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Freundin nach Deutschland einladen nach Au Pair Aufenthalt (Gelesen: 3.706 mal)
BonJovi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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26.08.2009 um 23:56:57
 
So ,jetzt habe ich mich hier endlich angemeldet. Dies wird wohl der einzige Ort sein, an dem ich Hilfe bekomme!
Es geht bei mir nämlich um folgende Situation: Meine Freundin, die gerade ihr Au Pair Jahr beendet hat und leider vorerst keine Möglichkeit hat hier zu studieren. Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Besuch eines Sprachkurses wurde bei der ABH München ebenfalls verweigert. Jetzt ist sie wieder zurück in Russland und macht ihre Semesterprüfungen. Zu Schade, dass das deutsche Recht keine Möglichkeit bietet, ohne zu heiraten mit einem Ausländer zusammen zu leben, wie z.B. das französische (PACS). Aber Recht hin oder her.
Die Frage ist die folgende: Wäre es möglich meine Freundin nach 2 - 3 Monaten mit einem Besuchervisum für 2 - 3 Monate nach Deutschland einzuladen mit Abgabe einer Verpflichtungserklärung? Wir wollten vorerst nicht heiraten, weil wir erstmal sehen wollen, ob es läuft. Später würden wir diese Möglichkeit auch in Betracht ziehen, vielleicht sogar nach ihrem nächsten Besuch. Wie hoch sind die Chancen, dass sie das Visum bekommt? Wir sind seit 10 Monaten zusammen und das können wir auch nachweisen durch Fotos, E-Mails etc. Sie ist rechtzeitig ausgereist und hat sich weder auffällig noch strafbar gemacht während ihres Au Pair Aufenthaltes. Könnte das Konsulat ein Visum verweigern aufgrund einer Einreisesperre (3 bzw. 6 Monate) oder aufgrund einer mangelnden Rückkehrbereitschaft oder Heiratsabsichten? Ich meine, wenn wir heiraten wollen, dann machen wir es in Dänemark und nicht in Deutschland! Leute, ich bin schon am Verzweifeln, brauche hilfe!!
Besten Dank im Voraus
P.S. bin selbst Deutsches Staatsbürger ukrainischer Abstammung
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 27.08.2009 um 01:45:08
 
Nachdem du dich schon etwas mit der Materie auseinander gesetzt hast, gibst du dir ja auch die Antworten für deine Fragen:
BonJovi schrieb am 26.08.2009 um 23:56:57:
Könnte das Konsulat ein Visum verweigern aufgrund einer Einreisesperre (3 bzw. 6 Monate) oder aufgrund einer mangelnden Rückkehrbereitschaft oder Heiratsabsichten?

Ich weiss zwar nicht, von welcher Einreisesperre du sprichst, aber die kritischen Punkte hast du in deiner Fragestellung vollumfanglich erfasst und die - berechtigten - Zweifel kann man auch nicht so ohne weiteres von der Hand weisen.

BonJovi schrieb am 26.08.2009 um 23:56:57:
Leute, ich bin schon am Verzweifeln, brauche hilfe!!

Antrag für ein Heiratsvisum stellen, denn ehrlich gefragt, was sollen die zwei, drei Monate wirklich bringen, wenn ihr euch bereits seit 10 Monaten kennt? OK, das Zusammenleben war wohl in der Au-Pair Zeit nur teilweise - wenn überhaupt - gegeben.

Mit einem Visum zur Eheschließung habt erst einmal drei Monate Zeit die Eheschließung zu vollziehen. Sollte dann überraschend doch noch ein Dokument fehlen oder in der Zwischenzeit wieder abgelaufen sein, dann das Visum nochmals verlängert werden.
Diese Zeit muß dann mehr oder weniger ausreichen, zu entscheiden ob eine Heirat infrage kommt oder nicht. Dabei solltest du aber beachten, dass mit einem sog. D Visum ein Aufenthalt in Dänemark nicht legal möglich ist, was aber für die Hochzeit dort vorgeschrieben ist.
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BonJovi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #2 - 27.08.2009 um 02:16:26
 
Vielen Dank für die Antwort. Vermutlich wird das mit dem Visum zum Zwecke der Eheschließung besser sein. Wir wollten es aber zuerst noch mit einem Besuchervisum machen und dann endgültig über das Heiraten entscheiden. Heiraten ist eine sehr sehr ernste Entscheidung, die Folgen haben kann. Wir wollten wirklich noch ein paar Monate wirklich zusammen leben. Mir ist klar, dass es kein Visum zu diesem Zweck gibt. Mißbrauchen wollen wir das auch nicht.
Und so etwas wie eine Sperrfrist für die Schengener Staaten nach einem einjährigen Aufenthalt gibt es nicht? Ich habe das zumindest gehört, gilt vermutlich aber nur für Besuchervisas. Vielleicht sollte ich beim Konsulat in Jekaterinburg anrufen und nachfragen?
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 27.08.2009 um 02:27:06
 
BonJovi schrieb am 27.08.2009 um 02:16:26:
Und so etwas wie eine Sperrfrist für die Schengener Staaten nach einem einjährigen Aufenthalt gibt es nicht?

