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Wichtige Frage kompliziert (Gelesen: 852 mal)
Themen Beschreibung: Arbeitsgenehmigung und Aufentalt mit italienischem Reisepass für Ausländer
quarkie
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Beiträge: 2

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wichtige Frage kompliziert
28.09.2009 um 19:58:20
 
Also ich versuchs so kurz wie möglich zu halten.Mein Schwager wohnt zur Zeit in Italien.Dort ist er damals als Asylant eingereist und hat mittlerweile einen Aufenthaltsstatus ( soweit ich weiß bis 2012).Nun ist er im Besitz was man hier in Deutschland dem Reisepass für Ausländer gleichsetzen kann.Nun meine eigentliche Frage.Kann er mit diesem Pass nach Deutschland kommen?Wenn ja kann er hiermit eine Arbeitserlaubnis beantragen und eventuell auch einen Aufenthaltstitel.Vielen vielen Dank im vorraus für eure Hilfe.
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Auch wenn man paranoid ist können sie doch hinter einem her sein.
 
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gc
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Beiträge: 725

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wichtige Frage kompliziert
Antwort #1 - 30.09.2009 um 21:48:13
 
Wir hatten diese Frage doch grade erst, das geht als Flüchtling selbst mit it. Daueraufenthaltsrecht nicht,
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1252355596

Allerdings kann er - solange sein it. Aufenthaltstitel gilt - für bis zu 3 Monate problemlos als Tourist ohne Visum herkommen und visumsfrei auch in und durch andere Schengenstaaten (z.B. A, CH) reisen.

Herkommen zum Arbeiten kann er aber als Italiener, wenn er sich in Italien einbürgern lässt, das dürfte 5 Jahre Aufenthalt dort und Lebensunterhaltsicherung durch Arbeit voraussetzen, siehe
http://www.ambberlino.esteri.it/Ambasciata_Berlino/Menu/Informazioni_e_servizi/S...
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