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Vaterschafts Anerkennung eines ungebohrenen Kindes in Thailand (Gelesen: 11.300 mal)
zuluton
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i4a rocks!


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27.11.2009 um 09:26:40
 
Hallo liebe Forenmitglieder  Smiley

Habe mich grad frisch angemeldet, um hier einige Antworten auf meine Fragen zu finden.

Meine Thai Freundin und ich, befinden uns Grade auf Koh Samui in Thailand.

Seit gerstern wissen wir, durch einen Schwangerschaftstest im hiesigen Hospital, das Sie in der zweiten Woche ist. Smiley

Wir freuen uns sehr und ich möchte, das Sie das Kind in Deutschland zur Welt bringt, da ich Ende März 2010 dorthin aus beruflichen Gründen wieder zurück muss.

Nun habe ich gelesen, das es möglich ist, bereits eine Vaterschafts Anerkennung im pränatalem Stadium ( also schon im ungebohrenen Zustand ) abzugeben.

Wo macht man dies und welche Unterlagen müssen dafür vorgelegt werden ?

Anschliessend soll ja durch Vorlage dieser Vaterschaftsanerkennung und der Betätigung des Hospitals ein Visumantrag zur "Wahrnehmung der Personensorge für das deutsche Kind" gestellt werden können.

Dafür soll  in der Tat auch kein Nachweis der Deutschsprachkenntnisse ( A1) erforderlich sein.

Meiner Freundin fehlt ferner noch ein Reisepass ( hat nie einen vorher gehabt )

Wo bekommt Sie diesen und welche Unterlagen sind hierzu erforderlich ?


Welche weiteren Unterlagen, Dokumente und Papiere sind nötig und welcher davon müssen beglaubigt in welchen Sprachen übersetzt werden, um erfolgreich dieses Visum zu bekommen ?

Ich würde mich sehr über Eure hilfreichen Antworten dazu freuen, so das es möglich ist, mit Ihr gemeinsam Ende März nach Deutschland zu fliegen.

Hat evtl. noch jemand Tips,  für einen günstigen Abschluss einer Krankenversicherung, die auch die Kosten der Geburt übernimmt ?

Andy
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steini007
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Antwort #1 - 27.11.2009 um 13:03:37
 
zuluton schrieb am 27.11.2009 um 09:26:40:
Wo macht man dies und welche Unterlagen müssen dafür vorgelegt werden ?

Bei der Deutschen Botschaft in Bangkok, einem deutschen Notar oder einem deutschen Jugendamt.

zuluton schrieb am 27.11.2009 um 09:26:40:
Meiner Freundin fehlt ferner noch ein Reisepass ( hat nie einen vorher gehabt )

Wo bekommt Sie diesen und welche Unterlagen sind hierzu erforderlich ? 

Das dürfte sie bei der Meldebehörde oder der Polizei erfahren.

zuluton schrieb am 27.11.2009 um 09:26:40:
Welche weiteren Unterlagen, Dokumente und Papiere sind nötig und welcher davon müssen beglaubigt in welchen Sprachen übersetzt werden, um erfolgreich dieses Visum zu bekommen ?

Am besten die HP der Deutschen Botschaft anschauen. Dort findest du alle Informationen.

zuluton schrieb am 27.11.2009 um 09:26:40:
Hat evtl. noch jemand Tips,für einen günstigen Abschluss einer Krankenversicherung, die auch die Kosten der Geburt übernimmt ?

Die Kosten der Geburt mußt du selber übernehmen.

Hierzu übernimmt eine sog. Incoming-Versicherung keine Kostenübernahme.

P.S.: Hier die HP der Deutschen Botschaft:
http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/bangkok/de/01/Visabestimmungen/VisaUeber9...
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zuluton
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Antwort #2 - 27.11.2009 um 22:36:42
 
Hallo steini007  Smiley

Danke Dir für Deine bisherigen Antworten.
Kann ich diese Vaterschaftsanerkennung nur in der Deutschen Botschaft in Thailand machen, oder kommen dafür auch noch andere Stellen in Frage ?

Ein deutscher Notar oder ein deutsches Jugendamt geht ja nicht, da wir ja dies alles in Thailand machen müssen um überhaupt das Visum für Sie zu bekommen.

Wegen dem Reisepass kommt da nur die Meldebehörde ihres Wohnortes in Frage, oder auch andere Stellen in Thailand ?

Auf der Homepage der Deutschen Botschaft finde ich leider keine ausführlichen Informationen, speziell zu unserem Anliegen ( Vaterschaftsanerkennung im pränatalem Stadium )





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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 27.11.2009 um 23:10:40
 
Mehr Stellen, als die, die ich dir genannt habe, sind mir nicht bekannt damit eine Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht anerkannt wird.

zuluton schrieb am 27.11.2009 um 22:36:42:
Wegen dem Reisepass kommt da nur die Meldebehörde ihres Wohnortes in Frage, oder auch andere Stellen in Thailand ?

