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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Vaterschafts Anerkennung eines ungebohrenen Kindes in Thailand
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Beitrag begonnen von zuluton am 27.11.2009 um 09:26:40

Titel: Vaterschafts Anerkennung eines ungebohrenen Kindes in Thailand
Beitrag von zuluton am 27.11.2009 um 09:26:40
Hallo liebe Forenmitglieder  :)

Habe mich grad frisch angemeldet, um hier einige Antworten auf meine Fragen zu finden.

Meine Thai Freundin und ich, befinden uns Grade auf Koh Samui in Thailand.

Seit gerstern wissen wir, durch einen Schwangerschaftstest im hiesigen Hospital, das Sie in der zweiten Woche ist. :)

Wir freuen uns sehr und ich möchte, das Sie das Kind in Deutschland zur Welt bringt, da ich Ende März 2010 dorthin aus beruflichen Gründen wieder zurück muss.

Nun habe ich gelesen, das es möglich ist, bereits eine Vaterschafts Anerkennung im pränatalem Stadium ( also schon im ungebohrenen Zustand ) abzugeben.

Wo macht man dies und welche Unterlagen müssen dafür vorgelegt werden ?

Anschliessend soll ja durch Vorlage dieser Vaterschaftsanerkennung und der Betätigung des Hospitals ein Visumantrag zur "Wahrnehmung der Personensorge für das deutsche Kind" gestellt werden können.

Dafür soll  in der Tat auch kein Nachweis der Deutschsprachkenntnisse ( A1) erforderlich sein.

Meiner Freundin fehlt ferner noch ein Reisepass ( hat nie einen vorher gehabt )

Wo bekommt Sie diesen und welche Unterlagen sind hierzu erforderlich ?


Welche weiteren Unterlagen, Dokumente und Papiere sind nötig und welcher davon müssen beglaubigt in welchen Sprachen übersetzt werden, um erfolgreich dieses Visum zu bekommen ?

Ich würde mich sehr über Eure hilfreichen Antworten dazu freuen, so das es möglich ist, mit Ihr gemeinsam Ende März nach Deutschland zu fliegen.

Hat evtl. noch jemand Tips,  für einen günstigen Abschluss einer Krankenversicherung, die auch die Kosten der Geburt übernimmt ?

Andy

Titel: Re: Vaterschafts Anerkennung eines ungebohrenen Kindes in Thailand
Beitrag von steini007 am 27.11.2009 um 13:03:37

zuluton schrieb am 27.11.2009 um 09:26:40:
Wo macht man dies und welche Unterlagen müssen dafür vorgelegt werden ?

Bei der Deutschen Botschaft in Bangkok, einem deutschen Notar oder einem deutschen Jugendamt.


zuluton schrieb am 27.11.2009 um 09:26:40:
Meiner Freundin fehlt ferner noch ein Reisepass ( hat nie einen vorher gehabt )

Wo bekommt Sie diesen und welche Unterlagen sind hierzu erforderlich ? 

Das dürfte sie bei der Meldebehörde oder der Polizei erfahren.


zuluton schrieb am 27.11.2009 um 09:26:40:
Welche weiteren Unterlagen, Dokumente und Papiere sind nötig und welcher davon müssen beglaubigt in welchen Sprachen übersetzt werden, um erfolgreich dieses Visum zu bekommen ?

Am besten die HP der Deutschen Botschaft anschauen. Dort findest du alle Informationen.


zuluton schrieb am 27.11.2009 um 09:26:40:
Hat evtl. noch jemand Tips,für einen günstigen Abschluss einer Krankenversicherung, die auch die Kosten der Geburt übernimmt ?

Die Kosten der Geburt mußt du selber übernehmen.

Hierzu übernimmt eine sog. Incoming-Versicherung keine Kostenübernahme.

P.S.: Hier die HP der Deutschen Botschaft:
http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/bangkok/de/01/Visabestimmungen/VisaUeber90Tage/Familienzusammenfuehrung__seite.html

Titel: Re: Vaterschafts Anerkennung eines ungebohrenen Kindes in Thailand
Beitrag von zuluton am 27.11.2009 um 22:36:42
Hallo steini007  :)

Danke Dir für Deine bisherigen Antworten.
Kann ich diese Vaterschaftsanerkennung nur in der Deutschen Botschaft in Thailand machen, oder kommen dafür auch noch andere Stellen in Frage ?

