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Vaterschafts Anerkennung eines ungebohrenen Kindes in Thailand (Gelesen: 11.298 mal)
Muleta
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Antwort #15 - 07.03.2010 um 10:43:18
 
zuluton schrieb am 07.03.2010 um 02:30:12:
...


Soweit ich das verstanden habe wurde die VA noch nicht gemacht. Ohne VA kann aber das Visumsverfahren nicht klappen. Also wäre der erste Schritt, die Botschaft zu kontaktieren, wann ihr Vaterschaftsanerkennung zu Zustimmungserklärung abgeben könnt. Mit dieser Thematik hat die ABH erstmal gar nichts zu tun.

Wenn die VA gemacht ist, dann kriegt man das mit dem Visum auch noch hin.

Muleta
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Antwort #16 - 07.03.2010 um 12:08:31
 
zuluton schrieb am 07.03.2010 um 02:30:12:
Sie ist jetzt Anfang des 5. Monat,s und irgendwelche Rückfragen, hinsichtlich des Sachstandes, hat sich der Sachbearbeiter meiner ABH,..., leider verbeten. 

Nummer 28.1.4 der VwV liesst sich so: "Die Einreise ist der Schwangeren zu ermöglichen, sobald die Geburt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Reisefähigkeit der Schwangeren – insbesondere im Zusammenhang mit möglichen Gesundheitsrisiken – und die Reisemöglichkeiten sind dabei zu berücksichtigen. I. d. R. wird daher die Einreise zwischen dem vierten und dem Ende des siebenten Schwangerschaftsmonats ermöglicht werden."

Wenn ihr also bei 6 Monaten und ein bisschen angekommen seid und immer noch nichts gehoert habt, dann wuerde ich an deiner Stelle den SB der ABH + Botschaft/Konsulat auf obige VwV hinweisen.
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Antwort #17 - 09.03.2010 um 06:36:38
 
Muleta schrieb am 07.03.2010 um 10:43:18:
Soweit ich das verstanden habe wurde die VA noch nicht gemacht. Ohne VA kann aber das Visumsverfahren nicht klappen. Also wäre der erste Schritt, die Botschaft zu kontaktieren, wann ihr Vaterschaftsanerkennung zu Zustimmungserklärung abgeben könnt. Mit dieser Thematik hat die ABH erstmal gar nichts zu tun.

Wenn die VA gemacht ist, dann kriegt man das mit dem Visum auch noch hin.

Muleta 



Hallo Muleta

Die Va wurde bereits im Januar unterzeichnet.
Denn ich schrieb ja:

Zitat:
Nachdem wir alle erforderlichen Unterlagen zur Vaterschaftsanerkennung und zum Visumsantrag zur Familienzusammenführung, zum ungeborenen Kind, sowie einen Thailändischen Reisepass zusammen hatten, sind wir, nachdem auch alles erforderliche übersetzt und beglaubigt wurde, damit zur Deutschen Botschaft in Bangkok und haben alles eingereicht und unterzeichnet.


Stefan-TR schrieb:

Zitat:
Wenn ihr also bei 6 Monaten und ein bisschen angekommen seid und immer noch nichts gehoert habt, dann wuerde ich an deiner Stelle den SB der ABH + Botschaft/Konsulat auf obige VwV hinweisen.


Ja schon...nur leider muss ich dann wohl Ende März erstmal alleine nach Deutschland fliegen und mir ging es ja darum, das wir gemeinsam den Flug antreten können, um ihr wenigstens mal für ca. 3 Monate Deutschland zu zeigen.

Denn Ende Juni soll sie dann ja auch wieder wegen der Geburt nach Thailand zurückfliegen, da ich für sie keine Versicherung in Deutschland finde, die diese Kosten mit abdecken würde.

Und eine Risikogeburt ( Kaiserschnitt - oder Frühgeburt ) in Deutschland würde wohl so ziemlich jeden finanziell das Genick brechen.

Daher ist Thailand die bessere Alternative, da sich die Kosten dort, im erschwinglichen Rahmen bewegen  und sie im Thai Hospital auch Sprachlich verstanden wird.

Wenn das Visum nun also nicht in den nächsten 15 Tagen kommt, wird das wohl alles nix mehr. weinend
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Antwort #18 - 24.03.2010 um 03:06:36
 
Da ja nun schon in 4 Tagen wieder mein Heimflug nach Deutschland ist, habe ich mal bei der Botschaft angerufen in Bangkok.