Am besten vorort erfragen, wie die Behörden es handhaben.
Hier im Board wird man dir diese Frage nicht abschließend beantworten können.

zuluton schrieb am 27.11.2009 um 22:36:42:
Auf der Homepage der Deutschen Botschaft finde ich leider keine ausführlichen Informationen, speziell zu unserem Anliegen 

Deine Frage bezog sich auf das hier:
zuluton schrieb am 27.11.2009 um 09:26:40:
Welche weiteren Unterlagen, Dokumente und Papiere sind nötig und welcher davon müssen beglaubigt in welchen Sprachen übersetzt werden, um erfolgreich dieses Visum zu bekommen ?

... und über die notwendigen Dokumente für die FZF findest du Infos.

Erwähnt sei aber, dass die künftige Mutter eueres Kindes eine Wohnadresse in Deutschland angeben muss, zu der der Zuzug erfolgen sollte.

Die VwV unter 18.1.4 sagen hierzu:

Zitat:
Aufgrund der aufenthaltsrechtlichen Vorwirkung des Schutzgebots des Artikels 6 GG kann werdenden Eltern von Kindern, die aufgrund ihrer Abstammung von einem deutschen Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen werden (§ 4 Absatz 1 StAG), ein mit Blick auf den voraussichtlichen Geburtszeitpunkt entsprechend langfristig berechnetes Visum zur Einreise auf Grundlage des künftigen Anspruchs nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erteilt werden. Gleiches gilt für werdende Väter von Kindern, die aufgrund des gewöhnlichen Aufenthalts der Mutter in Deutschland nach § 4 Absatz 3 StAG durch Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben werden.
Die Einreise ist der Schwangeren zu ermöglichen, sobald die Geburt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Reisefähigkeit der Schwangeren – insbesondere im Zusammenhang mit möglichen Gesundheitsrisiken – und die Reisemöglichkeiten sind dabei zu berücksichtigen. I. d. R. wird daher die Einreise zwischen dem vierten und dem Ende des siebenten Schwangerschaftsmonats ermöglicht werden. Dem Vater ist die Einreise zu ermöglichen, wenn die Schwangere – z. B. wegen des Vorliegens einer Risikoschwangerschaft – auf seinen Beistand angewiesen ist. Liegen keine solchen Gründe vor, ist dem Vater die Einreise so rechtzeitig zu ermöglichen, dass er bei der Geburt anwesend sein kann. Es ist eine geeignete ärztliche Bescheinigung beizubringen.
Außerdem ist Voraussetzung für die Ermöglichung der Einreise, dass das Elternteil nicht nur formal, etwa durch Abgabe der Vaterschaftsanerkennung oder Sorgerechtserklärung, eine Beziehung zu dem Kind entstehen lässt, sondern auch tatsächlich den Willen hat, die Elternrolle auszufüllen und elterliche Verantwortung zu übernehmen. In Fällen des begründeten Verdachts einer missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung in diesem Zusammenhang vgl. Nummer 27.1a.1.3. Die Aufenthaltserlaubnis selbst wird nach der Geburt erteilt. Werdende Eltern, die sich bereits im Bundesgebiet befinden, haben lediglich Anspruch auf Erteilung einer Duldung gemäß § 60a Absatz 2 Satz 1.


Hier handelt es sich um eine KANN-Bestimmung und keine SOLL-Bestimmung.
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Antwort #4 - 28.11.2009 um 02:33:53
 
zuluton schrieb am 27.11.2009 um 09:26:40:
Meiner Freundin fehlt ferner noch ein Reisepass ( hat nie einen vorher gehabt )

Wo bekommt Sie diesen und welche Unterlagen sind hierzu erforderlich ? 


Hallo,

Deine Freundin bekommt Ihren Reisepass bei der MfA ( Ministry of foreign Affairs ) in Bangkok. Dieser ist auf der Chaeng Wattana Road - in der naehe des alten Flughafens.

http://www.mfa.go.th/web/1.php ( wenn link nicht erlaubt - sorry bitte entfernen )

Unterlagen die benoetigt werden:

  • Ihre Thai ID Card
  • Hausregister ( blaues Buch - tambien ban
  • 1,000 Baht


Das ist relativ einfach. Deine Frau braucht aber noch viel mehr Dokumente fuer die Deutsche Botschaft, die auch alle Uebersetzt werden muessen. Diese solltest Du hier in anderen Postings finden, oder auf der Homepages der Deutschen Botschaft hier in Bangkok.