Ein deutscher Notar oder ein deutsches Jugendamt geht ja nicht, da wir ja dies alles in Thailand machen müssen um überhaupt das Visum für Sie zu bekommen.

Wegen dem Reisepass kommt da nur die Meldebehörde ihres Wohnortes in Frage, oder auch andere Stellen in Thailand ?

Auf der Homepage der Deutschen Botschaft finde ich leider keine ausführlichen Informationen, speziell zu unserem Anliegen ( Vaterschaftsanerkennung im pränatalem Stadium )






Titel: Re: Vaterschafts Anerkennung eines ungebohrenen Kindes in Thailand
Beitrag von steini007 am 27.11.2009 um 23:10:40
Mehr Stellen, als die, die ich dir genannt habe, sind mir nicht bekannt damit eine Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht anerkannt wird.


zuluton schrieb am 27.11.2009 um 22:36:42:
Wegen dem Reisepass kommt da nur die Meldebehörde ihres Wohnortes in Frage, oder auch andere Stellen in Thailand ?

Am besten vorort erfragen, wie die Behörden es handhaben.
Hier im Board wird man dir diese Frage nicht abschließend beantworten können.


zuluton schrieb am 27.11.2009 um 22:36:42:
Auf der Homepage der Deutschen Botschaft finde ich leider keine ausführlichen Informationen, speziell zu unserem Anliegen 

Deine Frage bezog sich auf das hier:

zuluton schrieb am 27.11.2009 um 09:26:40:
Welche weiteren Unterlagen, Dokumente und Papiere sind nötig und welcher davon müssen beglaubigt in welchen Sprachen übersetzt werden, um erfolgreich dieses Visum zu bekommen ?

... und über die notwendigen Dokumente für die FZF findest du Infos.

Erwähnt sei aber, dass die künftige Mutter eueres Kindes eine Wohnadresse in Deutschland angeben muss, zu der der Zuzug erfolgen sollte.

Die VwV unter 18.1.4 sagen hierzu:


Zitat:
Aufgrund der aufenthaltsrechtlichen Vorwirkung des Schutzgebots des Artikels 6 GG kann werdenden Eltern von Kindern, die aufgrund ihrer Abstammung von einem deutschen Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen werden (§ 4 Absatz 1 StAG), ein mit Blick auf den voraussichtlichen Geburtszeitpunkt entsprechend langfristig berechnetes Visum zur Einreise auf Grundlage des künftigen Anspruchs nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erteilt werden. Gleiches gilt für werdende Väter von Kindern, die aufgrund des gewöhnlichen Aufenthalts der Mutter in Deutschland nach § 4 Absatz 3 StAG durch Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben werden.
Die Einreise ist der Schwangeren zu ermöglichen, sobald die Geburt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Reisefähigkeit der Schwangeren – insbesondere im Zusammenhang mit möglichen Gesundheitsrisiken – und die Reisemöglichkeiten sind dabei zu berücksichtigen. I. d. R. wird daher die Einreise zwischen dem vierten und dem Ende des siebenten Schwangerschaftsmonats ermöglicht werden. Dem Vater ist die Einreise zu ermöglichen, wenn die Schwangere – z. B. wegen des Vorliegens einer Risikoschwangerschaft – auf seinen Beistand angewiesen ist. Liegen keine solchen Gründe vor, ist dem Vater die Einreise so rechtzeitig zu ermöglichen, dass er bei der Geburt anwesend sein kann. Es ist eine geeignete ärztliche Bescheinigung beizubringen.
Außerdem ist Voraussetzung für die Ermöglichung der Einreise, dass das Elternteil nicht nur formal, etwa durch Abgabe der Vaterschaftsanerkennung oder Sorgerechtserklärung, eine Beziehung zu dem Kind entstehen lässt, sondern auch tatsächlich den Willen hat, die Elternrolle auszufüllen und elterliche Verantwortung zu übernehmen. In Fällen des begründeten Verdachts einer missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung in diesem Zusammenhang vgl. Nummer 27.1a.1.3. Die Aufenthaltserlaubnis selbst wird nach der Geburt erteilt. Werdende Eltern, die sich bereits im Bundesgebiet befinden, haben lediglich Anspruch auf Erteilung einer Duldung gemäß § 60a Absatz 2 Satz 1.


