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Einladung eines Marokkaners nach DE (Gelesen: 6.305 mal)
Themen Beschreibung: Ich möchte als Studentin meinen Freund nach DE einladen
pipilotta
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05.10.2009 um 20:36:49
 
Hallo liebe Leser,
ich habe ein paar Fragen bezüglich des Schengen-Visums bzw. einer Geschäftlichen Einladung nach DE und hoffe sehr das ihr mir weiterhelfen könnt, da uns leider nur noch weniger als 1 Monat bleibt um ein Visum zu beantragen!!

Ich möchte meinen Freund (Marokkaner 25; Einkommen 280€ feste Anstellung bei Robinson Club) nach DE einladen.
Da ich aber Studentin bin verfüge ich nicht über das nötige Einkommen um eine VE (Verpflichtserklärung) zu erhalten!

Mein Vater würde ihn allerdings über seine Firma zu einem Probearbeiten einladen.
Hier also meine 1. Frage:
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das meinem Freund Aufgrund dieser formelen Einladung ein Visum ausgehändigt wird?
Reicht diese formele Einladung oder braucht es auch hier eine VE? hä?
und nun meine 2. Frage:
Kann mein Freund durch den Nachweis einer Hotelreservierung sowie Flugdaten und Urlaubsgenemigung bessere Chancen bei dem Visumsantrag erzielen?
Oder wird bei einer Hotelreservierung mit Flugdaten überhaupt eine VE verlangt?  unentschlossen
Und zu guter letzt: Wie hoch ist die Chance dies alles innerhalb eines Monats zu erwirken?

Zu seinem Aufenthalt ist noch zu sagen das es sich nur um 14 Tage handelt, da er zu dieser Zeit Urlaub hat, und das er eine Hotelreservierung besitzt.

Wenn jemand in diesem Gebiet schon Erfahrungen gesammelt hat und mir vielleicht noch andere Alternativen aufzeigen kann wie ich dieses "Monster" Namens  Schengenvisum bewältigen kann würde ich mich über eine schnelle Rückmeldung sehr, sehr freuen (da wie gesagt nur noch knapp 1 Monat Zeit bleibt) Zunge

PS: Bitte keine Links zum KVR oder Auswertigen Amt oder den Botschaften, ich habe schon sämtliche Seiten durch!

Vielen dank im Voraus an alle fürs Lesen und Beantworten.
mfg Pipilotta  Zwinkernd
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Stefan-TR
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Antwort #1 - 05.10.2009 um 21:06:09
 
pipilotta schrieb am 05.10.2009 um 20:36:49:
Mein Vater würde ihn allerdings über seine Firma zu einem Probearbeiten einladen. 

Probearbeiten fuer was? Als nicht-hochqualifizierter Marokkaner wird er ja keinerlei realistische Aussicht auf eine Arbeitserlaubnis fuer Deutschland haben. In so fern klingt diese Idee ziemlich abenteuerlich.

pipilotta schrieb am 05.10.2009 um 20:36:49:
Da ich aber Studentin bin verfüge ich nicht über das nötige Einkommen um eine VE (Verpflichtserklärung) zu erhalten!

Vernuenftiger waere es hier, wenn dein Vater einfach die VE fuer deinen Freund abgibt. Ob es dann mit dem Visum klappt oder nicht laesst sich dadurch leider auch nicht voraussagen. Aber immerhin erfindet ihr keine Abenteuergeschichten, die alles nur noch schlimmer machen.
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pipilotta
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Antwort #2 - 05.10.2009 um 21:40:04
 
Erst mal vielen dank das du so schnell geantwortet hast! Smiley

Ja ich weiß das klingt ziemlich Abendteuerlich, aber er würde hier nur 14 Tage Probearbeiten und das auch unentgeldlich

Ist die formele Einladung über eine Firma also keine rentable Alternative?

Über weitere Anregungen zur Lösung meines Problems freue ich mich natürlich nach wie vor sehr Augenrollen
und vielen dank dir stefan Smiley
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C_Devil
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Antwort #3 - 05.10.2009 um 21:56:29
 
Stefan-TR schrieb am 05.10.2009 um 21:06:09:
Probearbeiten fuer was? Als nicht-hochqualifizierter Marokkaner wird er ja keinerlei realistische Aussicht auf eine Arbeitserlaubnis fuer Deutschland haben. In so fern klingt diese Idee ziemlich abenteuerlich.

Da kann ich mich Stefan-TR nur anschließen.
Keine Agentur für Arbeit würde für eine 14-tägige Probearbeit, noch dazu unentgeltlich, eine Zustimmung zur Arbeitserlaubnis geben.

pipilotta schrieb am 05.10.2009 um 21:40:04:
Ja ich weiß das klingt ziemlich Abendteuerlich, aber er würde hier nur 14 Tage Probearbeiten und das auch unentgeldlich
Ist die formele Einladung über eine Firma also keine rentable Alternative?