Gruss aus Pathumthanee  Zwinkernd


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zuluton
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Antwort #5 - 30.11.2009 um 23:44:00
 
Danke für Eure bisherigen Antworten.  Smiley

Das Blaue Buch muss Sie sich erst von Ihrer Familie zusenden lassen, da Sie nur eine Kopie hat.

Dann werden wir demnächst nach Bangkok reisen und einen beglaubigten Übersetzer aufsuchen, der uns dann sicher genau sagen wird, welche weiteren Unterlagen genau erforderlich sind.

Dann zur Botschaft und die Vaterschaftsanerkennung machen und einen Visumsantrag für Sie stellen.

Ich hoffe diese Reihenfolge ist so richtig ?

Es wäre schön wenn alles bis Ende März durch ist und Sie dann mit mir gemeinsam nach Deutschland fliegen könnte. Smiley
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Ralf
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Antwort #6 - 01.12.2009 um 22:45:39
 
steini007 schrieb am 27.11.2009 um 23:10:40:
Mehr Stellen, als die, die ich dir genannt habe, sind mir nicht bekannt damit eine Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht anerkannt wird.

Evtl. gibt es ja ein näher am Aufenthaltsort gelegenes
deutsches Generalkonsulat.

zuluton schrieb am 27.11.2009 um 09:26:40:
ein Visumantrag zur "Wahrnehmung der Personensorge für das deutsche Kind"

Dabei ist zu bedenken, dass ein deutsches Kind rein rechtlich
erst dann existiert, wenn dieses auch geboren ist.

Damit eine Vaterschaftsanerkennung wirksam werden kann,
ist darüber hinaus erforderlich, dass 1. die (zukünftige) Mutter
der Angelegenheit schriftlich zustimmt, sie müsste also mit
zur Botschaft bzw. zum Generalkonsulat, ebenso wie ggf.
ein Übersetzer.
Und 2. ist es zwingend erforderlich, dass nicht bereits eine
Vaterschaft besteht. Das bedeutet, die Mutter muss Nachweise
vorlegen, dass sie nicht bereits verheiratet ist.
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Alacrity
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Antwort #7 - 02.12.2009 um 08:59:32
 
Ralf schrieb am 01.12.2009 um 22:45:39:
ist es zwingend erforderlich, dass nicht bereits eine
Vaterschaft besteht. Das bedeutet, die Mutter muss Nachweise
vorlegen, dass sie nicht bereits verheiratet ist.
stimmt, dafür benötigt die mutter ledigkeitsbescheinigungen (eigentlich bescheinigen die nicht die ledigkeit, sondern nur, dass keine ehe eingetragen ist) und zwar 1. von ihrem heimatbezirksamt (amphur) und 2. dem zentralregisteramt in bangkok.
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Antwort #8 - 02.12.2009 um 09:58:56
 
Evtl. wäre es auch sinnvoll sich (bei beabsichtigter Eheschliessung) schon mal vorab bei dt. Botschaft und dt. Standesamt zu erkundigen, wie das Procedere ist.
Vielleicht wäre es ggf. auch eine Alternative in Thailand zu heiraten.
In beiden Fällen gilt: Die benötigten Dokumente (Deiner Freundin) sind natürlich einfacher zu bekommen, solange sie noch in Thailand ist.
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Mikael321
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Antwort #9 - 02.12.2009 um 10:16:15
 
28.1.2.3 Ist nur der Vater Deutscher, muss eine nach deutschem Recht als wirksam zu wertende Vaterschaftsanerkennung vorliegen. Diese muss nicht notwendigerweise nach den Vorschriften der §§ 1592, 1594 BGB zustande gekommen sein. Denkbar ist auch eine wirksame Vaterschaftsanerkennung, die nach fremdem Recht zustande gekommen ist.

28.1.4 Aufgrund der aufenthaltsrechtlichen Vorwirkung des Schutzgebots des Artikels 6 GG kann werdenden Eltern von Kindern, die aufgrund ihrer Abstammung von einem deutschen Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen werden (§ 4 Absatz 1 StAG), ein mit Blick auf den voraussichtlichen Geburtszeitpunkt entsprechend langfristig berechnetes Visum zur Einreise auf Grundlage des künftigen Anspruchs nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erteilt werden. Die Einreise ist der Schwangeren zu ermöglichen, sobald die Geburt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Reisefähigkeit der Schwangeren – insbesondere im Zusammenhang mit möglichen Gesundheitsrisiken – und die Reisemöglichkeiten sind dabei zu berücksichtigen. I. d. R. wird daher die Einreise zwischen dem vierten und dem Ende des siebenten Schwangerschaftsmonats ermöglicht werden .


