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FZM Ablehnung nach Heirat in Hong Kong (Gelesen: 7.384 mal)
mdcottonbeat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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13.08.2009 um 22:02:27
 
Hallo Forum,

ich hatte mich hier schon einiger Zeit zum Thema "A1 in Deutschland mit Touristen Visum" absolvieren etc. beteiligt, leider musste meine Ehefrau die Schule dann schlussendlich doch in Manila besuchen um das Zertifikat zu erhalten Zwinkernd

Doch nun zu einem neuen Klopfer!
Heute habe ich erfahren, dass unser FZM Visum abgelehnt wurde, da unsere Ehe von der Botschaft in Manila als NICHTIG erklärt wurde.

Hintergrund:
Meine jetzige Frau war in Hong Kong mit einem Philippinischen Staatsbürger verheiratet.
Meine Frau lies sich im Jahr 2007 von Ihm scheiden. (In HK geheiratet , in HK geschieden)
Im Dezember 2008 habe ich meine jetzige Frau in Hong Kong geheiratet.
Dokumente mit "Apostille überbeglaubigt", alles tiptop.
Wir haben dann im Januar das FZM  beantragt und nach erfolgreichem Abschluss das A1 nachgereicht.
Heute nun die Ablehnung.

Folgende Begründung der Botschaft:
Da meine Frau Ihre "erste" Ehe NICHT in den Philippinen angemeldet hatte und auch die Scheidung nicht gemeldet hatte, wäre nach Auffassung der Botschaft unsere Ehe nicht rechtmäßig zustande gekommen, da meine Frau ja nach Botschaft Meinung zum Zeitpunkt unserer Eheschließung noch VERHEIRATET gewesen sei.

Meine Frage:
Wie kann uns die Stadt Hong Kong trauen (Ich deutsch, ledig, sie geschieden Philipina) wenn das doch nach Auffassung der Botschaft nicht ginge?! Wir haben unter Zeugen, mit 4 Wochen Voranmeldung und Prüfung aller Unterlagen am 16.12.08 in HK eine schöne Trauung gehabt... die nun nicht rechtens sein soll?! Ich war doch nicht in Las Vegas?!

In Hong Kong war meine Frau verheiratet, ließ sich dort scheiden und wir haben dann im Jahr 2008 geheiratet. Was ist daran nicht korrekt?!

Ich würde mich über jedes Feedback freuen!
Vielen Dank im Voraus, ein verzweifelter Mensch!

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hge2001
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Antwort #1 - 14.08.2009 um 10:29:49
 
mdcottonbeat schrieb am 13.08.2009 um 22:02:27:
Folgende Begründung der Botschaft:
Da meine Frau Ihre "erste" Ehe NICHT in den Philippinen angemeldet hatte und auch die Scheidung nicht gemeldet hatte, wäre nach Auffassung der Botschaft unsere Ehe nicht rechtmäßig zustande gekommen, da meine Frau ja nach Botschaft Meinung zum Zeitpunkt unserer Eheschließung noch VERHEIRATET gewesen sei.


Es könnte sein, dass dies schwierig wird.

Wenn deine Frau mit einem Ausländer verheiratet gewesen wäre, müsste die Scheidung ohne wenn und aber anerkannt werden.

Nun gibt es aber zwischen Filipinos keine Scheidung. Und diese Scheidung in HKG ist zumindest nicht auf den Philippinen gültig. Das dient dazu zu vermeiden, dass sich "reiche" Filipinos im Ausland verheiraten und wieder scheiden lassen um die philippinische Gesetzgebung zu umgehen.

Das heisst deine Frau hat - vom philippinischen Standpunkt aus - tatsächlich nicht gültig geheiratet.

Ich bin kein Jurist der sagen kann, wie das vom deutschen Standpunkt aussieht.
Ich meine, wenn die Ehe nach Ortsrecht gültig geschlossen war, sollte sie auch für D Gültigkeit haben.



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tapir
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Antwort #2 - 14.08.2009 um 11:37:19
 
hge2001 schrieb am 14.08.2009 um 10:29:49:
Ich meine, wenn die Ehe nach Ortsrecht gültig geschlossen war, sollte sie auch für D Gültigkeit haben.

