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Übertragung nach Deutschland möglich? (Gelesen: 3.615 mal)
Serine
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Übertragung nach Deutschland möglich?
17.09.2009 um 23:13:01
 
Hallo
Gibt es eine Möglichkeit,dass meine Mutter ,die in Spanien lebt und einen Aufenthalt halt(Residencia) nach Deutschland kommt und hier mit mir lebt? Gibt es ein Möglichkeit ,dass Sie hier übertragen wird und ihren Aufenthalt hier verlängert oder ist es nicht möglich?

Vielen Dank
Gruß


Daddys' Änderung:
Da es weniger über die Schiene "Ehe und Familie" gehen wird, das EU- Recht über den Daueraufenthalt- EG aber vielleicht Möglichkeiten bietet... verschoben. Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 17.09.2009 um 23:24:54 von Daddy »  
 
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Serine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Armenien
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Antwort #1 - 18.09.2009 um 01:40:31
 
Hallo Daddy

Vielen Dank,hast du jut gemacht.Ich hoffe,dass mich jetzt jemand antwortet oder ist es die späte Zeit?
Gruß
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 18.09.2009 um 06:50:43
 
Serine schrieb am 18.09.2009 um 01:40:31:
Vielen Dank,hast du jut gemacht.

Hoi,

da bin ich im Moment nicht so sicher, da etwas an Hintergrund fehlt.

Deine Mutter ist auch Armenierin? "Residencia" hört sich ein wenig
allgemein an. Ich nehme an, dass ist eine Aufenthalts"erlaubnis" für
Drittstaater? Oder worauf basiert ihr Aufenthalt in Spanien?

Ggf. § 36 AufenthG mit äußerst hohen Hürden (Forensuchen wird
empfohlen). Sollte sie Daueraufenthaltsrecht/EU in Spanien haben,
käme § 38a AufenthG in Betracht.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Serine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 18.09.2009 um 14:42:52
 
Hallo  Mick

Danke für die Antwort
Ja meine Mutter ist auch Armenierin
Lebt seit 3 Jahren in Spanien und hat dieses Aufenthaltserlaubnis.Worauf es basiert,weiß ich nicht,Sie arbeitet und deshalb hatt Sie Anspruch auf diesen Aufenthalt.Ich vermute auch,dass es für Drittländer ist. Es ist aber nicht dieser Residencia large,also für langfristig,sondern wird immer nach einem Jahr verlängert.

Der§38a Aufenthaltserlaubnis ist für in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union langfristig Aufenthaltsberechtigte.

Aber Sie hat nicht diesen langfristigen.Ist das jetzt nicht möglich,dass Sie hier eine Arbeit findet und hier bleibt?
Vielen Dank
Gruß


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reinhard
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Antwort #4 - 18.09.2009 um 15:35:55
 
Ich glaube (bin mir nicht sicher), dass es nicht geht.

Sie kann allerdings visumfrei reisen und, wenn sie hier ist, mit Dir zusammen bei der ABH fragen. Die beißen ja nicht.

Ich vermute mal, den Daueraufenthalt bekommt sie nach fünf Jahren in Spanien, und dann wäre es eher möglich. Aber die spanischen Aufenthaltstitel kenne ich nicht wirklich.

Und: Nein, um 1.40 Uhr kannst Du nicht viele Antworten erwarten. Am besten wartest Du eine Woche, bis Leute antworten, die mehr wissen.
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Serine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Armenien
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Antwort #5 - 18.09.2009 um 15:43:02
 
Hallo rheinhard
Danke
Ja natürlich um 1.30 schlafen alle,nimms mir nicht übel,ich habe auch einen Scherz gemacht. Ja ich warte geduldig auf viele andere Antworten
Gruß
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Stefan-TR
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 19.09.2009 um 13:39:57
 
Hallo ihr! Das Daueraufenthaltsrecht/EU welches Mick angesprochen hat ist konkret die Richtlinie 2003/109/EG. Diese ist von Spanien bis heute leider noch nicht in nationales Recht umgesetzt; zumindest gibt EUR-Lex keine passende Fundstelle an.

Es gab vor einiger Zeit mal einen Thread hier im Forum, der einen aehnlichen Fall betraf. Dort waren die Drittstaatsangehoerigen allerdings schon laenger als 3 Jahre in Spanien, so dass sie eigentlich ein Recht auf Daueraufenthalt/EU haetten.

Damals wurden auch entsprechende Links zu Schreiben der EU Kommission(?) gepostet, welche sich mit der Vertragsverletzung durch Spanien befasst haben.
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 20.09.2009 um 16:45:10
 
Serine schrieb am 17.09.2009 um 23:13:01:
Gibt es eine Möglichkeit,dass meine Mutter ,die in Spanien lebt und einen Aufenthalt halt(Residencia) nach Deutschland kommt und hier mit mir lebt?


Hat sie (und hast du als Armenierin) diese Residencia aufgrund der EU-Personenfreizügigkeit? Wenn ja, dann könnte es gehen, wenn das EU-Familienmitglied, von dem die Personenfreizügigkeit abgeleitet wird, eine andere Staatsangehörigkeit als die deutsche hat.

Richtlinie 2004/38/EU

Zitat:
Artikel 2

Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck

1. «Unionsbürger» jede Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt;

2. «Familienangehöriger»

a) den Ehegatten;

b) den Lebenspartner, mit dem der Unionsbürger auf der Grundlage der Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats eine eingetragene Partnerschaft eingegangen ist, sofern nach den Rechtsvorschriften des Aufnahmemitgliedstaats die eingetragene Partnerschaft der Ehe gleichgestellt ist und die in den einschlägigen Rechtsvorschriften des Aufnahmemitgliedstaats vorgesehenen Bedingungen erfuellt sind;

c) die Verwandten in gerader absteigender Linie des Unionsbürgers und des Ehegatten oder des Lebenspartners im Sinne von Buchstabe b), die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder denen von diesen Unterhalt gewährt wird;

d) die Verwandten in gerader aufsteigender Linie des Unionsbürgers und des Ehegatten oder des Lebenspartners im Sinne von Buchstabe b), denen von diesen Unterhalt gewährt wird;

3. «Aufnahmemitgliedstaat» den Mitgliedstaat, in den sich der Unionsbürger begibt, um dort sein Recht auf Freizügigkeit oder Aufenthalt auszuüben.

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Serine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 29.09.2009 um 14:56:18
 
Hallo Mustermann
Ich weiß es nicht ,ob das meine Mama betrifft,muß ich  Ihr fragen.Ich habe keine Residenzia.Ich bin hier Studentin und habe Aufenthaltserlaubnis.Ich weiß echt nicht,ob das zutreffend ist.
Danke für die Antwort

Gruß
Lilit
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