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Abschiebung (Gelesen: 5.854 mal)
manuesarah
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: franzosich
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28.09.2009 um 19:23:33
 
Hallo Leute, ich bin ganz neu hier und erhoffe mich eure Hilfe:

mein freund kommt aus syrien und ist als Student nach DE eingereist, er lebt hier seit 8 Jahren. Der hat sich von der Uni exmatrikuliert; weil er an einer privaten Uni weitermachen moechte. Er studiert informatik und hat sehr viele erfahrungen gesammelt in dem bereich und hat dafuer sein studium etwas vernachlassigt. Im marz hat das akademische auslandsamt dem ABH gesagt, dass er zu wenig fur sein studium macht und die ABH hat ihm seinen Aufenthalt bis zum 17.11.09 verlangert mit der voraussetzung, dass er Leistungen vorzeigen kann. Nun hat er sich wie gesagt entschieden fur eine andere Uni. am 21.09 bekommt er einen brief, in dem steht, dass er 1 woche Zeit hat, sich uber seine Plane zu aussern.
noch dazu mochte ich erwahnen, dass wir planen zu heiraten, da wir schon seit 7 jahren zusammen sind.

Heute sind wir zu der ABH gegangen, um uns zu aussern und auch zu sagen, dass wir heiraten mochten. der typ hat keinen Ton von sich gegeben, hat der pass meines freundes verlangt und nach 10mn schweigens und tippens am PC gesagt, dass er am 09.10.09 das Land verlassen muss.

nun meine frage: ist es uberhaupt gerecht so vorgehen, ohne einen grund und zeit zu lassen. ich meine, er hat jetzt nur noch 10 Tage um das land zu verlassen. ich kann es nicht glauben, und mochte wissen was ich dagegen tun kann.

Ich danke euch fur eure Hilfe
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sigi-n
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 28.09.2009 um 19:51:02
 
Hallo
sicherlich bist du aufgeregt aber das hilft nicht weiter.
Mit den geringen, fast keinen Informationen, wird dir keiner was sagen können.
Als erstes solltest du mal deine Staatsangehörigkeit ins profil stellen. Gesagt, Brief etc. sagt garnichts sicherlich sind doch bescheide ergangen, wann exmatrikuliert, was steht in seiner AE
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manuesarah
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: franzosich
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Antwort #2 - 28.09.2009 um 20:14:17
 
Hallo,

ja sorry, ich bin sehr aufgeregt!
also in dem brief vom 21.09 stand dies darin:

Auf nachfrage teilte uns das international center heute mit, dass sie sich im August mit Wirkung zum 31.03.09 exmatrikuliert haben. da damit ihr aufhenthaltgrund entfallen und ihre aufenthaltserlaubnis durch bedingungseintritt erloschen ist, BEABSICHTIGEN wir sie zur unverzueglichen Ausreise aus DE aufzufordern und ihnen fur den fall des nichtbefolgens der ausreiseverpflichtung die abschiebung anzudrohen.
Wir geben hiermit gelegenheit sich schriftlich zu den beabsichtigen massnahmen zu aussern. wir raumen ihnen eine frist von einer woche hierzu.

wie gesagt, wir sind heute zur ABH gegangen und wir sind mit einer grenzubertrittsbescheiningung bis zum 09.10 rausgekommen.

Sein aufenthaltstitel war noch bis zum 17.11 gultig!

habe ich genug erklart oder braucht ihr noch informationen?
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Vinzent2m
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 28.09.2009 um 20:20:12
 
Ich kann nur zur fristgemäßen Ausreise raten, da so keine unbefristete Einreisesperre entsteht. In Syrien heiraten und über FZF-Visum legal wieder einreisen.
Vinzent2m
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manuesarah
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: franzosich
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Antwort #4 - 28.09.2009 um 20:30:41
 
aber ist so eine kurze frist normal? ich finde nicht, dass man alles erledigen kann in 10 Tagen, auch wenn er freiwilig ausreisen moechte?
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austen007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 28.09.2009 um 20:49:17
 
hallo,ich hab das jetzt mitverfolgt und ich kann dir nur dazu raten das, ihr es so macht das er ausreisst.wenn nicht werden auch noch abschiebekosten auf euch zukommen.wenn du keinen deutschen pass hast,ist es gut wenn du arbeit hier hast, denn wenn nicht hast du keine chance ihn hierher zu holen.also wenn du den franzoesischen pass hast wird dir nicht anderes uebrig bleiben es in frankreich zu machen.
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manuesarah
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #6 - 28.09.2009 um 20:54:31
 
danke fuer eure hilfe bis jetzt! was meinst du mit  "es in frankreich machen?"
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austen007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 28.09.2009 um 21:09:15
 
ich meine damit wenn, du keine deutsche staatsangehoerigkeit hast und keine arbeit hier, das du deinen (mann) nicht hierher bekommst,also falls du auch studieren solltest, oder so.dann muesstest du eine familien zusammenfuehrung in frankreich beantragen,das er wenigstens dort einen aufenthalt bekommt.wenn du einen deutschen pass hast, oder arbeit ist es kein problem das er einen aufenthalt hier bekommt.ich weiss das weil bei der verwandtschaft meines mannes war es genauso.
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Zak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #8 - 28.09.2009 um 21:17:07
 
manuesarah schrieb am 28.09.2009 um 20:14:17:
BEABSICHTIGEN wir sie zur unverzueglichen Ausreise aus DE aufzufordern und ihnen fur den fall des nichtbefolgens der ausreiseverpflichtung die abschiebung anzudrohen

Hi,
wenn die Aufenthaltserlaubnis durch Eintritt der
auflösenden Bedingung tatsächlich erloschen sein
sollte, wird die ABH nach der erfolgten Anhörung
(Eure Vorsprache dort von heute) eine Abschiebungs
androhung mir der Aufforderung, das Bundesgebiet
innerhalb einer bestimmten Frist zu verlassen, verfügen.