Hier handelt es sich um eine KANN-Bestimmung und keine SOLL-Bestimmung.

Titel: Re: Vaterschafts Anerkennung eines ungebohrenen Kindes in Thailand
Beitrag von voicestream am 28.11.2009 um 02:33:53

zuluton schrieb am 27.11.2009 um 09:26:40:
Meiner Freundin fehlt ferner noch ein Reisepass ( hat nie einen vorher gehabt )

Wo bekommt Sie diesen und welche Unterlagen sind hierzu erforderlich ? 


Hallo,

Deine Freundin bekommt Ihren Reisepass bei der MfA ( Ministry of foreign Affairs ) in Bangkok. Dieser ist auf der Chaeng Wattana Road - in der naehe des alten Flughafens.

http://www.mfa.go.th/web/1.php ( wenn link nicht erlaubt - sorry bitte entfernen )

Unterlagen die benoetigt werden:

  • Ihre Thai ID Card
  • Hausregister ( blaues Buch - tambien ban
  • 1,000 Baht


Das ist relativ einfach. Deine Frau braucht aber noch viel mehr Dokumente fuer die Deutsche Botschaft, die auch alle Uebersetzt werden muessen. Diese solltest Du hier in anderen Postings finden, oder auf der Homepages der Deutschen Botschaft hier in Bangkok.

Gruss aus Pathumthanee  ;)






Titel: Re: Vaterschafts Anerkennung eines ungebohrenen Kindes in Thailand
Beitrag von zuluton am 30.11.2009 um 23:44:00
Danke für Eure bisherigen Antworten.  :)

Das Blaue Buch muss Sie sich erst von Ihrer Familie zusenden lassen, da Sie nur eine Kopie hat.

Dann werden wir demnächst nach Bangkok reisen und einen beglaubigten Übersetzer aufsuchen, der uns dann sicher genau sagen wird, welche weiteren Unterlagen genau erforderlich sind.

Dann zur Botschaft und die Vaterschaftsanerkennung machen und einen Visumsantrag für Sie stellen.

Ich hoffe diese Reihenfolge ist so richtig ?

Es wäre schön wenn alles bis Ende März durch ist und Sie dann mit mir gemeinsam nach Deutschland fliegen könnte. :)

Titel: Re: Vaterschafts Anerkennung eines ungebohrenen Kindes in Thailand
Beitrag von Ralf am 01.12.2009 um 22:45:39

steini007 schrieb am 27.11.2009 um 23:10:40:
Mehr Stellen, als die, die ich dir genannt habe, sind mir nicht bekannt damit eine Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht anerkannt wird.

Evtl. gibt es ja ein näher am Aufenthaltsort gelegenes
deutsches Generalkonsulat.


zuluton schrieb am 27.11.2009 um 09:26:40:
ein Visumantrag zur "Wahrnehmung der Personensorge für das deutsche Kind"

Dabei ist zu bedenken, dass ein deutsches Kind rein rechtlich
erst dann existiert, wenn dieses auch geboren ist.

Damit eine Vaterschaftsanerkennung wirksam werden kann,
ist darüber hinaus erforderlich, dass 1. die (zukünftige) Mutter
der Angelegenheit schriftlich zustimmt, sie müsste also mit
zur Botschaft bzw. zum Generalkonsulat, ebenso wie ggf.
ein Übersetzer.
Und 2. ist es zwingend erforderlich, dass nicht bereits eine
Vaterschaft besteht. Das bedeutet, die Mutter muss Nachweise
vorlegen, dass sie nicht bereits verheiratet ist.

Titel: Re: Vaterschafts Anerkennung eines ungebohrenen Kindes in Thailand
Beitrag von Alacrity am 02.12.2009 um 08:59:32

Ralf schrieb am 01.12.2009 um 22:45:39:
ist es zwingend erforderlich, dass nicht bereits eine
Vaterschaft besteht. Das bedeutet, die Mutter muss Nachweise
vorlegen, dass sie nicht bereits verheiratet ist.
stimmt, dafür benötigt die mutter ledigkeitsbescheinigungen (eigentlich bescheinigen die nicht die ledigkeit, sondern nur, dass keine ehe eingetragen ist) und zwar 1. von ihrem heimatbezirksamt (amphur) und 2. dem zentralregisteramt in bangkok.

