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Passbeschaffung Nigeria (Gelesen: 25.423 mal)
curleen1984
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Antwort #30 - 03.12.2009 um 18:33:00
 
Guten Abend zusammen,

habe noch ein Problem:

Mein Mann hat nun seine Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr von seiner ABH in Bayern bekommen. Nun sind wir zu unserem Einwohnermeldeamt gegangen, um ihn 1. bei mir anzumelden und 2. unseren Status auf verheiratet zu ändern. Beides wollte man nicht machen.

In Frankreich wurde kein Ehefähigkeitszeugnis von uns verlangt. Er musste aus Nigeria eine Bescheinigung bringen, dass er ledig ist aber von den deutschen Behörden hat man dies nicht verlangt. Warum nicht, weiß ich nicht. Nun hat uns unser Anwalt gesagt, dass wir hier trotz alle dem als verheiratet gelten, da wir innerhalb der EU geheiratet haben. Die Standesbeamtin heute meinte, dass sie die Ehe nicht akzeptiert, er hätte keinen Aufenhalt bekommen dürfen und wir ALLE Unterlagen bringen müssen, u.a. das Ehefähigkeitszeugnis. Was ist das denn jetzt?Ich möchte die Ehe nicht nachbeurkunden lassen, sondern lediglich unseren Status als verheiratet eintragen lassen.

Was machen wir denn nun?????

Liebe Grüße und einen schönen Abend
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steini007
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Antwort #31 - 03.12.2009 um 18:53:44
 
Wenn die Standesbeamtin berechtigte Zweifel hat, dass dein Mann nicht ehefähig - gewesen - ist, dann hat sie das Recht, die eherelevanten Unterlagen zu prüfen. Da dein Mann aus einem Land mit unsicheren Urkundenwesen kommt, macht es die Angelegenheit noch etwas prekärer.

Fälle in denen ein deutsches Standesamt eine im Ausland geschlossene nochmals überprüfen läßt, kommen hier im Forum gelegentlich vor.

Du könntest vielleicht noch einmal mit der Standesamtsaufsicht den Fall besprechen, warum man die Ehefähigkeit nochmals prüfen möchte.
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curleen1984
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Antwort #32 - 03.12.2009 um 19:00:35
 
Danke steini007,

sie hat aber von generell gesprochen. Sie hat nicht davon gesprochen, dass sie seine Ehefähigkeit anzweifelt. Aber wenn wir kein Ehefähigkeitszeugnis hatten, kann man es im Nachhinein von uns verlangen?

Was ist denn, wenn die deutschen Behörden an den französischen Unterlagen etwas auszusetzen hätten?Wenn die Unterlagen für die deutschen Behörden nicht ausreichend gewesen wären, um zu heiraten?Könnten Sie es verweigern, uns als verheiratet einzutragen?Wenn er nächstes Jahr seinen Aufenthalt verlängern möchte, könnten die dies verweigern, weil die sich weigern, uns als verheiratet zu betrachten???

Liebe Grüße
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steini007
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Antwort #33 - 03.12.2009 um 19:10:04
 
Es geht nicht um die französische Eheurkunde, sondern es geht um die eherelevanten Dokumente deines Mannes, wie Geburtsurkunde, Ledigkeitsnachweis, die ja aus Nigeria kommen.

curleen1984 schrieb am 03.12.2009 um 19:00:35:
Könnten Sie es verweigern, uns als verheiratet einzutragen?

In dem vor längerer Zeit besprochenen Fall im Forum, wurde eine bereits eingetragene Ehe wieder als "ledig" geführt bzw. beide Eheleute als ledig geführt.

curleen1984 schrieb am 03.12.2009 um 19:00:35:
Wenn er nächstes Jahr seinen Aufenthalt verlängern möchte, könnten die dies verweigern, weil die sich weigern, uns als verheiratet zu betrachten???