Nein!

BonJovi schrieb am 27.08.2009 um 02:16:26:
Ich habe das zumindest gehört, gilt vermutlich aber nur für Besuchervisas.

Auch für Besuchervisas gibt es keine Sperrfrist.

Man bedenke aber dass der Antrag von einem SB bearbeitet wird, der folgendes feststellt.

1 Jahr Au-Pair in Deutschland, frisch wieder ins Heimatland eingereist und kurze Zeit später möchte die Person mit einem Schengen Visum wieder nach Deutschland.

Was soll der SB nun denken?

Ach sie wollen das Oktoberfest besuchen! Das wäre natürlich logisch, dass sie jetzt und rechtzeitig ein Visum beantragen.
Aber sie kennen doch das Oktoberfest bereits vom letzten Jahr.
Es hat sich nicht viel geändert. Man kann dieses Visum auch ablehnen.

Ich hoffe, du verstehst was ich meine.

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BonJovi
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Antwort #4 - 27.08.2009 um 02:40:28
 
klar, verstehe ich. Aber sie würde ganz klar angeben, dass sie mich besuchen möchte. Ich meine es ist verständlich, dass sie während des Au Pair Jahres ihre große Liebe kennenlernen konnte. Trotzdem ist sie ordnungsgemäß ausgereist. Die Frage mit der Rückkehrbereitschaft wäre vielleicht in dem Fall doch einfacher zu lösen? Eine Verpflichtungserklärung wäre auch vorhanden. Sie macht ein Fernstudium daher muss sie nicht ständig in der Uni anwesend sein. Es gibt auch Russische Firmen, die gegen ein bestimmtes Entgelt ein garantiertes Visum beantragen. Klingt für mich aber unglaubwürdig. Haben die Botschafter kein Verständnis für zwischenmenschliche Beziehungen? Wir wollen auch nicht verschweigen, dass wir ein Paar sind. Wir wollen nunmal nicht sofort heiraten.
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steini007
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Antwort #5 - 27.08.2009 um 07:06:42
 
BonJovi schrieb am 27.08.2009 um 02:40:28:
Die Frage mit der Rückkehrbereitschaft wäre vielleicht in dem Fall doch einfacher zu lösen? Eine Verpflichtungserklärung wäre auch vorhanden.

... was keinerlei Beweis für die Rückkehrbereitschaft ist, weil in den meisten Fällen für ein Schengen Visum eine VE notwendig ist.

Deine Freundin soll es einfach probieren und argumentieren, warum sie nicht in Deutschland dauerhaft leben möchte und wieder noch Russland zurückgeht.

Wenn es klappt, kommt von dir vielleicht das erfreuliche Feed-Back. Und wenn es nicht klappt folgt vielleicht der 2. Teil: "Der Visumsantrag meiner Freundin wurde abgelehnt. Was kann ich tun?"

Deiner Freundin wünsche ich viel Erfolg beim Visumsantrag.
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Stefan-TR
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Antwort #6 - 27.08.2009 um 11:17:01
 
BonJovi schrieb am 27.08.2009 um 02:40:28:
Die Frage mit der Rückkehrbereitschaft wäre vielleicht in dem Fall doch einfacher zu lösen? 

Die Frage mit der Rueckkehrbereitschaft ist fuer gewoehnlich gerade der Knackpunkt bei einem Besuchs-Visum. Wenn die Finanzierung (VE) geklaert ist und auch der Besuchszweck ausser Frage steht, dann kann es eigentlich nur noch an der Rueckkehrbereitschaft scheitern.

Wie man diese genau nachweisen kann, dafuer gibt es leider kein Patentrezept. Es scheint allerdings eine starke Tendenz zu geben, dass von den Behoerden "laengerer Aufenthalt in Deutschland" mit "geringerer Rueckkehrbereitschaft" assoziiert wird.

Aus diesem Grund waere es fuer euch vielleicht besser es erst einmal mit einem kuerzeren Besuch von vllt. 2 Wochen zu probieren, bevor ihr gleich 2-3 Monate beantragt.

Die Strategie saehe dann so aus, dass ihr mehrere Kurzbesuche in Deutschland macht, die dann durch die gezeigte Rueckkehr nach Russland die Visahistorie deiner Freundin verbessern. Je oefter sie zurueck gekommen ist, desto groesser die Chancen beim naechsten mal auch einen laengeren Besuch genehmigt zu bekommen.

Das waere ein Spiel, welches ihr ueber eine Weile hinziehen koennt, was aber natuerlich auch bedeutet, dass ihr erst mal fuer eine Weile eine Fernbeziehung haben werdet.

Die Alternative um jetzt gleich fuer laenger zusammen zu sein ist das von Steini angesprochene Visum zur Eheschliessung. Ihr koennt es natuerlich vorher trotzdem mit einem Besuchsvisum probieren. Wenn das abgelehnt wird, dann beantragt ihr das Heiratsvisum mit dem Argument "Ja wir wollten eigentlich noch warten, aber Sie zwingen uns ja dazu, dann machen wirs halt."

