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Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis - Indien (Gelesen: 5.191 mal)
Anachi
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06.08.2009 um 21:25:46
 
Hallo!

Mein Verlobter kommt aus Indien und wir wollen in Deutschland heiraten. Wir haben uns bereits hier und beim Standesamt und den Webseiten der deutschen Botschaft schlau gemacht.

Wir haben auch soweit alle Unterlagen für das Standesamt zusammen.

Zur Befreiung von der Erbringung des Ehefähigkeitszeugnisses (oder wie das heisst...), muss er unter anderem nachweisen, dass wir nicht verwandt sind und dass er voll geschäftsfähig ist.

Meine Frage ist nun: Das mit der Verwandtschaft sollte eigentlich offensichtlich sein und musste er auch auf der Vollmacht (die er mir zur Anmeldung der Ehe gegeben hat) ankreuzen.
Weiterhin musste er dort Angaben über seine Geschäftsfähigkeit machen.
Reicht das aus? Die Vollmacht wurde auch von der deutschen Botschaft abgestempelt und unterzeichnet.

Oder braucht er dazu noch ein Affidavit oder sonst was?

Und eine zweite Frage ist noch:
Die Namen seiner Eltern bzw. Großeltern sind nicht immer eindeutig geschrieben. Da steht z.B. mal ein 'e' statt einem 'a'.  Oder ein 'b' statt einem 'p'. Kann das hier zu Problemen führen? Eigentlich sollte doch verständlich sein, dass dies durch ungenaue Transliterationsvorschriften entstanden ist.... Und die Unterlagen werden ja auch nochmal nach Indien zur Überprüfung geschickt.

Vielen Dank schonmal Smiley
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Antwort #1 - 09.10.2009 um 23:58:48
 
hallo.

also bei ist es so.unsere ehe muss hier in standesamt wiederholt werden weil ich deutsche staatsangehörige bin und mein mann afghaner ist.er muss auch vollmacht abgeben über sein volljährigkeit und verwandschaft (Formular habe ich durch standesamt bekommen) dann eidestaatliche versicherung über den familienstand und familienstandbescheinigung mit zeugin und notar und weitere unterlagen. Erkundige dich mal beim standeamt.die prüfen ganz genau und auch die Echtheit der Dokumente.

gruß dewa
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Antwort #2 - 10.10.2009 um 11:14:36
 
Hallo,

zu den erforderlichen Unterlagen sollte man unbedingt vorher beim Standesamt nachfragen.

Die Überprüfung der indischen Dokumente hat nichts mit der Übersetzung der Dokumente zu tun.

Zur Schreibweise der Namen der Eltern sollten die sich aus der Übersetzung der Geburtsurkunde ergeben. Die Übersetzung dieser Urkunde sollte von einem in Deutschland öffentlich beeidigten bzw. anerkannten Dolmetscher erfolgen. Diese beachten die in Deutschland geltenden Vorschriften über die Transliteration (ISO-Normen). Der Schreibweise des Namens der Eltern wird dann aus dieser Übersetzung übernommen.

Die Schreibweise des Namens Deiner Verlobten wird aus dem Pass entnommen, der ja dort in lateinischer Schrift steht.
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Antwort #3 - 10.10.2009 um 11:41:40
 
Anachi schrieb am 06.08.2009 um 21:25:46:
Und eine zweite Frage ist noch:
Die Namen seiner Eltern bzw. Großeltern sind nicht immer eindeutig geschrieben. Da steht z.B. mal ein 'e' statt einem 'a'.Oder ein 'b' statt einem 'p'. Kann das hier zu Problemen führen? Eigentlich sollte doch verständlich sein, dass dies durch ungenaue Transliterationsvorschriften entstanden ist.... Und die Unterlagen werden ja auch nochmal nach Indien zur Überprüfung geschickt


Das gleiche Problem war bei meiner Frau (Burmesin) auch. Die Transkription ist manchmal nicht sehr eindeutig. Wichtig ist, das bei dem Partner der Name eindeutig transkripiert wurde.
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Antwort #4 - 10.10.2009 um 12:27:01
 
Zitat:
Das gleiche Problem war bei meiner Frau (Burmesin) auch. Die Transkription ist manchmal nicht sehr eindeutig. Wichtig ist, das bei dem Partner der Name eindeutig transkripiert wurde. 


