hat jetzt gefragt (oben nachzulesen), ob die jetzige Prüfung anders oder schwerer ist.

Deshalb habe ich geantwortet:
1) wird jetzt stärker auf Nachhaltigkeit geachtet (evtl. schwerer, vermutlich für sie egal)
2) wird jetzt das (spätere) Netto anders gerechnet, für sie also viel günstiger.

Insofern war alles ganz logisch und nachvollziehbar.
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erne
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Antwort #16 - 24.01.2010 um 19:58:26
 
peppermint schrieb am 24.01.2010 um 14:11:23:
Mein Mann ist Reiseleiter in Antalya...also Deutsch kein Problem...die haben ihn nach dem A1 gefragt...er hatte keins dabei...da musste er den test vor Ort machen...war auch kein Problem.Ich weiß jetzt aber net ob die mir bei der Behörde villeicht sagen werden das er eins braucht.Alles neuland für mich


da dein Mann Deutsch spricht und versteht: mache dir auch deswegen keine Sorgen. Wenn kein Goethe Zeugnis vorgelegt werden kann, der Antragsteller aber bei der Antragstellung alles in deutsch sagt, hat man davon auszugehen, dass er "ausreichend" deutsch spricht.
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peppermint
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Antwort #17 - 26.01.2010 um 22:23:37
 
Hallo ihr Lieben Smiley bin zwar net immer online aber..lese mir schon eine ganze weile einige beiträge durch...und muss sagen...schön das es euch gibt Smiley
Hätte gestern meinen Termin bei der Ausländerbehörde gehabt aber meine SA war krank...jetzt habe ich sie Morgen früh um 10 und bin sehr gespannt und aufgeregt.
Alles weitere berichichte ich dann auch...aber werde hier immer wieder auch reinklicken...kommen noch viele Fragen auf euch zu Smiley bis bald
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peppermint
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Antwort #18 - 27.01.2010 um 17:43:49
 
Hallo zusammen,
war heute bei der Ausländerbehörde...20 min.datenabgleich...meine SA hat gesagt sieht alles ganz gut aus...ich soll sie ende nächste Woche anrufen...was wird sie mir denn sagen??? warum wird sie mich anrufen...
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Antwort #19 - 27.01.2010 um 17:58:15
 
peppermint schrieb am 27.01.2010 um 17:43:49:
war heute bei der Ausländerbehörde.

peppermint schrieb am 27.01.2010 um 17:43:49:
meine SA hat gesagt


20 Minuten Zeit um das hier

peppermint schrieb am 27.01.2010 um 17:43:49:
was wird sie mir denn sagen??? warum wird sie mich anrufen... 


zu klären.

Unsere Hellseher sind grad im Urlaub - ich persönlich
hätte meiner SB diese Fragen bei der Vorsprache gestellt.

Sie ist die einzigste, die das wissen kann.
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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peppermint
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Antwort #20 - 30.01.2010 um 13:57:11
 
Hallo ihr Lieben Smiley
visum bekommen...mein Mann kommt Freitag Laut lachend
meine Sachbearbeiterin ist einfach der Hammer Smiley
in was für einer Art und weise darf ich mich bei ihr bedanken???
wegen Beamtenstatus...soll alles nicht falsch verstanden werden...aber ich möchte mich irgendwie bei ihr bedanken.
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reinhard
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Antwort #21 - 30.01.2010 um 15:04:17
 
Beim "Bedanken" gibt es Richtlinien der einzelnen Kommunane. In unserer Stadt müssen die Sachbearbeiter alles abgeben (oder gleich ablehnen), was mehr wert ist als 11 Euro. Bei einer Landesbehörde, die ich kenne, ist die Grenze 8 Euro.

Ein netter Brief, ein netter Anruf, eine nette E-Mail ist alles erlaubt. Oder Brief an den Chef mit dem Lob, damit er weiß, dass sie gut ist.
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fzf bekommen :) Aber noch ne Frage...
Antwort #22 - 30.01.2010 um 13:23:10
 
Hallo ihr Lieben Smiley
7.01.2010 Visum beantragt...gestern bekommen Laut lachend
ich bin so Happy...
ich möchte meine Sachbearbeiterin knutschen:)...nein aber ohne das mann das falsch versteht...sind ja immerhin Beamte...wie kann ich meine Dankbarkeit zeigen???
am liebsten würde ich ihr Büro mit Blumen überfüllen...


Daddys' Änderung:
Schön dass du dich freust, aber tu es bitte nicht wahllos in fremden Threads Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 30.01.2010 um 18:37:41 von Daddy »  
 
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Daddy
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Antwort #23 - 02.02.2010 um 21:39:56
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
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peppermint
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Antwort #24 - 20.02.2010 um 13:30:17
 
Hallo ihr lieben experten...
wiederhole mich zwar Smiley aber, mein mann ist da und alles ist gut und super gelaufen.Müssen wir trotzden damit rechnen das uns die ABH besucht zwecks kontrolle? von wegen ob wirklich ehe ähnliche gemeinschaft oder so?
Danke für die Antworten...schönes WE
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reinhard
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Antwort #25 - 20.02.2010 um 14:26:37
 
peppermint schrieb am 20.02.2010 um 13:30:17:
Müssen wir trotzden damit rechnen das uns die ABH besucht zwecks kontrolle? von wegen ob wirklich ehe ähnliche gemeinschaft oder so?
Danke für die Antworten...schönes WE


Das macht eine ABH extrem selten. Dazu müsste sie schon handfeste Informationen haben, dass Ihr offensichtlich in zwei verschiedenen Wohnungen lebt, andere Partner habt und die Ehe nur zum Schein besteht.

Solange Ihr normal zusammen lebt, kann es Euch außerdem völlig egal sein.
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Antwort #26 - 20.02.2010 um 21:07:59
 
reinhard schrieb am 20.02.2010 um 14:26:37:
Solange Ihr normal zusammen lebt, kann es Euch außerdem völlig egal sein. 


Ein seltsames Verständnis der Grundrechte: Die Ehegatten sind selbstverständlich nicht verpflichtet, Mitarbeiter der Ausländerbehörde oder der Polizei zwecks Kontrolle einer ehelichen Lebensgemeinschaft in die Wohnung zu lassen. Wenn also jemand vor der Türe steht: Nett begrüßen und dann die Türe wieder schließen. Und dies selbstverständlich unabhängig davon, ob tatsächlich eine eheliche Lebensgemeinschaft gelebt wird.
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