Timtom schrieb am 30.10.2009 um 16:37:08:Aber das würde ja dafür sprechen, dass die Rechtmäßigkeit der Scheidung erst geprüft wird, wenn meine Ehefrau in Deutschland ist und nicht schon, wenn sie noch im Heimatland auf glühenden Kohlen sitzt, oder?
Vielleicht hast du mich etwas falsch verstanden.
Die ausländischen Menschen, die in Dänemark heiraten sind ja schon in Deutschland, während deine Frau ja erst einmal das Visum hierher bekommen muss.
Warum sollte man erst ein Visum erteilen, wenn sich dann vielleicht die Scheidung als nicht rechtmäßig herausstellt, die Eheschließung somit auch nicht rechtmäßig wäre und dann die Person wieder ausreisen müßte?
Aus Sicht des Staates macht es doch mehr Sinn, erst zu prüfen und dann das Visum zu erteilen.
Timtom schrieb am 30.10.2009 um 16:37:08:Und wie verfahren die Behörden, wenn man ohne eigenes Verschulden benötigte Dokumente nicht beibringen kann (in unserem Fall beglaubigte Kopie des Passes des Ex-Manns)?
Diese Frage wird dir nur das OLG beantworten können.