BonJovi schrieb am 27.08.2009 um 02:40:28:
Haben die Botschafter kein Verständnis für zwischenmenschliche Beziehungen?

Oh, gerade als Botschafter muss man denke ich sehr qualifiziert sein, was zwischenmenschliche Beziehungen angeht Smiley Aber die Sachbearbeiter in der Visastelle haben ihren Gefuehlskompass eigentlich nicht zu benutzen, wenn es um ihre Entscheidungen geht. Denn nur so kann es eine halbwegs faire Vergabepraxis basierend auf gesetzlichen Grundlagen geben.

Das Problem ist, wie du selbst sagst, dass in Deutschland die Grundlage fuer ein uneheliches Zusammenleben fehlt. Da kann man aber halt leider nix machen, ausser anderst waehlen oder auswandern.
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BonJovi
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Antwort #7 - 27.08.2009 um 12:37:24
 
Vielen Dank erstmal für alle Antworten!
Man sieht schon, dass das Visumsverfahren wie ein Lottospiel ist! Wir werden es einfach mal versuchen und falls es wirklich nirgendwie geht, werden wir wohl das Heiratsvisum beantragen, vermutlich aber bei der dänischen Botschaft und danach gibt es glaube ich die Möglichkeit sie sofort nach Deutschland mitzunehmen, haben zumindest einige gemacht. Ich meine so kann doch jeder das korrekte Visumsverfahren umgehen, die SB in der Botschaft müssen es doch wissen. Ein Heiratsvisum für Dänemark zu bekommen ist relativ unkompliziert und es wird definitiv nicht abgelehnt, weil Dänemark mit dem Heiraten Geschäfte macht.
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Antwort #8 - 27.08.2009 um 12:55:43
 
BonJovi schrieb am 27.08.2009 um 12:37:24:
Vielen Dank erstmal für alle Antworten!
Man sieht schon, dass das Visumsverfahren wie ein Lottospiel ist! Wir werden es einfach mal versuchen und falls es wirklich nirgendwie geht, werden wir wohl das Heiratsvisum beantragen, vermutlich aber bei der dänischen Botschaft und danach gibt es glaube ich die Möglichkeit sie sofort nach Deutschland mitzunehmen, haben zumindest einige gemacht. Ich meine so kann doch jeder das korrekte Visumsverfahren umgehen, die SB in der Botschaft müssen es doch wissen. Ein Heiratsvisum für Dänemark zu bekommen ist relativ unkompliziert und es wird definitiv nicht abgelehnt, weil Dänemark mit dem Heiraten Geschäfte macht.



Brauchst Du gar nicht erst zu versuchen. Deine Freundin kann zur dänischen Botschaft, wie wird aber da erfahren, dass es ein "Heiratsvisum" überhaupt nicht gibt. Gibt es nur bei der deutschen Botschaft für Deutschland.

Ansonsten: Sie sollte ein Besuchsvisum für höchstens zwei bis drei Wochen beantragen und die kurze Zeit damit begründen, dass sie dringend zurück muss, um für den Uni-Abschluss zu lernen, Prüfungen zu machen etc. Dass sie ihren Freund besucht, sollte sie offen sagen – sonst gibt es später beim Heiratsvisum Probleme, wenn ein Freund "plötzlich aus dem Nichts" auftaucht.
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Antwort #9 - 28.08.2009 um 14:33:02
 
Dann kann man eben ein einfaches Touristenvisum für Dänemark beantragen. Die Idee mit der Uni ist gut, das muss ich in Betracht ziehen. Es könnte sich aber ergeben, dass ich demnächst nach Prag ziehe! Das heißt also, dass das deutsche Recht nicht mehr relevant ist!!! In Tschechien läuft es etwas einfacher ab, da wäre ich auch bereit zu heiraten, da das Scheidungsrecht nicht so kompliziert ist!! Ich bedanke mich für alle eure Antworten.
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steini007
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Antwort #10 - 28.08.2009 um 14:57:53
 
BonJovi schrieb am 28.08.2009 um 14:33:02:
Dann kann man eben ein einfaches Touristenvisum für Dänemark beantragen. 

Hierbei handelt es sich um ein Schengen Visum. Auch hier muss ein in Dänemark wohnender Gastgeber eine Art Bürgschaft abgeben. Die Voraussetzungen sind aber höher, als bei einer VE in Deutschland.

BonJovi schrieb am 28.08.2009 um 14:33:02:
In Tschechien läuft es etwas einfacher ab, da wäre ich auch bereit zu heiraten

... weil du dort als EU-Bürger anderen Gesetzen unterliegst, als als Deutscher in Deutschland.  Zwinkernd

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BonJovi
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Antwort #11 - 29.08.2009 um 01:47:56
 
Naja, auf alle Fälle versuche ich die Freundin möglichst schnell wieder zu mir zu holen!!! Das mit dem EU Recht ist mir zwar etwas unbekannt, aber ich weiß, dass das tschechische Recht etwas unkomplizierter ist in der Hinsicht. Selbst für eine VE sind dort die Voraussetzungen einfacher!
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