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Abschiebung (Gelesen: 5.901 mal)
reinhard
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Antwort #15 - 29.09.2009 um 12:23:12
 
manuesarah schrieb am 28.09.2009 um 21:54:02:
nein ich werde mich nicht auf dieses niveau herablassen, andere auslander zu kritisieren oder so. bin ja selber eine! das war nur die frustration des ganzen tages!


Das Problem ist, dass offensichtlich noch Informationen fehlen.

Wenn in seinem Pass steht "Aufenthaltserlaubnis zum Zeck des Studiums" (§ 16, Abs. 1) und dann dabei steht "erlischt bei Beendigung des Studiums" oder etwas Ähnliches, dann ist die Frist von 10 Tage nicht zu kurz. Denn er hat die Pflicht, sich über die Gesetze zu informieren. Wenn er das Studium abbricht, weiß er ja, dass am gleichen Tag die Aufenthaltserlaubnis erlischt (auch wenn die Ausländerbehörde noch nicht weiß, dass er abgebrochen hat). Dann wird aber von ihm verlangt, dass er VORHER seine Sachen ordnet.

Aber eine Frist von 10 Tagen kann man oft durch ein ruhiges Gespräch mit der ABH verlängern lassen. Rechtsanwalt / Klage, wie Zack sagt, lohnen sich wirklich nur, wenn man ernsthaft belegen kann, dass die ABH unrecht hat. Wenn der Fehler bei ihm, dem Studenten, liegt, der ohne Rücksprache mit der Ausländerbehörde das Studium abgebrochen hat, sollte er sich so schnell wie möglich mit der Ausländerbehörde auf die fällige Ausreise einigen.

Eine "Verlängerung zum Heiraten" wird die ABH nur ernsthaft mit Euch besprechen, wenn die Eheschließung unmittelbar bevor steht.
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manuesarah
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Antwort #16 - 29.09.2009 um 12:56:26
 
Danke fuer diese Informationen!

Ich erfahre hier viel mehr als gestern bei der ABH. der Typ hat uns rein gar nix gesagt, wir haben gesagt, wir wollen heiraten, aber anscheinend hat er uns nicht ernst genommen. es gab einfach kein gespraech und am ende hat er uns diese bescheinigung gegeben und das wars.
Ich finde dieses benehmen nicht sehr freundlich, mein freund ist ja kein verbrecher, und wenn es wirklich keine andere moeglichkeiten gibt, dann wird er auch abreisen aber ich wollte mich nur erkundigen, weil ich gar keine ahnung habe von solchen gesetzten weinend
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sigi-n
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Antwort #17 - 29.09.2009 um 14:13:40
 
reinhard schrieb am 29.09.2009 um 12:23:12:
Wenn in seinem Pass steht "Aufenthaltserlaubnis zum Zeck des Studiums" (§ 16, Abs. 1) und dann dabei steht "erlischt bei Beendigung des Studiums" oder etwas Ähnliches, dann ist die Frist von 10 Tage nicht zu kurz. Denn er hat die Pflicht, sich über die Gesetze zu informieren. Wenn er das Studium abbricht, weiß er ja, dass am gleichen Tag die Aufenthaltserlaubnis erlischt (auch wenn die Ausländerbehörde noch nicht weiß, dass er abgebrochen hat). Dann wird aber von ihm verlangt, dass er VORHER seine Sachen ordnet.

Hallo Reinhard
wie die TS in einem der ersten Posts (#2) geschrieben hat, erfolgte die Exatrikulation auf eigenen Wunsch schon zum 31-03-09. Somit erfolgte der Bedingungseintritt schon 6 Monate und 9 Tage vor dem Ende der GÜB


manuesarah schrieb am 29.09.2009 um 12:56:26:
mein freund ist ja kein verbrecher, und wenn es wirklich keine andere moeglichkeiten gibt, dann wird er auch abreisen aber ich wollte mich nur erkundigen, weil ich gar keine ahnung habe von solchen gesetzten 


Hallo
vielleicht nicht im üblichen Sinn. Seit 31-03-09 ist er illegal in D und dies ist nun mal strafrechtlich relevant.
Es ist SEINE Pflicht die für Ihn gültigen Gesetze und Bestimmungen zu kennen.


Daddys' Änderung:
Folgebeitrag angefügt... denkt bitte an die 15-minütige Editiermöglichkeit.
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« Zuletzt geändert: 29.09.2009 um 14:26:40 von Daddy »  
 
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reinhard
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Antwort #18 - 30.09.2009 um 12:28:57
 
sigi-n schrieb am 29.09.2009 um 14:13:40:
Hallo Reinhard
wie die TS in einem der ersten Posts (#2) geschrieben hat, erfolgte die Exatrikulation auf eigenen Wunsch schon zum 31-03-09. Somit erfolgte der Bedingungseintritt schon 6 Monate und 9 Tage vor dem Ende der GÜB


Das Problem ist, dass manuesarah noch gar nicht gesagt hat, was bei ihm wirklich im Pass steht. Es gibt die AE mit oder ohne auflösende Bedingung – wenn keine Auflösende Bedingung im Pass steht, dass sind 10 Tage eher ungewöhnlich kurz.

Solange manuesarah hier die Situation nicht präzise beschreiben kann, sind alle Antworten auch nur halb geraten.

@manuesarah: "Heiraten wollen" ist der ABH tatsächlich egal. Erst wenn Du eine Bestätigung des Standesamtes auf den Tisch legst, dass alle Unterlagen eingereicht sind, gibt es für die Behörde eine echte Heiratsabsicht. Es geht weniger um das, was ihr wollt, als um das, was Ihr schon behördlich bestätigt fertig vorbereitet habt.

Schreib doch mal ab, was wirklich im Pass steht, damit wir nicht weiter raten müssen.
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Antwort #19 - 30.09.2009 um 13:51:37
 
manuesarah schrieb am 28.09.2009 um 20:14:17:
Auf nachfrage teilte uns das international center heute mit, dass sie sich im August mit Wirkung zum 31.03.09 exmatrikuliert haben. da damit ihr aufhenthaltgrund entfallen und ihre aufenthaltserlaubnis durch bedingungseintritt erloschen ist, BEABSICHTIGEN wir sie zur unverzueglichen Ausreise aus DE aufzufordern und ihnen fur den fall des nichtbefolgens der ausreiseverpflichtung die abschiebung anzudrohen.
Wir geben hiermit gelegenheit sich schriftlich zu den beabsichtigen massnahmen zu aussern. wir raumen ihnen eine frist von einer woche hierzu.


Hallo Reinhard
dies hatte die TS aus dem Schreiben der ABH eingestellt, ich denke eindeutig, oder?
Ich unterstelle einfach mal das die ABH weiss was sie Ihm in den Pass geklebt hat
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