Nein.

Warum versucht ihr es nicht über ein Besuchervisum ?


Gruß
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pipilotta
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Antwort #4 - 05.10.2009 um 22:24:59
 
danke für die rückmeldung C_Devil Smiley

Ja über ein Schengenvisum versuche ich es ja auch nur leider kann ich ihn nicht einladen als Studentin

Ich entschuldige mich gleich schon mal im Voraus für diese naive Frage  Traurigaber braucht er denn unbedingt eine Arbeitserlaubniss für ein 14 tägiges Probearbeiten?

Ich habe auch gelesen dass das Schengenvisum in Marokko jetzt im gegensatz zu Früher 10 Tage bearbeitungsdauer hat
Ist das richtig?

Und zu meiner letzten Frage
Wie schätzt ihr denn die Chancen ein dieses Visum innerhalb von einem Monat zu bekommen? unentschlossen

Vielen dank fürs lesen und beantworten
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C_Devil
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Antwort #5 - 05.10.2009 um 22:37:07
 
pipilotta schrieb am 05.10.2009 um 22:24:59:
Ich entschuldige mich gleich schon mal im Voraus für diese naive FrageTraurigaber braucht er denn unbedingt eine Arbeitserlaubniss für ein 14 tägiges Probearbeiten?

Ja, jeder Nichtdeutsche benötigt eine Arbeitserlaubnis in Deutschland, aber für eine solche Tätigkeit wird es definitiv keine Zustimmung zur Arbeitserlaubnis geben.
Sorry - vergiss es auf diesem Wege.

Alle anderen Fragen kann ich dir leider nicht beantworten - nicht meine Baustelle.
Warte mal ein paar Tage ab, es werden sich sicher noch andere zu deinen Fragen äußern.


Gruß
C_Devil
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pipilotta
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Antwort #6 - 05.10.2009 um 22:53:26
 
Ok danke
da hast du mir auf jeden fall schon mal weitergeholfen
(auch wenn des nicht deine Baustelle ist Zwinkernd)
Vielen dank

Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein.


...

Aber ich bitte euch trotzdem weiterhin so fleißig Antworten zu liefern
Danke an alle die sich das alles durchlesen und auch beantworten, ihr seid echt spitze! Laut lachend
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« Zuletzt geändert: 05.10.2009 um 23:10:00 von Tippi »  
 
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Antwort #7 - 06.10.2009 um 06:18:33
 
pipilotta schrieb am 05.10.2009 um 22:24:59:
Ja über ein Schengenvisum versuche ich es ja auch nur leider kann ich ihn nicht einladen als Studentin

Warum kann/will denn Dein Vater keine VE für ihn abgeben ?
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Antwort #8 - 06.10.2009 um 06:59:01
 
pipilotta schrieb am 05.10.2009 um 22:24:59:
Wie schätzt ihr denn die Chancen ein dieses Visum innerhalb von einem Monat zu bekommen?

Vier Wochen Bearbeitungszeit für ein Schengen Visum wäre schon eine lange Bearbeitungszeit, wenn nicht gerade Urlaubszeit ist. Eine Entscheidung innerhalb von vier Wochen, ist sicherlich realistisch.
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pipilotta
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Antwort #9 - 06.10.2009 um 10:45:01
 
zu saxonicus
mein Vater würde ihn lieber über die Firma einladen, da somit die Firma das Risiko trägt und nicht er als Privatperson
Aber ich hoffe meinen Vater zu überzeugen doch eine VE zu schicken, da das ja anscheinend besser ist als über seine Firma

Zu den vier Wochen, er würde gerne am 6 November kommen, da er nur in dieser Zeit Urlaub hat.
Es ist nur die Frage ob er das Flugticket schon buchen soll da wir ja leider nicht wissen wie sicher ihm das Visum ausgehändigt wird
Aber ohne Flug wird er wahrscheinlich überhaupt kein Visum bekommen oder?
Die Hotelreservierung läuft über eine Freundin von mir, stellt also nicht das Problem dar.

Es ist wirklich super das ihr alle immer so schnell antwortet, aber weis den irgend jemand wie gut seine Chancen stehen ein Visum zu bekommen, da er ja eine Festanstellung hat und auch schon 2 mal  in EU war und natürlich wieder brav zurück gekommen ist Smiley
Er hat auch einen Arbeitsvertrag auf 2 Jahre und bekommt eine Urlaubsgenehmigung
Wie gut sind unsere Chancen mit einer VE von meinem Vater oder braucht er durch eine Hotelreservierung keine VE? hä?
Vielen dank für eure Rückmeldungen
PS: Über Rückmeldungen von Experten oder Leuten die das auch schon durchgemacht haben, freue ich mich natürlich besonders Laut lachend
mfg pipilotta
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Antwort #10 - 06.10.2009 um 19:05:33
 
pipilotta schrieb am 06.10.2009 um 10:45:01:
mein Vater würde ihn lieber über die Firma einladen, da somit die Firma das Risiko trägt 

