BonJovi schrieb am 27.08.2009 um 02:40:28:Die Frage mit der Rückkehrbereitschaft wäre vielleicht in dem Fall doch einfacher zu lösen?
Die Frage mit der Rueckkehrbereitschaft ist fuer gewoehnlich gerade der Knackpunkt bei einem Besuchs-Visum. Wenn die Finanzierung (VE) geklaert ist und auch der Besuchszweck ausser Frage steht, dann kann es eigentlich nur noch an der Rueckkehrbereitschaft scheitern.
Wie man diese genau nachweisen kann, dafuer gibt es leider kein Patentrezept. Es scheint allerdings eine starke Tendenz zu geben, dass von den Behoerden "laengerer Aufenthalt in Deutschland" mit "geringerer Rueckkehrbereitschaft" assoziiert wird.
Aus diesem Grund waere es fuer euch vielleicht besser es erst einmal mit einem kuerzeren Besuch von vllt. 2 Wochen zu probieren, bevor ihr gleich 2-3 Monate beantragt.
Die Strategie saehe dann so aus, dass ihr mehrere Kurzbesuche in Deutschland macht, die dann durch die gezeigte Rueckkehr nach Russland die Visahistorie deiner Freundin verbessern. Je oefter sie zurueck gekommen ist, desto groesser die Chancen beim naechsten mal auch einen laengeren Besuch genehmigt zu bekommen.
Das waere ein Spiel, welches ihr ueber eine Weile hinziehen koennt, was aber natuerlich auch bedeutet, dass ihr erst mal fuer eine Weile eine Fernbeziehung haben werdet.
Die Alternative um jetzt gleich fuer laenger zusammen zu sein ist das von Steini angesprochene Visum zur Eheschliessung. Ihr koennt es natuerlich vorher trotzdem mit einem Besuchsvisum probieren. Wenn das abgelehnt wird, dann beantragt ihr das Heiratsvisum mit dem Argument "Ja wir wollten eigentlich noch warten, aber Sie zwingen uns ja dazu, dann machen wirs halt."
BonJovi schrieb am 27.08.2009 um 02:40:28:Haben die Botschafter kein Verständnis für zwischenmenschliche Beziehungen?
Oh, gerade als Botschafter muss man denke ich sehr qualifiziert sein, was zwischenmenschliche Beziehungen angeht

Aber die Sachbearbeiter in der Visastelle haben ihren Gefuehlskompass eigentlich nicht zu benutzen, wenn es um ihre Entscheidungen geht. Denn nur so kann es eine halbwegs faire Vergabepraxis basierend auf gesetzlichen Grundlagen geben.
Das Problem ist, wie du selbst sagst, dass in Deutschland die Grundlage fuer ein uneheliches Zusammenleben fehlt. Da kann man aber halt leider nix machen, ausser anderst waehlen oder auswandern.