Titel: Re: Vaterschafts Anerkennung eines ungebohrenen Kindes in Thailand
Beitrag von ingo_001 am 02.12.2009 um 09:58:56
Evtl. wäre es auch sinnvoll sich (bei beabsichtigter Eheschliessung) schon mal vorab bei dt. Botschaft und dt. Standesamt zu erkundigen, wie das Procedere ist.
Vielleicht wäre es ggf. auch eine Alternative in Thailand zu heiraten.
In beiden Fällen gilt: Die benötigten Dokumente (Deiner Freundin) sind natürlich einfacher zu bekommen, solange sie noch in Thailand ist.

Titel: Re: Vaterschafts Anerkennung eines ungebohrenen Kindes in Thailand
Beitrag von Mikael321 am 02.12.2009 um 10:16:15
28.1.2.3 Ist nur der Vater Deutscher, muss eine nach deutschem Recht als wirksam zu wertende Vaterschaftsanerkennung vorliegen. Diese muss nicht notwendigerweise nach den Vorschriften der §§ 1592, 1594 BGB zustande gekommen sein. Denkbar ist auch eine wirksame Vaterschaftsanerkennung, die nach fremdem Recht zustande gekommen ist.

28.1.4 Aufgrund der aufenthaltsrechtlichen Vorwirkung des Schutzgebots des Artikels 6 GG kann werdenden Eltern von Kindern, die aufgrund ihrer Abstammung von einem deutschen Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen werden (§ 4 Absatz 1 StAG), ein mit Blick auf den voraussichtlichen Geburtszeitpunkt entsprechend langfristig berechnetes Visum zur Einreise auf Grundlage des künftigen Anspruchs nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erteilt werden. Die Einreise ist der Schwangeren zu ermöglichen, sobald die Geburt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Reisefähigkeit der Schwangeren – insbesondere im Zusammenhang mit möglichen Gesundheitsrisiken – und die Reisemöglichkeiten sind dabei zu berücksichtigen. I. d. R. wird daher die Einreise zwischen dem vierten und dem Ende des siebenten Schwangerschaftsmonats ermöglicht werden .


Michael



Titel: Re: Vaterschafts Anerkennung eines ungebohrenen Kindes in Thailand
Beitrag von Alacrity am 02.12.2009 um 13:02:49

Mikael321 schrieb am 02.12.2009 um 10:16:15:
28.1.2.3 Ist nur der Vater Deutscher, muss eine nach deutschem Recht als wirksam zu wertende Vaterschaftsanerkennung vorliegen. Diese muss nicht notwendigerweise nach den Vorschriften der §§ 1592, 1594 BGB zustande gekommen sein. Denkbar ist auch eine wirksame Vaterschaftsanerkennung, die nach fremdem Recht zustande gekommen ist.
klar, aber es geht dem TS ja, damit das kind in der FRG geboren werden kann, um eine praenatale VA, was nach thailändischem recht afaik nicht geht, erst recht nicht, wenn der vater kein thailänder ist.

Titel: Re: Vaterschafts Anerkennung eines ungebohrenen Kindes in Thailand
Beitrag von zuluton am 01.03.2010 um 12:42:33
Hallo liebe Forenmitglieder   :)

Hier nun mal der Stand der Dinge:

Nachdem wir alle erforderlichen Unterlagen zur Vaterschaftsanerkennung und zum Visumsantrag zur Familienzusammenführung, zum ungeborenen Kind, sowie einen Thailändischen Reisepass zusammen hatten, sind wir, nachdem auch alles erforderliche übersetzt und beglaubigt wurde, damit zur Deutschen Botschaft in Bangkok und haben alles eingereicht und unterzeichnet.

Die Botschaft hat dies alles zur Ausländerbehörde meines Wohnortes in Deutschland gesendet, die nun noch zusätzliche Angaben zu meiner Wohnsituation, mein Einkommensnachweis, meine Aufenthaltszeiten in Thailand und ein aktuelles Schwangerschaftsattest mit vorraussichtlicher Niederkunft haben wollte.  ::) :-?