Also ist noch nicht mal dein Vater von den ehrlichen Absichten deines Freundes ueberzeugt und vertraut auf seine problemlose Rueckkehr? Dann wird es vermutlich schwer die Botschaft zu ueberzeugen...

pipilotta schrieb am 06.10.2009 um 10:45:01:
Es ist nur die Frage ob er das Flugticket schon buchen soll 

Nein. Er reserviert einen Flug ueber ein Reiesebuero. Wird das Visum erteilt, dann bezahlt er fuer den Flug. Falls nicht, dann storniert er die Reservierung wieder.

pipilotta schrieb am 06.10.2009 um 10:45:01:
Die Hotelreservierung läuft über eine Freundin von mir

Falls er bei euch wohnen wuerde brauchte er kein Hotel. Du koenntest ihm auch eine Einladung schicken, in der steht, dass er bei euch wohnen kann.

pipilotta schrieb am 06.10.2009 um 10:45:01:
weis den irgend jemand wie gut seine Chancen stehen ein Visum zu bekommen

Nein, das kann dir leider keiner sagen. Aber wenn er schon Schengen Visa hatte und immer brav zurueck gekommen ist, dann waere ich auf jeden Fall mal hoffnungsvoll.

Wichtig: Macht alles so ehrlich wie moeglich, sonst werden die Chancen auf ein Visum sicherlich nicht besser. Deshalb: private Einlaung, VE eines Deutschen der deinem Freund vertraut, kein Hotel, keine Luegengeschichten. Wenn dann noch Urlaubsgenehmigung etc. da sind, dann wird man ihm seine Reiseplaene vermutlich ohne Probleme glauben.

Das kritische an der Visumserteilung ist dann immer die Rueckkehrbereitschaft. Glaubt Botschaft/Konsulat, dass dein Freund in Deutschland untertaucht oder ihr vorhabt zu heiraten und in Deutschland bleiben wollt, dann wird es schwer. Nehmen sie ihm ab, dass er in seine Heimat und zu seinem Job zurueck geht, dann klappt es mit dem Visum.
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Antwort #11 - 06.10.2009 um 20:08:50
 
Vielen dank Stefan-TR für deine detailierte Antwort

Vielleicht hab ich mich ein bischen konfus ausgedrückt
Meinem Vater gehört diese Firma wirklich und er ist auch nur vorsichtig, da er meinen Freund noch nicht kennengelernt hat
und manchmal leider nicht ganz vorurteilsfrei denkt!

Wir möchten der Botschaft keinerlei Lügenmärchen erzählen, ich versuche nur die sicherste Variante herauszufinden wie er ein Visum bekommen kann.
Er kann natürlich auch bei mir in meiner Wohnung wohnen, aber ich dachte es sei sicherer mit einem Nachweis eines Hotelaufenthalts, da hier ja auch festgelegt ist von wann bis wann er in DE bleibt.

Was wäre denn zusätzlich zu seiner Urlaubsgenemigung von seinem Arbeitgeber sowie seinem Arbeitsvertrag hilfreich um die glaubhaftigkeit seiner Rückerbereitschaft zu bescheinigen?
lg pipilotta
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Antwort #12 - 06.10.2009 um 23:30:14
 
pipilotta schrieb am 06.10.2009 um 20:08:50:
Was wäre denn zusätzlich zu seiner Urlaubsgenemigung von seinem Arbeitgeber sowie seinem Arbeitsvertrag hilfreich um die glaubhaftigkeit seiner Rückerbereitschaft zu bescheinigen?

Das dürfte wohl ein wesentiches Element für die Glaubhaftmachung der Rückkehrbereitschaft sein.
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pipilotta
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Antwort #13 - 07.10.2009 um 00:37:37
 
ja danke das weiß ich, deswegen habe ich es ja auch oben genannt, aber bitte sagt mir doch was außer seiner Urlaubsbescheinigung und Arbeitsvertrag noch helfen kann die Rückerbereitschaft zu bezeugen
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steini007
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Antwort #14 - 07.10.2009 um 06:12:02
 
pipilotta schrieb am 07.10.2009 um 00:37:37:
sagt mir doch was außer seiner Urlaubsbescheinigung und Arbeitsvertrag noch helfen kann die Rückerbereitschaft zu bezeugen 

Die Verwurzelung in seinem Heimatland wäre ein weiterer Punkt, was für die Rückkehrbereitschaft spricht.

Aber vielleicht liest du dir einfach einmal entsprechende Threads hier im Forum durch, denn diese grundsätzliche Frage wurde schon zigmal beprochen und beantwortet. Zwinkernd
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