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Arbeitsgenehmigung (Gelesen: 1.120 mal)
Themen Beschreibung: Arbeiten in D mit Italien Visum?
Kabira
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Bayern, Bayern, Germany
Bayern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitsgenehmigung
07.09.2009 um 22:33:16
 
Mein Schwager lebt in Italien. Leider ist er seit einem Jahr dort arbeitslos. Jetzt hat er von einem Bekannten gehört, dass dessen Bruder in Deutschland zur AB gegangen ist und dort eine Arbeitsgenehmigung für ein Jahr bekommen hat, diese musste er von der Polizei abstempeln lassen. Angeblich gibt es jetzt ein neues EU Gesetz und deswegen könnte er mit seinem Asyl hier eine Arbeitsgenehmigung bekommen. Jetzt möcht ich wissen, ob das wirklich stimmt oder das nur Geschichten sind. Wenn es stimmt, was man machen muss um die Arbeitsgenehmigung zu bekommen. Mein Schwager hat sein Asyl für 5 Jahre bekommen und es nennt sich "Asilo Politico"

Gabi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 10.09.2009 um 17:54:41
 
... besteht leider (noch) nicht, sie sind im Gegenteil sogar explizit ausgeschlossen von entsprechenden Möglichkeiten nach der EU-Daueraufhältigen-Richtlinie, siehe Artikel 3 Abs. 2d der RL
http://www.info4alien.de/doc/vo_eu/2003_109_eg.pdf

Diese Frage wird aber derzeit auf EU-Ebene neu verhandelt. Bis eine (mögliche) Änderung in Kraft tritt wird es aber noch dauern.

Also: Im EU-Ausland anerkannte Flüchtlinge erhalten hier (außer sie haben nach dem allgemeinen Ausländerrecht bzw. EU-Recht anerkannte Gründe, z.B. Heirat mit einem Deutschen, mit einem ebenfalls hierher ziehenden bzw. hier lebenden EU-Bürger,. usw.) entgegen anderslautender Gerüchte keine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.

Anzuraten ist daher, in Italien die Einbürgerung zu betreiben und erst dann - als Italiener - hierher zu kommen.

gc
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Kabira
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 12.09.2009 um 21:16:01
 
Danke!
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