Ok ..auch dies wurde von mir promt erledigt.
Einkommen und Wohnsituation wurde ausreichend von meinem Steuerberater nachgewiesen, meinen Reisepass mit allen Visastempeln hab ich eingescannt und per Mail zur ABH gesendet und einen aktuelles Attest ebenfalls, wobei dann von der ABH nachgeschoben wurde, das dieses ebenfalls noch ins Deutsche übersetzt und beglaubigt werden soll.

Dadurch verlor ich wiederum Zeit, da dies im ersten Schreiben der ABH nicht ausdrücklich verlangt wurde.

Nun sollten die aber alles beisammen haben und ich wollte gern eine Bestätigung darüber,das dem auch so ist.

Leider ging bisher noch keine entsprechende Mail bei mir ein und wir sitzen hier auf Kohlen uns läuft die Zeit davon, da wir nichtwissen ob wir das Visum für sie bis zu meinem Abflug Ende März rechtzeitig haben werden.

Hat jemand von Euch eine beschleunigende Idee ?  ;)

Titel: Re: Vaterschafts Anerkennung eines ungebohrenen Kindes in Thailand
Beitrag von zuluton am 06.03.2010 um 07:06:15
...hhmm  ..scheinbar niemand.  :-[

Ich meine, wie lange kann der Sachbearbeiter der ABH sich denn damit Zeit lassen ?

Kann ich von ihm eine sogenannte Vorabzustimmung erhalten, um dann endlich den Flug zu buchen ?

Oder fühlt der sich dann zeitlich bedrängt und lässt mich dann erst erst weiter schmoren ?

Titel: Re: Vaterschafts Anerkennung eines ungebohrenen Kindes in Thailand
Beitrag von Mick am 06.03.2010 um 09:49:43

zuluton schrieb am 06.03.2010 um 07:06:15:
Kann ich von ihm eine sogenannte Vorabzustimmung erhalten

Hi,
eher nicht, da ja schon das Visumsverfahren läuft. Im Übrigen
heißt es ja, zwischen dem 4. und dem Ende 7. Schwangerschafts-
monat. Da wäre noch Luft.
Ich würde die ABH einfach mal freundlich auf die Reisepläne hin-
weisen und fragen, ob im Hinblick darauf, eine baldige Entscheidung
möglich ist (sofern nicht geschehen).

Titel: Re: Vaterschafts Anerkennung eines ungebohrenen Kindes in Thailand
Beitrag von zuluton am 07.03.2010 um 02:30:12
Hallo Mick

Die ABH und Die Botschaft in Bangkok wissen ja, das ich Ende März wieder nach Deutschland fliege und meine schwangere Freundin natürlich gern mitnehmen würde.

Sie ist jetzt Anfang des 5. Monat,s und irgendwelche Rückfragen, hinsichtlich des Sachstandes, hat sich der Sachbearbeiter meiner ABH,  der übrigens auch recht unfreundlich und unpräzise am Telefon war, schon im ersten Anschreiben an mich, leider verbeten. >:(

Das bedeutet also, das man schön leise und brav auf die Entscheidung warten soll.

Und solange dieser Zustand so anhält, kann man halt nix planen. :'(

Wir müssen uns also übelstenfalls darauf einstellen, das ich alleine nach Hause fliege und Sie in Thailand solange auf das Visum warten darf, bis Sie im hochschwangeren Zustand, wohl von keiner Fluggesellschaft mehr mitgenommen wird.

Ob das wohl gewollte Methode ist ? :-/


Titel: Re: Vaterschafts Anerkennung eines ungebohrenen Kindes in Thailand
Beitrag von Muleta am 07.03.2010 um 10:43:18

zuluton schrieb am 07.03.2010 um 02:30:12:
...


Soweit ich das verstanden habe wurde die VA noch nicht gemacht. Ohne VA kann aber das Visumsverfahren nicht klappen. Also wäre der erste Schritt, die Botschaft zu kontaktieren, wann ihr Vaterschaftsanerkennung zu Zustimmungserklärung abgeben könnt. Mit dieser Thematik hat die ABH erstmal gar nichts zu tun.

Wenn die VA gemacht ist, dann kriegt man das mit dem Visum auch noch hin.

