hallo
habe 2 schreiben eine vom bamf über meine jüngste das von meinem anwalt an mich weiter geleitet wurd und ein schreiben mit je 2 abschriften über meine ältesten.
die schreiben über meine 2 ältesten ich schreibe eine auf das sie eigentlich identisch sind:
In der Verwaltungsstreitsache wegen aasylrechts wird bezugnehmend auf das Schreiben des Gerichts vom 29.01.2010 mitgeteielt,dass-wie bereits im beklagten bescheid auf S.6 unten ausgeführt ,die Zuerkennung von Flüchtlingsschutz vorliegend nicht in Betracht kommt ,da die Frist des §51 Abs.3 VwVfG offensichtlich nicht gewahrt wurde.
Da der angebliche Vater der Klägerin bereits mit Bescheid des Bundesamtes vom 06.04.2009 als Flüchtling gem-§60 Abs.1
AufenthG anerkennt wurde,hätte der Asylfolgeantrag spätestens im juli 2009 gestellt werden müssen.
Der antrag wurde jedoch erst am 26.10.2009,also zu einem deutschlih späteren zeitpunkt gestellt .
Zudem wurde die Abstammung der Klägerin von dem Vater bislang nicht nachgewiesen.
Dem bundesamt wurde jedenfalls zu keinem Zeitpunkt ein Vaterschaftsanerkenntnis oder ein ähnlicher Nachweis vorgelegt.
Auch der zuständigen Ausländerbehörde liegt ein entsprechender Nachweis nicht vor.
so ein schwachsinn!!
mein name steht schwarz auf weiß in der geburtsurkunde meiner ältesten kinder und die vaterschaft habe ich auch anerkannt und zwar beim standesamt.
müssen die das nicht eigentlich automatisch an die ausländerbehörde schiken?
und ausserdem habe ich eine schreiben von meinem anwalt das er vom bundesamt bekommen hatte mit der forderung der geburtsurkunden und der vaterschaftsanerkennungen die ich meinem anwalt das gleich zugefaxt habe.
soviel dazu,nun zu dem schreiben über meiner jüngsten.
Asylverfahren der .... gegen ......
sehr geehrter....
sehr geehrter herr rechtsanwalt
mit schreiben vom 14.10.2009 haben sie mitgeteilt dass das o.g. Kind von seinem Vater Herrn..... gestezlich vertreten würde.
Bislang wurden jedoch keine unterlagen eingereicht ,die die Vaterschaft des Herrn .... belegen.
Auch in der Geburtsurkunde ist Herr .... nicht als Vater eingetragen.
Ich bitte dahr um kurzfristige Vorlage von Unterlagen,die die Vaterschaft des Herrn ..... belegen.
Solten mir entsprechende Unterlagen nicht bis Spätestens 26.02.2010 vorliegen , gehe ich davon aus dass die frage der Vatterschaft bislang nicht eindeutig geklärt werden konnte daher die mutter die elleinige gestezliche vertreterin ist.
Mit frundlichen grüßen
offentsichtlich habe sie das eingestellte verfahren meiner kleinsten nach prüfung vom verwaltungsgericht wieder aufenommen.
was soll ich jezt machen das standesamt stellt sich quer und will mir nix geben bis die identität meiner frau nicht endgültig geklärt ist.
kann ich nicht eine vaterschafts anerkennung bei einem notar machen ?
wenn das möglich ist welche papiere bräuchte ich dafür ?
mfg