Vanna schrieb am 06.10.2009 um 00:16:05:Koennte ich nicht automatisch ueber ihn die Arbeitserlaubnis bekommen?
Automatisch nicht, du musst sie schon noch bei der Agentur für Arbeit beantragen
Du kannst eine Arbeitsberechtigung-EU bekommen, da dein Mann aufgrund seiner Niederlassungserlaubnis einen uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang hat.
Also Vorsprache bei der Agentur mit:
- einer aktuellen Meldebescheinigung von dir & deinem Mann;
- deinen Ausweis (Reisepass o. Identitätskarte);
- der Niederlassungserlaubnis deines Mannes;
- Heiratsurkunde,
damit beantragst du die AB-EU gem. § 12a Arbeitsgenehmigungsverordnung, siehe auch:
Zitat:DA 2.12a.410 - Arbeitsmarktzugang für Familienangehörige von Arbeitnehmern der am 01. Mai 2004 der EU beigetretenen Staatsangehörigen
(1) Familienangehörige (aus den am 01. Mai 2004 der EU beigetretenen Staaten) von Arbeitnehmern mit uneingeschränktem Arbeitsmarktzugang erhalten eine Arbeitsberechtigung-EU, wenn sie ihren gemeinsamen Wohnsitz in Deutschland begründet haben.
Gruß
C_Devil