Hiergegen habt Ihr Rechtsmittel, die Ihr einlegen könnt.
Ihr könnt auch einen Rechtsanwalt bevollmächtigen, wenn Ihr der
Meinung seid, dass die Entscheidung der ABH
nicht richtig ist.

Inwieweit Dein Freund dem Aufenthaltszweck des
Studium ernsthaft nachgegangen ist, kann hier
niemand beurteilen. Das kann nur Dein Freund.
Solltet Ihr  - nach ernsthafter Beurteilung -
zu dem Ergebnis kommen, dass das Studium nicht
mehr zu Ende geführt werden soll, wäre es im
Interesse einer späteren Wiedereinreise vllt schlauer,
auszureisen und im Visumsverfahren zur Eheschließung
wieder einzureisen.

Das müsst Ihr aber entscheiden.

capwink9
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Daddy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
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Antwort #9 - 28.09.2009 um 21:17:23
 
Ich würde sagen, dass manche Posts sich im Moment zu weit in Richtung Zukunft orientieren und meiner Meinung nach so zutreffend nicht sind...

Im Moment geht es darum...

manuesarah schrieb am 28.09.2009 um 20:14:17:
da damit ihr aufhenthaltgrund entfallen und ihre aufenthaltserlaubnis durch bedingungseintritt erloschen ist, BEABSICHTIGEN wir sie zur unverzueglichen Ausreise aus DE aufzufordern und ihnen fur den fall des nichtbefolgens der ausreiseverpflichtung die abschiebung anzudrohen. 

und

manuesarah schrieb am 28.09.2009 um 20:30:41:
aber ist so eine kurze frist normal? ich finde nicht, dass man alles erledigen kann in 10 Tagen, auch wenn er freiwilig ausreisen moechte? 


Ob in Zukunft geheiratet wird und wie die Rückkehr nach Deutschland (zu einer erst mal freizügigkeitsberechtigten EUle) erfolgen kann, ist hier erst mal sekundär zu betrachten.

Bleiben wir doch bei der o. g. Ausgangsfrage...

Daddy

Änderung:
Da ist mir doch tatsächlich einer 16 Sekunden zuvorgekommen... Zwinkernd
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Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
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manuesarah
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Antwort #10 - 28.09.2009 um 21:38:39
 
soll es eine antwort an meine frage sein? @ Zak

und ja er hat noch vor zu studieren. nicht, weil er mein freund ist , aber er hat sich sehr bemuht um eine professionelle karriere anzustreben, er kann viele referenzen vorzeigen. das waere so schade, wenn er weggehen musste. Ich kenne andere auslander, die nicht mal richtig deutsch koennen und nicht zur uni gehen!!
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Zak
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Antwort #11 - 28.09.2009 um 21:42:57
 
manuesarah schrieb am 28.09.2009 um 21:38:39:
soll es eine antwort an meine frage sein? @ Zak

Hi,
das sollte in der Tat eine Antwort auf Deine Frage
sein!

Wenn Ihr der Meinung seid, dass Dein Freund
noch dem Studium nachgeht, wartet die Ordnungs
verfügung der ABH ab, bevollmächtigt einen Rechts
anwalt und legt die richtigen Rechtsmittel ein.

Viel Erfolg.

capwink9
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manuesarah
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #12 - 28.09.2009 um 21:45:52
 
Upps danke Zak,

eigentlich meinte ich @daddy!
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Daddy
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Antwort #13 - 28.09.2009 um 21:47:33
 
manuesarah schrieb am 28.09.2009 um 21:38:39:
Ich kenne andere auslander, die nicht mal richtig deutsch koennen und nicht zur uni gehen!! 

Ich auch... aber solche Aussagen bringen dich hinsichtlich deiner Fragestellung um keine Antwort weiter...

Sollte das Niveau nun Richtung Stammtisch absinken, bleibt hier nur noch eines, nämlich zu closen.
Auch ein Themenstarter sollte sachlich bei seiner Frage bleiben, auch wenn die Antworten nicht zwangsläufig die erhofften sind...

Aber vielleicht kommt ja noch was, was euch weiterbringt.

Daddy


Änderung:
manuesarah schrieb am 28.09.2009 um 21:45:52:
Upps danke Zak,

eigentlich meinte ich @daddy! 

Es sollte keine Antwort sein, es sollte den einen oder anderen Poster hinsichtlich der gegebenen Antworten auf den richtigen Weg und zur Ausgangsfrage zurücklenken... Zwinkernd
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manuesarah
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Antwort #14 - 28.09.2009 um 21:54:02
 
nein ich werde mich nicht auf dieses niveau herablassen, andere auslander zu kritisieren oder so. bin ja selber eine! das war nur die frustration des ganzen tages!
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