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Ausreisepflicht eines Eu-Bürgers wegen Krankenhauskosten (Gelesen: 1.790 mal)
Gundekar
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21.09.2009 um 19:02:17
 
Liebes Forum,

darf eine Neu-EU-Bürger, bisher nichterwerbstätig, liiert mit einer Neu-EU-Bürgerin, die einen Arbeitnehmerstatus hat, von ihm schwanger ist und sie bald heiraten wollen, abgeschoben werden, weil er bisher keine KV und keine ausreichenden Existenzmittel hatte und nach einem Unfall Krankenhauskosten entstanden sind, die er nicht bezahlen konnte?

Es liegt derzeit eine Verfügung von der ABH vor, er soll das Land innerhalb von 4 Wochen verlassen, sonst wird er abgeschoben (sofortiger Vollzug). Sonstige Straftaten liegen keine vor, er lebt seit Mitte 2007 in Deutschland.

Er war gerade dabei, Vorbereitungen zur Hochzeit zu treffen und auch dabei, sich selbstständig zu machen.

Muss er jetzt ausreisen oder gibt es eine Chance, dass die ABH aufgrund der bevorstehenden Geburt (im Januar 2010) seines Kindes bzw. seiner geplanten selbstständigen Tätigkeit von der Ausweisung absehen kann?

Sollte der Zug schon abgefahren sein, könnte er unmittelbar nach der Eheschließung im Heimatland ohne Probleme wieder zu seiner Frau und seinem Kind nach DE einreisen (trotz evtl. Einreisesperre?)?

Vielen Dank im voraus.

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Vinzent2m
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Antwort #1 - 21.09.2009 um 20:23:34
 
Ist die Verfügung bereits rechtskräftig geworden? Die Frist ist dem Rechtsmittelbehelf am Ende der Verfügung zu entnehmen.
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Gundekar
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Antwort #2 - 21.09.2009 um 20:28:11
 
Nein, die Widerspruchsfrist ist noch nicht abgelaufen, sie läuft erst in ca. 2 Wochen ab. Allerdings steht noch der Vermerk drin, dass mit Rücksicht auf den sofortigen Vollzug ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Er könne lediglich die Aussetzung der Vollziehung mit der Einlegung des Widerspruchs beantragen. Was das wohl im Kontext für einen Laien bedeuten mag?
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 01.10.2009 um 11:27:13
 
Gundekar schrieb am 21.09.2009 um 19:02:17:
Liebes Forum,

darf eine Neu-EU-Bürger, bisher nichterwerbstätig, liiert mit einer Neu-EU-Bürgerin, die einen Arbeitnehmerstatus hat, von ihm schwanger ist und sie bald heiraten wollen, abgeschoben werden, weil er bisher keine KV und keine ausreichenden Existenzmittel hatte und nach einem Unfall Krankenhauskosten entstanden sind, die er nicht bezahlen konnte?

Es liegt derzeit eine Verfügung von der ABH vor, er soll das Land innerhalb von 4 Wochen verlassen, sonst wird er abgeschoben (sofortiger Vollzug). Sonstige Straftaten liegen keine vor, er lebt seit Mitte 2007 in Deutschland.

Er war gerade dabei, Vorbereitungen zur Hochzeit zu treffen und auch dabei, sich selbstständig zu machen.

Muss er jetzt ausreisen oder gibt es eine Chance, dass die ABH aufgrund der bevorstehenden Geburt (im Januar 2010) seines Kindes bzw. seiner geplanten selbstständigen Tätigkeit von der Ausweisung absehen kann?

Sollte der Zug schon abgefahren sein, könnte er unmittelbar nach der Eheschließung im Heimatland ohne Probleme wieder zu seiner Frau und seinem Kind nach DE einreisen (trotz evtl. Einreisesperre?)?


Die fehlende KV ist auch keine Straftat. Er sollte umgehend Rechtsbehelf einlegen.

Ggf. ist er rückwirkend bei der GKV zu versichern, er schuldet dann allerdings auch Beiträge.

Hmm, wurde das Europäische Fürsorgeabkommen auf die Beitrittsstaaten ausgedehnt?

Geltend zu machen ist auch noch Art. 8 EMRK.

Ferner sollte der Betreffende umgehend für eine gültige Vaterschaftsanerkennung sorgen, so dies noch nicht geschehen ist. In die Abwägung der Ausweisungsentscheidung sollte auch eingehen, daß Mutter und Kind vsl. länger auf Sozialleistungen angewiesen sind, wenn man den Kindsvater aus dem Land entfernt. Sehe ich das richtig, daß die Hochzeit nicht mehr innerhalb der Ausreisefrist stattfinden wird?

Gruß, ULF
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