Der Name des Partners ergibt sich normalerweise aus dem Pass, denn dort steht der Name in lateinischer Schrift. Eine Transliteration oder ausnahmsweise eine Transskription ist deshalb gar nicht erforderlich (§ 23 PStV, Nr. A 1.1.3 des Entwurfes zur Verwaltungsvorschrift zum PStG -PStG-VwV)

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Anachi
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Antwort #5 - 10.10.2009 um 17:52:26
 
Danke für die Antworten, aber nun ist ohnehin schon alles in die Wege geleitet Zwinkernd.

Zitat:
Die Überprüfung der indischen Dokumente hat nichts mit der Übersetzung der Dokumente zu tun

Es ist aber nunmal so, dass die ganzen Dokumente bereits im Englischen vorlagen und somit dann bereits in Indien unterschiedlich in lateinische Schrift umgewandelt wurde...
Die Übersetzung ins Deutsche bezieht sich dann natürlich auf das englische Originaldokument.

Ja, der Name des Partners steht in seinem Ausweis. Es ging eigentlich nur darum, dass z.B. der Name der Mutter in der Geburtsurkunde mit 'k' anstatt 'g' geschrieben wurde.

Zitat:
zu den erforderlichen Unterlagen sollte man unbedingt vorher beim Standesamt nachfragen.

Wir sind ständig mit dem Standesamt in Kontakt Smiley Die sind sehr freundlich da Smiley
Und bei uns sind nun alle Papiere "unterwegs".
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Antwort #6 - 11.10.2009 um 01:25:32
 
hi,

das freut mich für die.Ja das stimmt die von standesamt sind sehr nett.Ich warte auch auf die unterlagen meines verlobten dann muss ich sie natürlich übersetzen und die unterlagen werden nach Oberlandesgericht geschickt wegen befreiung und termin zur eheschiessung.weisst du wielange das noch dauert.die sagen ca.5wochen ab Antragabgabe?ß
gruß

dewa
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Antwort #7 - 11.10.2009 um 09:36:47
 
Wie lange das dauert weiss ich nicht. Wir warten auch noch.

Es ist auch von Land zu Land unterschiedlich. Bei euch ist es Afganisthan, oder?
Die Dokumente gehen (bei uns) ja erst nach Indien zur Überprüfung. Und danach zum Oberlandesgericht.
Laut Standesbeamtin braucht das Oberlandesgericht normalerweise 2-4 Wochen. Manchmal sind sie sogar schneller, manchmal aber auch langsamer....
Wir warten einfach ab und hoffen dass es nicht allzu lange dauert. Smiley
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Antwort #8 - 11.10.2009 um 23:11:01
 
Hi Anchi,

ja bei uns es ist Afghanistan.Also mein mann schickt mir die Unterlagen diese Woche dann lasser ich es übersetzen dann gehe ich Standesamt und wenn alles klappt hoffe ich dann werden die Unterlagen an Oberlandesgericht geschickt. ja ich denke zwischen 2-4 wochen maximum 6 wochen dann bekomme ich termin zur wiederholung der eheschliessung hier dann muss Ausländerbehörde die deutsche botschaft in kabul kontakieren damit mein mann visum bekommt.ich hoffe und bette für uns beiden und falls du neugikeiten hast, sag bescheid.

gruß dewa
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Antwort #9 - 20.10.2009 um 22:38:42
 
hi nochmal,

ich habe die Unterlagen von mein Mann schon.Jetzt muss ich die Unterlagen auf deutsch übersetzen lassen und dann zur Standesamt abgeben wegen Befreiung von Beibringung d.ausländischen Ehefähigkeitszeugnis.Habe einbißchen Angst nicht dass die sich quer stellen. Die unterlagen von deutsche in kabul sind am 22.09.2009 beim Ausländerbehörde und die SAchbearbeiterin meinte, wenn ich ab dem datum also 25.09.2009 binnen 3monate keine unterlagen vorlege, dann wird der Einreiseantrag meines mannes versagt.ERst Anfang november werde ich die unterlagen beim standeamt abgeben und ich hoffe die geben mir mitte dezember schon den Termin zur eheschliessung damit ich dann zur ausländerbehörde gehe,
habe ein komisches gefühl.

gruß dewa
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Anachi
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Antwort #10 - 24.10.2009 um 19:11:08
 
Nur noch zur Abschlussinfo:
Bei uns hat alles geklappt Smiley Befreiung wurde erteilt Smiley
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Antwort #11 - 27.10.2009 um 11:02:05
 
hallo.


herzlichen glückwunsch und alles liebe.

ich habe nächste woche termin standesamt wegen antragabgabe.hoffe bei mir dauert es auch nicht so lang.

liebe grüße

dewa
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