Michael


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Antwort #10 - 02.12.2009 um 13:02:49
 
Mikael321 schrieb am 02.12.2009 um 10:16:15:
28.1.2.3 Ist nur der Vater Deutscher, muss eine nach deutschem Recht als wirksam zu wertende Vaterschaftsanerkennung vorliegen. Diese muss nicht notwendigerweise nach den Vorschriften der §§ 1592, 1594 BGB zustande gekommen sein. Denkbar ist auch eine wirksame Vaterschaftsanerkennung, die nach fremdem Recht zustande gekommen ist.
klar, aber es geht dem TS ja, damit das kind in der FRG geboren werden kann, um eine praenatale VA, was nach thailändischem recht afaik nicht geht, erst recht nicht, wenn der vater kein thailänder ist.
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Antwort #11 - 01.03.2010 um 12:42:33
 
Hallo liebe Forenmitglieder   Smiley

Hier nun mal der Stand der Dinge:

Nachdem wir alle erforderlichen Unterlagen zur Vaterschaftsanerkennung und zum Visumsantrag zur Familienzusammenführung, zum ungeborenen Kind, sowie einen Thailändischen Reisepass zusammen hatten, sind wir, nachdem auch alles erforderliche übersetzt und beglaubigt wurde, damit zur Deutschen Botschaft in Bangkok und haben alles eingereicht und unterzeichnet.

Die Botschaft hat dies alles zur Ausländerbehörde meines Wohnortes in Deutschland gesendet, die nun noch zusätzliche Angaben zu meiner Wohnsituation, mein Einkommensnachweis, meine Aufenthaltszeiten in Thailand und ein aktuelles Schwangerschaftsattest mit vorraussichtlicher Niederkunft haben wollte.  Augenrollen hä?

Ok ..auch dies wurde von mir promt erledigt.
Einkommen und Wohnsituation wurde ausreichend von meinem Steuerberater nachgewiesen, meinen Reisepass mit allen Visastempeln hab ich eingescannt und per Mail zur ABH gesendet und einen aktuelles Attest ebenfalls, wobei dann von der ABH nachgeschoben wurde, das dieses ebenfalls noch ins Deutsche übersetzt und beglaubigt werden soll.

Dadurch verlor ich wiederum Zeit, da dies im ersten Schreiben der ABH nicht ausdrücklich verlangt wurde.

Nun sollten die aber alles beisammen haben und ich wollte gern eine Bestätigung darüber,das dem auch so ist.

Leider ging bisher noch keine entsprechende Mail bei mir ein und wir sitzen hier auf Kohlen uns läuft die Zeit davon, da wir nichtwissen ob wir das Visum für sie bis zu meinem Abflug Ende März rechtzeitig haben werden.

Hat jemand von Euch eine beschleunigende Idee ?  Zwinkernd
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Antwort #12 - 06.03.2010 um 07:06:15
 
...hhmm  ..scheinbar niemand.  Traurig

Ich meine, wie lange kann der Sachbearbeiter der ABH sich denn damit Zeit lassen ?

Kann ich von ihm eine sogenannte Vorabzustimmung erhalten, um dann endlich den Flug zu buchen ?

Oder fühlt der sich dann zeitlich bedrängt und lässt mich dann erst erst weiter schmoren ?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #13 - 06.03.2010 um 09:49:43
 
zuluton schrieb am 06.03.2010 um 07:06:15:
Kann ich von ihm eine sogenannte Vorabzustimmung erhalten

Hi,
eher nicht, da ja schon das Visumsverfahren läuft. Im Übrigen
heißt es ja, zwischen dem 4. und dem Ende 7. Schwangerschafts-
monat. Da wäre noch Luft.
Ich würde die ABH einfach mal freundlich auf die Reisepläne hin-
weisen und fragen, ob im Hinblick darauf, eine baldige Entscheidung
möglich ist (sofern nicht geschehen).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #14 - 07.03.2010 um 02:30:12
 
Hallo Mick

Die ABH und Die Botschaft in Bangkok wissen ja, das ich Ende März wieder nach Deutschland fliege und meine schwangere Freundin natürlich gern mitnehmen würde.

Sie ist jetzt Anfang des 5. Monat,s und irgendwelche Rückfragen, hinsichtlich des Sachstandes, hat sich der Sachbearbeiter meiner ABH,  der übrigens auch recht unfreundlich und unpräzise am Telefon war, schon im ersten Anschreiben an mich, leider verbeten. Ärgerlich

Das bedeutet also, das man schön leise und brav auf die Entscheidung warten soll.

Und solange dieser Zustand so anhält, kann man halt nix planen. weinend

Wir müssen uns also übelstenfalls darauf einstellen, das ich alleine nach Hause fliege und Sie in Thailand solange auf das Visum warten darf, bis Sie im hochschwangeren Zustand, wohl von keiner Fluggesellschaft mehr mitgenommen wird.

Ob das wohl gewollte Methode ist ? unentschlossen

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