Hmm. Erstens:
zuluton schrieb am 09.04.2010 um 11:58:20:Heute teilte mir der Sachbearbeiter der Deutschen Ausländer Behörde mit, das ich für meine Freundin eine ausreichende Krankenversicherung nachweisen müsste, die hier in Deutschland auch die evtl. auftretenden Geburtskosten übernimmt.
Leider gibt es so eine Versicherung in Deutschland nicht, bzw. ist diese dann kaum bezahlbar.
Eine Ablehnung des Visums wegen fehlender Krankenversicherung erscheint mir ermessensfehlerhaft.
Zwar sagt die Verwaltungsvorschrift nur, es
kann, und nicht es
muss ein Visum bereits vor der Geburt erteilt werden, womit die Erteilung ins Ermessen der Behörden gestellt ist. Wenn die Behörde aber die Erteilung vom Vorliegen eines Krankenversicherungsschutzes abhängig macht, dann übt sie ihr Ermessen falsch aus. Einen Krankenversicherungsschutz für die werdende Mutter, der die Geburt mit abdeckt, gibt es in diesen Szenarien
nie (jedenfalls nicht bei ledigen Müttern von ausserhalb der EU), also kann auch
nie ein Visum erteilt werden. Damit wird aber die "kann"-Bestimmung ad absurdum geführt.
Nicht zu vergessen auch, dass das Gesetz ausdrücklich sagt, dass zur Erteilung von Visen und AEs aufgrund §28 Abs. 1 Nr. 3
AufenthG keine Sicherung des Lebensunterhalts (u. a. keine Krankenversicherung) erforderlich ist.
Falls darüber hinaus Du als Kindesvater finanziell in der Lage bist, die Kosten der Geburt zu tragen (wozu sowieso verpflichtet bist), und Ihr also aller Wahrscheinlichkeit nach nicht dem Staat zur Last fallen werdet, sehe ich schon 3x keinen Grund, das Visum zu verweigern. (Kosten von theoretisch möglichen Komplikationen sind dabei m. E. kein Faktor. Auch eine Incoming-Versicherung für Schengenvisa-Besucher deckt keineswegs alle theoretisch möglichen Risiken ab.)
Aber zweitens:
zuluton schrieb am 09.04.2010 um 11:58:20:Das Kind soll zwar erst Ende Juli in Thailand zur Welt kommen,
Wenn Ihr sowieso nicht vorhabt, dass das Kind in D zur Welt kommt, dann greift auch die Ausnahme in der Verwaltungsvorschrift nicht, denn da geht es nicht darum, Schwangeren einen mehrmonatigen Besuch in D zu ermöglichen, sondern darum, einem deutschen Kind zu ermöglichen, in D geboren zu werden. Mit anderen Worten, vergiss alles, was ich unter "Erstens" geschrieben habe, es ist korrekt, dass Ihr kein Visum erhaltet.