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Slowenische buergerin - Arbeitserlaubnis (Gelesen: 4.087 mal)
Vanna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Slowenien
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04.10.2009 um 22:35:50
 
Hallo,

Ich komme aus Slowenien. Jetzt wohne ich in Deutschland. Mein Mann hat unbefristet Aufenthaltserlaubnis. Ich bin hier seit Maerz. Brauche ich eine Arbeitserlubnis oder nicht?

Vielen Dank fuer die Antwort!
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C_Devil
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Antwort #1 - 04.10.2009 um 23:31:22
 
Vanna schrieb am 04.10.2009 um 22:35:50:
Brauche ich eine Arbeitserlubnis oder nicht?

Wenn du arbeiten willst: Ja !!
Kurze Vorsprache bei der Agentur für Arbeit, nimm deinen Ausweis, eine aktuelle Meldebescheinigung und die unbefristete Arbeitsberechtigung-EU deines Mannes mit und du kannst ebenfalls eine ubefristete Arbeitsberechtigung-EU bekommen (s. auch
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Gruß
C_Devil
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Antwort #2 - 05.10.2009 um 08:34:08
 
C_Devil schrieb am 04.10.2009 um 23:31:22:
und du kannst ebenfalls eine unbefristete Arbeitsberechtigung-EU bekommen


Das Gleiche gilt, wenn Dein Mann Deutscher ist (geht leider aus Deinem Ausgangspost nicht hervor) - dann mit Eheurkunde zur Agentur für Arbeit gehen.

=schweitzer=

Änderung:
Sorry, Vanna - aus Deinem Post ging schon eindeutig hervor, dass Dein Mann nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat - ich war einfach schusselig und hab nicht aufmerksam genug gelesen, worauf ich aber erst eben freundlich hingewiesen worden bin.
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« Zuletzt geändert: 05.10.2009 um 10:43:00 von schweitzer »  

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Vanna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Slowenien
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Antwort #3 - 06.10.2009 um 00:16:05
 
Sorry, ich hatte mich falsch erkundigt. Mein Mann hat in seinen bosnischen Reisepass unbefristete Niederlassungserlaubnis. Das wollte ich wissen: Koennte ich nicht automatisch ueber ihn die Arbeitserlaubnis bekommen? Wir haben in Juni geheiratet.

Danke im vorraus.
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C_Devil
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Antwort #4 - 06.10.2009 um 00:39:10
 
Vanna schrieb am 06.10.2009 um 00:16:05:
Koennte ich nicht automatisch ueber ihn die Arbeitserlaubnis bekommen?

Automatisch nicht, du musst sie schon noch bei der Agentur für Arbeit beantragen Zwinkernd

Du kannst eine Arbeitsberechtigung-EU bekommen, da dein Mann aufgrund seiner Niederlassungserlaubnis einen uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang hat.

Also Vorsprache bei der Agentur mit:
- einer aktuellen Meldebescheinigung von dir & deinem Mann;
- deinen Ausweis (Reisepass o. Identitätskarte);
- der Niederlassungserlaubnis deines Mannes;
- Heiratsurkunde,
damit beantragst du die AB-EU gem. § 12a Arbeitsgenehmigungsverordnung, siehe auch:
Zitat:
DA 2.12a.410 - Arbeitsmarktzugang für Familienangehörige von Arbeitnehmern der am 01. Mai 2004 der EU beigetretenen Staatsangehörigen
(1) Familienangehörige (aus den am 01. Mai 2004 der EU beigetretenen Staaten) von Arbeitnehmern mit uneingeschränktem Arbeitsmarktzugang erhalten eine Arbeitsberechtigung-EU, wenn sie ihren gemeinsamen Wohnsitz in Deutschland begründet haben.



Gruß
C_Devil

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Antwort #5 - 06.10.2009 um 15:26:33
 
Ok,dann brauche ich nicht zuerst einen Arbeitgeber finden? Also, so haben sie mir in Bundesagentur fuer Arbeit gesagt. Ich habe einen Formular bekommen, da steht, das bevorrechtigte Arbeitnehmer Deutsche, Staatsangehoerige eines Mitgliedstaates der Europaeischen Union (mit Ausnahme Slowenien, Polen etc.), Schweizer Buerger und Auslaender mit unbefristetem Aufenthaltsstatus sind.

"Die Arbeitsgenehmigung- EU kann nur erteilt werden, wenn Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes dies zulassen; dies bedeutet, dass zunaechst zu prufen ist, ob bevorrechtigte Arbeitnehmer fuer die zu besetzende Stelle in Frage kommen."

Ich verstehe jetzt nicht Smiley

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Antwort #6 - 06.10.2009 um 15:41:56
 
Hallo Vanna,

glaube einfach dem, was C_Devil schon geschrieben hat:

C_Devil schrieb am 06.10.2009 um 00:39:10:
Du kannst eine Arbeitsberechtigung-EU bekommen, da dein Mann aufgrund seiner Niederlassungserlaubnis einen uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang hat.


Das ist die Besonderheit, die Dich von vielen anderen slowenischen EU-Bürgerinnen unterscheidet. - Deswegen kannst und wirst Du in Deinem speziellen Fall eine Arbeitsberechtigung-EU erhalten.

Das mit den Einschränkungen mit Blick auf andere Bevorrechtigte auf dem Arbeitsmarkt bezieht sich bei Bürgern aus den neuen EU-Ländern (damit auch Slowenien) auf die Beantragung einer Arbeitserlaubnis-EU

Nimm die Unterlagen, die C_Devil genannt hat, mit zur Agentur für Arbeit - ggf. drucke Dir auch ihre Antwort aus und nimm sie mit - und sage dort, dass Du nicht die Arbeitserlaubnis-EU sondern die Arbeitsberechtigung-EU beantragen willst.

=schweitzer=

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Antwort #7 - 06.10.2009 um 15:43:45
 
Vanna schrieb am 06.10.2009 um 15:26:33:
Ok,dann brauche ich nicht zuerst einen Arbeitgeber finden?

Nein, da du einen Rechtsanspruch auf die Arbeitsberechtigung-EU nach der oben zitierten Rechtsgrundlage hast.
Sprich bitte noch einmal bei deiner Agentur vor und weise die Kollegen/-innen freundlich auf eben die DA hin - dann sollte es eigentlich klappen.


Gruß
C_Devil

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Uups, schweitzer, du warst ja noch schneller als ich Smiley
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Antwort #8 - 06.10.2009 um 16:12:10
 
Jeeeeeeeeeeej Smiley

Danke schoen!!! Smiley
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