Muleta

Titel: Re: Vaterschafts Anerkennung eines ungebohrenen Kindes in Thailand
Beitrag von Stefan-TR am 07.03.2010 um 12:08:31

zuluton schrieb am 07.03.2010 um 02:30:12:
Sie ist jetzt Anfang des 5. Monat,s und irgendwelche Rückfragen, hinsichtlich des Sachstandes, hat sich der Sachbearbeiter meiner ABH,..., leider verbeten. 

Nummer 28.1.4 der VwV liesst sich so: "Die Einreise ist der Schwangeren zu ermöglichen, sobald die Geburt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Reisefähigkeit der Schwangeren – insbesondere im Zusammenhang mit möglichen Gesundheitsrisiken – und die Reisemöglichkeiten sind dabei zu berücksichtigen. I. d. R. wird daher die Einreise zwischen dem vierten und dem Ende des siebenten Schwangerschaftsmonats ermöglicht werden."

Wenn ihr also bei 6 Monaten und ein bisschen angekommen seid und immer noch nichts gehoert habt, dann wuerde ich an deiner Stelle den SB der ABH + Botschaft/Konsulat auf obige VwV hinweisen.

Titel: Re: Vaterschafts Anerkennung eines ungebohrenen Kindes in Thailand
Beitrag von zuluton am 09.03.2010 um 06:36:38

Muleta schrieb am 07.03.2010 um 10:43:18:
Soweit ich das verstanden habe wurde die VA noch nicht gemacht. Ohne VA kann aber das Visumsverfahren nicht klappen. Also wäre der erste Schritt, die Botschaft zu kontaktieren, wann ihr Vaterschaftsanerkennung zu Zustimmungserklärung abgeben könnt. Mit dieser Thematik hat die ABH erstmal gar nichts zu tun.

Wenn die VA gemacht ist, dann kriegt man das mit dem Visum auch noch hin.

Muleta 



Hallo Muleta

Die Va wurde bereits im Januar unterzeichnet.
Denn ich schrieb ja:


Zitat:
Nachdem wir alle erforderlichen Unterlagen zur Vaterschaftsanerkennung und zum Visumsantrag zur Familienzusammenführung, zum ungeborenen Kind, sowie einen Thailändischen Reisepass zusammen hatten, sind wir, nachdem auch alles erforderliche übersetzt und beglaubigt wurde, damit zur Deutschen Botschaft in Bangkok und haben alles eingereicht und unterzeichnet.


Stefan-TR schrieb:


Zitat:
Wenn ihr also bei 6 Monaten und ein bisschen angekommen seid und immer noch nichts gehoert habt, dann wuerde ich an deiner Stelle den SB der ABH + Botschaft/Konsulat auf obige VwV hinweisen.


Ja schon...nur leider muss ich dann wohl Ende März erstmal alleine nach Deutschland fliegen und mir ging es ja darum, das wir gemeinsam den Flug antreten können, um ihr wenigstens mal für ca. 3 Monate Deutschland zu zeigen.

Denn Ende Juni soll sie dann ja auch wieder wegen der Geburt nach Thailand zurückfliegen, da ich für sie keine Versicherung in Deutschland finde, die diese Kosten mit abdecken würde.

Und eine Risikogeburt ( Kaiserschnitt - oder Frühgeburt ) in Deutschland würde wohl so ziemlich jeden finanziell das Genick brechen.

Daher ist Thailand die bessere Alternative, da sich die Kosten dort, im erschwinglichen Rahmen bewegen  und sie im Thai Hospital auch Sprachlich verstanden wird.

Wenn das Visum nun also nicht in den nächsten 15 Tagen kommt, wird das wohl alles nix mehr. :'(

Titel: Re: Vaterschafts Anerkennung eines ungebohrenen Kindes in Thailand
Beitrag von zuluton am 24.03.2010 um 03:06:36
Da ja nun schon in 4 Tagen wieder mein Heimflug nach Deutschland ist, habe ich mal bei der Botschaft angerufen in Bangkok.

Leider konnten die mich auch nur an die Ausländerbehörde in Deutschland verweisen, dessen Sachbearbeiter ich wiederum per Mail fragte, wie es denn nun mit dem Visum aussieht und ob wir eine Vorabzustimmung bekommen könnten, damit ich den Flug für sie buchen kann, doch leider warte ich immer noch auf eine Antwort von ihm.  :-/

Schätze mal, das wird wohl nix mehr. >:(

Titel: Re: Vaterschafts Anerkennung eines ungebohrenen Kindes in Thailand
Beitrag von Muleta am 24.03.2010 um 07:07:43

zuluton schrieb am 09.03.2010 um 06:36:38:
und mir ging es ja darum, das wir gemeinsam den Flug antreten können, um ihr wenigstens mal für ca. 3 Monate Deutschland zu zeigen.