Na ja, ganz so einfach ist es nicht. Siehe Art. 13 EGBGB. M.E. spricht einiges dafür, dass nach Art. 13 Abs. 2 EGBGB hier ausnahmsweise deutsches Recht anzuwenden ist und damit die Ehe wirksam geschlossen wurde. Zwingende Voraussetzung hierfür ist aber, dass das Scheidungsurteil aus Hong Kong das Anerkennungsfeststellungsverfahren (Art. 7 § 1 FamRÄndG, ab 1.9.: § 107 FamFG)  erfolgreich durchläuft. Hierzu ist ein Antrag bei der Senatsverwaltung für Justiz in Berlin zu stellen. http://www.berlin.de/sen/justiz/struktur/a2_ausl_scheidg_hinw.html
Mit dem Anerkennungsbescheid kann unter Hinweis auf Art. 13 Abs. 2 Nr. 3 Hs. 2 EGBGB erneut ein Visum beantragt werden.
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hge2001
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Antwort #3 - 14.08.2009 um 12:02:28
 
tapir schrieb am 14.08.2009 um 11:37:19:
Mit dem Anerkennungsbescheid kann unter Hinweis auf Art. 13 Abs. 2 Nr. 3 Hs. 2 EGBGB erneut ein Visum beantragt werden. 


Das sieht doch schon wesentlich besser aus als die Aussage der Botschaft, dass die Ehe nichtig wäre.

Und warum hat die Botschaft nicht diesen Hinweis gegeben?

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Antwort #4 - 14.08.2009 um 12:29:25
 
hge2001 schrieb am 14.08.2009 um 12:02:28:
Und warum hat die Botschaft nicht diesen Hinweis gegeben?

Das weiß nur die Botschaft.
Ganz unproblematisch ist das alles übrigens nicht. Was ist mit Art. 13 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB? Hätte die Frau nicht irgendwas tun können, um die Hong Kong-Scheidung auf den Philippinen anerkennen zu lassen? Und dann erst heiraten? Wenn ja, könnte sein, das dann immer noch (und zu Recht) abgelehnt würde.
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Antwort #5 - 14.08.2009 um 14:53:50
 
tapir schrieb am 14.08.2009 um 12:29:25:
Hätte die Frau nicht irgendwas tun können, um die Hong Kong-Scheidung auf den Philippinen anerkennen zu lassen?



Nein, da es keine Scheidung auf den Philippinen gibt, gibt es auch kein Anerkennungsverfahren einer ausländischen Scheidung.

Sie hätte ein Anullment machen können. Aber ein Anullment ist praktisch nur dann möglich, wenn bei der Eheschliessung irgendein (formaler) Fehler aufgetreten wäre.  (Ich möchte es jetzt mal aussen vor lassen , *********************)

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Antwort #6 - 14.08.2009 um 15:14:02
 
Frage an mdcottonbeat:

Musste deine Frau bei Eurer Heirat in HKG zusätzlich zur Scheidungsurkunde ein CENOMAR (oder CEMAR)  vom NSO vorlegen?

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Antwort #7 - 27.08.2009 um 03:37:27
 
Nein hat sie nicht. Es wurde nichts weiter verlangt.
Passport, Scheidungsurkunde der vor-Ehe in Hong Kong und ein "Notice of intended marriage", das war alles.

Ich habe die Heiratsurkunde auch gleich durch die Apostille "überbeglaubigung" lassen.

Der Fall wird nun noch etwas komplizierter.
Der damalige Ehemann meiner jetzigen Frau hatte selbst schon in Hong Kong eine philippinische Staatsangehoerge geheiratet und ließ sich von dieser nach HK law scheiden.

Das bedeutet, meine Frau konnte Ihre erste Ehe garnicht legal eingehen (Nach Phill. Gesetz) da ja die Scheidung nicht anerkannt wird.. Demnach ist doch unsere Ehe ganz LEGAL...
Ich habe den Botschafts Schriftverkehr als PDF angehangen.  Zur Zeit kämpfe ich an allen Fronten um ohne 2 - bis 3000 Euro Anwalt kosten in den Philippinen das ganze abzuschließen. Es ist traurig wie wir hier durch verschiedenste unklare Gesetzeslagen ausgebremst werden...
Momentan bin ich verheiratet (nach german law) aber meine Frau nicht mit mir Smiley Das ist doch völlig gaga.
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Antwort #8 - 28.08.2009 um 16:43:37
 
mdcottonbeat schrieb am 27.08.2009 um 03:37:27:
Das bedeutet, meine Frau konnte Ihre erste Ehe garnicht legal eingehen (Nach Phill. Gesetz) da ja die Scheidung nicht anerkannt wird.. Demnach ist doch unsere Ehe ganz LEGAL... 

Das müsste man erst mal (nach philippinischem Recht) gründlich prüfen. So aus dem Bauch heraus lässt sich das sicher nicht sagen.

mdcottonbeat schrieb am 27.08.2009 um 03:37:27:
Momentan bin ich verheiratet (nach german law) aber meine Frau nicht mit mir 

Nein, die Unwirksamkeit der Ehe nach philippinischem Recht schlägt auf das deutsche Recht durch.

M.E. wäre zwingend die o.g. Anerkennung durch die Berliner Justizverwaltung einzuholen.
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