Leider konnten die mich auch nur an die Ausländerbehörde in Deutschland verweisen, dessen Sachbearbeiter ich wiederum per Mail fragte, wie es denn nun mit dem Visum aussieht und ob wir eine Vorabzustimmung bekommen könnten, damit ich den Flug für sie buchen kann, doch leider warte ich immer noch auf eine Antwort von ihm.  unentschlossen

Schätze mal, das wird wohl nix mehr. Ärgerlich
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Antwort #19 - 24.03.2010 um 07:07:43
 
zuluton schrieb am 09.03.2010 um 06:36:38:
und mir ging es ja darum, das wir gemeinsam den Flug antreten können, um ihr wenigstens mal für ca. 3 Monate Deutschland zu zeigen.

Denn Ende Juni soll sie dann ja auch wieder wegen der Geburt nach Thailand zurückfliegen, da ich für sie keine Versicherung in Deutschland finde, die diese Kosten mit abdecken würde.


wenn ich richtig gerechnet habe, dann ist sie jetzt im 5. Monat und sie möchte eigentlich ein Besuchsvisum, um im 8./9. Monat wieder zurück zu kehren und das Kind in Thailand zu bekommen.

Unter diesen Umständen sehe keine Anwendbarkeit von 28.1.4 auf Euren Fall als gegeben an. Und die (Rück-)Reisepläne erscheinen auch unrealistisch. Es wundert mich insofern nicht, dass das nichts wird.

Muleta
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Antwort #20 - 25.03.2010 um 02:12:27
 
Hallo Muleta

Es ist richtig das sie jetzt im 5. Monat ist.

Ein Besuchsvisum haben wir aber nicht beantragt, sondern ein Familien-Zusammenführungs-Visum zum ungeborenen deutschen Kind, aufgrund meiner vorher unterzeichneten Vaterschafts-Anerkennung, bei der Botschaft in Bangkok.

Ursprünglich war es so geplant, das sie das Kind auch in Deutschland zur Welt bringt, nur wusste ich da noch nicht, das keine Versicherung die Geburtskosten übernehmen würde.

Und falls es eine Risikogeburt werden sollte, würden die Kosten mir das Genick brechen.

Ausserdem wäre es für sie auch besser, das Kind dort zur Welt zu bringen, wo sie von den Ärzten auch sprachlich verstanden wird.

Daher haben wir uns für die Geburt in Thailand entschieden.

Wäre das Visum rechtzeitig, bis zu meinem Heimflug eingetroffen, hätte sie wenigstens noch die Möglichkeit wahrnehmen können, Deutschland mal für 3 Monate kennen zu lernen, bevor wir dann im nächten Jahr, hoffentlich als komplette Familie nach Deutschland fliegen werden.
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Antwort #21 - 09.04.2010 um 11:58:20
 
So ....nun ist der Fall klar - das mit dem Visum wird erstmal nix mehr. weinend

Heute teilte mir der Sachbearbeiter der Deutschen Ausländer Behörde mit, das ich für meine Freundin eine ausreichende Krankenversicherung nachweisen müsste, die hier in Deutschland auch die evtl. auftretenden Geburtskosten übernimmt.  Griesgrämig

Leider gibt es so eine Versicherung in Deutschland nicht, bzw. ist diese dann kaum bezahlbar. Ärgerlich


Das Kind soll zwar erst Ende Juli in Thailand zur Welt kommen, aber es ist ja leider nicht auszuschliessen, das es zu Komplikationen, oder sogar zu einer Frühgeburt kommen könnte, wenn sie jetzt vorher noch nach Deutschland kommen würde und dann bis Ende Juni bleibt.

Also werden wir wohl leider warten müssen und uns auch lange Zeit nicht mehr sehen, bis das Kind da ist und ich dann erst im November wieder nach Thailand fliegen kann, um dann den Deutschen und den Thailändischen Pass für das Kind, sowie ein neues Familienzusammenführungs Visum beantragen werde. weinend
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Antwort #22 - 09.04.2010 um 14:37:24
 
Hmm. Erstens:
zuluton schrieb am 09.04.2010 um 11:58:20:
Heute teilte mir der Sachbearbeiter der Deutschen Ausländer Behörde mit, das ich für meine Freundin eine ausreichende Krankenversicherung nachweisen müsste, die hier in Deutschland auch die evtl. auftretenden Geburtskosten übernimmt. 