Denn Ende Juni soll sie dann ja auch wieder wegen der Geburt nach Thailand zurückfliegen, da ich für sie keine Versicherung in Deutschland finde, die diese Kosten mit abdecken würde.


wenn ich richtig gerechnet habe, dann ist sie jetzt im 5. Monat und sie möchte eigentlich ein Besuchsvisum, um im 8./9. Monat wieder zurück zu kehren und das Kind in Thailand zu bekommen.

Unter diesen Umständen sehe keine Anwendbarkeit von 28.1.4 auf Euren Fall als gegeben an. Und die (Rück-)Reisepläne erscheinen auch unrealistisch. Es wundert mich insofern nicht, dass das nichts wird.

Muleta

Titel: Re: Vaterschafts Anerkennung eines ungebohrenen Kindes in Thailand
Beitrag von zuluton am 25.03.2010 um 02:12:27
Hallo Muleta

Es ist richtig das sie jetzt im 5. Monat ist.

Ein Besuchsvisum haben wir aber nicht beantragt, sondern ein Familien-Zusammenführungs-Visum zum ungeborenen deutschen Kind, aufgrund meiner vorher unterzeichneten Vaterschafts-Anerkennung, bei der Botschaft in Bangkok.

Ursprünglich war es so geplant, das sie das Kind auch in Deutschland zur Welt bringt, nur wusste ich da noch nicht, das keine Versicherung die Geburtskosten übernehmen würde.

Und falls es eine Risikogeburt werden sollte, würden die Kosten mir das Genick brechen.

Ausserdem wäre es für sie auch besser, das Kind dort zur Welt zu bringen, wo sie von den Ärzten auch sprachlich verstanden wird.

Daher haben wir uns für die Geburt in Thailand entschieden.

Wäre das Visum rechtzeitig, bis zu meinem Heimflug eingetroffen, hätte sie wenigstens noch die Möglichkeit wahrnehmen können, Deutschland mal für 3 Monate kennen zu lernen, bevor wir dann im nächten Jahr, hoffentlich als komplette Familie nach Deutschland fliegen werden.

Titel: Re: Vaterschafts Anerkennung eines ungebohrenen Kindes in Thailand
Beitrag von zuluton am 09.04.2010 um 11:58:20
So ....nun ist der Fall klar - das mit dem Visum wird erstmal nix mehr. :'(

Heute teilte mir der Sachbearbeiter der Deutschen Ausländer Behörde mit, das ich für meine Freundin eine ausreichende Krankenversicherung nachweisen müsste, die hier in Deutschland auch die evtl. auftretenden Geburtskosten übernimmt.  :(

Leider gibt es so eine Versicherung in Deutschland nicht, bzw. ist diese dann kaum bezahlbar. >:(


Das Kind soll zwar erst Ende Juli in Thailand zur Welt kommen, aber es ist ja leider nicht auszuschliessen, das es zu Komplikationen, oder sogar zu einer Frühgeburt kommen könnte, wenn sie jetzt vorher noch nach Deutschland kommen würde und dann bis Ende Juni bleibt.

Also werden wir wohl leider warten müssen und uns auch lange Zeit nicht mehr sehen, bis das Kind da ist und ich dann erst im November wieder nach Thailand fliegen kann, um dann den Deutschen und den Thailändischen Pass für das Kind, sowie ein neues Familienzusammenführungs Visum beantragen werde. :'(

Titel: Re: Vaterschafts Anerkennung eines ungebohrenen Kindes in Thailand
Beitrag von Eduard am 09.04.2010 um 14:37:24
Hmm. Erstens:

zuluton schrieb am 09.04.2010 um 11:58:20:
Heute teilte mir der Sachbearbeiter der Deutschen Ausländer Behörde mit, das ich für meine Freundin eine ausreichende Krankenversicherung nachweisen müsste, die hier in Deutschland auch die evtl. auftretenden Geburtskosten übernimmt. 