Leider gibt es so eine Versicherung in Deutschland nicht, bzw. ist diese dann kaum bezahlbar.


Eine Ablehnung des Visums wegen fehlender Krankenversicherung erscheint mir ermessensfehlerhaft.

Zwar sagt die Verwaltungsvorschrift nur, es kann, und nicht es muss ein Visum bereits vor der Geburt erteilt werden, womit die Erteilung ins Ermessen der Behörden gestellt ist. Wenn die Behörde aber die Erteilung vom Vorliegen eines Krankenversicherungsschutzes abhängig macht, dann übt sie ihr Ermessen falsch aus. Einen Krankenversicherungsschutz für die werdende Mutter, der die Geburt mit abdeckt, gibt es in diesen Szenarien nie (jedenfalls nicht bei ledigen Müttern von ausserhalb der EU), also kann auch nie ein Visum erteilt werden. Damit wird aber die "kann"-Bestimmung ad absurdum geführt.

Nicht zu vergessen auch, dass das Gesetz ausdrücklich sagt, dass zur Erteilung von Visen und AEs aufgrund §28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG keine Sicherung des Lebensunterhalts (u. a. keine Krankenversicherung) erforderlich ist.

Falls darüber hinaus Du als Kindesvater finanziell in der Lage bist, die Kosten der Geburt zu tragen (wozu sowieso verpflichtet bist), und Ihr also aller Wahrscheinlichkeit nach nicht dem Staat zur Last fallen werdet, sehe ich schon 3x keinen Grund, das Visum zu verweigern. (Kosten von theoretisch möglichen Komplikationen sind dabei m. E. kein Faktor. Auch eine Incoming-Versicherung für Schengenvisa-Besucher deckt keineswegs alle theoretisch möglichen Risiken ab.)

Aber zweitens:
zuluton schrieb am 09.04.2010 um 11:58:20:
Das Kind soll zwar erst Ende Juli in Thailand zur Welt kommen,

Wenn Ihr sowieso nicht vorhabt, dass das Kind in D zur Welt kommt, dann greift auch die Ausnahme in der Verwaltungsvorschrift nicht, denn da geht es nicht darum, Schwangeren einen mehrmonatigen Besuch in D zu ermöglichen, sondern darum, einem deutschen Kind zu ermöglichen, in D geboren zu werden. Mit anderen Worten, vergiss alles, was ich unter "Erstens" geschrieben habe, es ist korrekt, dass Ihr kein Visum erhaltet.
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zuluton
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Antwort #23 - 11.04.2010 um 11:18:38
 
Hallo Eduard

Ich danke Dir für Deinen Beitrag.

Ich hatte ja nochmals mit dem Sachbearbeiter der Ausländerbehörde, über die Problematik der Krankenversicherungen, die für solche Kosten nicht aufkommen, telefonisch gesprochen.

Er würde ihr zwar dennoch das Visum, auch mit einer Vorabzustimmung geben, denn aufgrund meiner Verpflichtungserklärung, müsste ich natürlich für alle evtl. aufkommenden Kosten einstehen.

Letztlich kann aber natürlich niemand, auch ich leider nicht, finanziell das Risiko reinen Gewissens übernehmen, falls die mögliche Früh-Geburt hier in Deutschland noch zu weiteren Komplikationen führen würde.

Denn das kann schnell mal in die 10 Tausende gehen. Griesgrämig

Daher auch unser wirtschaftlicher Vernunft Entschluß, mit dem Visum zu warten und das Kind erstmal in Thailand zur Welt zu bringen, denn dort ist eine Geburt, auch unversichert, noch halbwegs finanziell überschaubar.

Im kommenden Jahr, werden dann 2 Pässe ( Deutsch / Thai für das Baby) und ein neues FZF-Visum erforderlich sein.

Es ist zwar sehr traurig für uns, nun so lange getrennt zu sein und ich möglicherweise die Geburt nicht miterleben kann,. aber es geht leider nunmal nicht anders.

Das liebe Geld halt eben immer. weinend

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Antwort #24 - 06.07.2010 um 22:56:33
 
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