Leider gibt es so eine Versicherung in Deutschland nicht, bzw. ist diese dann kaum bezahlbar.


Eine Ablehnung des Visums wegen fehlender Krankenversicherung erscheint mir ermessensfehlerhaft.

Zwar sagt die Verwaltungsvorschrift nur, es kann, und nicht es muss ein Visum bereits vor der Geburt erteilt werden, womit die Erteilung ins Ermessen der Behörden gestellt ist. Wenn die Behörde aber die Erteilung vom Vorliegen eines Krankenversicherungsschutzes abhängig macht, dann übt sie ihr Ermessen falsch aus. Einen Krankenversicherungsschutz für die werdende Mutter, der die Geburt mit abdeckt, gibt es in diesen Szenarien nie (jedenfalls nicht bei ledigen Müttern von ausserhalb der EU), also kann auch nie ein Visum erteilt werden. Damit wird aber die "kann"-Bestimmung ad absurdum geführt.

Nicht zu vergessen auch, dass das Gesetz ausdrücklich sagt, dass zur Erteilung von Visen und AEs aufgrund §28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG keine Sicherung des Lebensunterhalts (u. a. keine Krankenversicherung) erforderlich ist.

Falls darüber hinaus Du als Kindesvater finanziell in der Lage bist, die Kosten der Geburt zu tragen (wozu sowieso verpflichtet bist), und Ihr also aller Wahrscheinlichkeit nach nicht dem Staat zur Last fallen werdet, sehe ich schon 3x keinen Grund, das Visum zu verweigern. (Kosten von theoretisch möglichen Komplikationen sind dabei m. E. kein Faktor. Auch eine Incoming-Versicherung für Schengenvisa-Besucher deckt keineswegs alle theoretisch möglichen Risiken ab.)

Aber zweitens:

zuluton schrieb am 09.04.2010 um 11:58:20:
Das Kind soll zwar erst Ende Juli in Thailand zur Welt kommen,

Wenn Ihr sowieso nicht vorhabt, dass das Kind in D zur Welt kommt, dann greift auch die Ausnahme in der Verwaltungsvorschrift nicht, denn da geht es nicht darum, Schwangeren einen mehrmonatigen Besuch in D zu ermöglichen, sondern darum, einem deutschen Kind zu ermöglichen, in D geboren zu werden. Mit anderen Worten, vergiss alles, was ich unter "Erstens" geschrieben habe, es ist korrekt, dass Ihr kein Visum erhaltet.

Titel: Re: Vaterschafts Anerkennung eines ungebohrenen Kindes in Thailand
Beitrag von zuluton am 11.04.2010 um 11:18:38
Hallo Eduard

Ich danke Dir für Deinen Beitrag.

Ich hatte ja nochmals mit dem Sachbearbeiter der Ausländerbehörde, über die Problematik der Krankenversicherungen, die für solche Kosten nicht aufkommen, telefonisch gesprochen.

Er würde ihr zwar dennoch das Visum, auch mit einer Vorabzustimmung geben, denn aufgrund meiner Verpflichtungserklärung, müsste ich natürlich für alle evtl. aufkommenden Kosten einstehen.

Letztlich kann aber natürlich niemand, auch ich leider nicht, finanziell das Risiko reinen Gewissens übernehmen, falls die mögliche Früh-Geburt hier in Deutschland noch zu weiteren Komplikationen führen würde.

Denn das kann schnell mal in die 10 Tausende gehen. :(

Daher auch unser wirtschaftlicher Vernunft Entschluß, mit dem Visum zu warten und das Kind erstmal in Thailand zur Welt zu bringen, denn dort ist eine Geburt, auch unversichert, noch halbwegs finanziell überschaubar.

Im kommenden Jahr, werden dann 2 Pässe ( Deutsch / Thai für das Baby) und ein neues FZF-Visum erforderlich sein.

Es ist zwar sehr traurig für uns, nun so lange getrennt zu sein und ich möglicherweise die Geburt nicht miterleben kann,. aber es geht leider nunmal nicht anders.

Das liebe Geld halt eben immer. :'(


Titel: Re: Vaterschafts Anerkennung eines ungebohrenen Kindes in Thailand
Beitrag von Tippi am 06.07.2010 um 22:56:33
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

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