Solange wird wohl die Prüfung der Dokumente nicht dauern. Wenn sich allerdings im Nachhinein ein Ehehindernis herausstellt, hätte das natürlich auch auf den Aufenthaltsstatus deines Mannes entsprechende Auswirkungen.
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curleen1984
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Antwort #34 - 03.12.2009 um 19:12:48
 
Was würde man denn als "Ehehindernis" betrachten (außer dass er bereits verheiratet gewesen wäre). Gibt es noch ander Ehehindernisse?
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Eduard
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Antwort #35 - 03.12.2009 um 22:20:55
 
curleen1984 schrieb am 03.12.2009 um 18:33:00:
Nun sind wir zu unserem Einwohnermeldeamt gegangen, um ihn 1. bei mir anzumelden und 2. unseren Status auf verheiratet zu ändern. Beides wollte man nicht machen.

Die Standesbeamtin heute
meinte, dass sie die Ehe nicht akzeptiert, er hätte keinen Aufenhalt bekommen dürfen und wir ALLE Unterlagen bringen müssen, u.a. das Ehefähigkeitszeugnis. 


Hat Euch das Meldeamt zum Standesamt geschickt?

Wurde hier schon öfters diskutiert, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Statt Euch aufzufordern, Eure Ehe in D nachbeurkunden zu lassen, hat das Einwohnermeldeamt die Prüfung in Eigenverantwortung vorzunehmen. Dabei kann das Standesamt zwar (vom Einwohnermeldeamt!) hinzugezogen werden, die Anforderungen sind aber in der Regel andere als für eine Nachbeurkundung.

Inbesondere bezweifle ich stark, ob die Anerkennung (nicht: die Nichtbeurkundung) einer französischen Heiratsurkunde verweigert werden kann, nur weil irgendwelche Urkunden nicht zur Zufriedenheit des Standesamtes ausfallen. Dazu müssten tatsächliche Anhaltspunkte für ein bestehendes Ehehindernis vorliegen.
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curleen1984
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Antwort #36 - 04.12.2009 um 08:55:52
 
Guten Morgen Eduard,

danke für deine Antwort. Genau so denke ich es mir nämlich auch. Um eine Nachburkundung geht es uns gar nicht. Wir waren beim Einwohnermeldeamt und die Dame hat dann die Standesbeamtin dazugeholt. Diese hat uns dann mit den ganzen Vorwürfen bombadiert (EU hätte nichts damit zu tun, Aufenthalt hätte nicht erteilt werden dürfen, ALLE Unterlagen noch mal einreichen). Dann durften wir unverrichteter Dinge wieder gehen.

Wir sollten heute zur Ausländerbehörde und ihn dort anmelden mit dem Status (Familienstand-ungeklärt). irgendwie weiß ich jetzt nicht, was ich als nächstes machen soll...

Bekommt er denn jetzt trotzdem solche Sachen wie Lohnsteuerkarte etc.???Kann ich ihn trotzdem bei mir in der Krankenkasse anmelden???

Ein schönes Wochenende.
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steini007
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Antwort #37 - 04.12.2009 um 09:11:18
 
curleen1984 schrieb am 04.12.2009 um 08:55:52:
Bekommt er denn jetzt trotzdem solche Sachen wie Lohnsteuerkarte etc.???

Das Ausstellen der Lohnsteuerkarte dürfte kein Problem sein.
Die Steuerklasse wird dann erst einmal die Klasse I sein, solange der Familienstand nicht geklärt ist.

curleen1984 schrieb am 04.12.2009 um 08:55:52:
Kann ich ihn trotzdem bei mir in der Krankenkasse anmelden???

Da könnte sich ein neues Problemfeld ergeben, weil so manche KK erst die Mitaufnahme als Familienmitglied vornehmen, wenn die AE vorliegt.
Auch zu dieser Problematik findest du hier aktuelle Threads.
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curleen1984
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Antwort #38 - 04.12.2009 um 09:21:15
 
Aber eine AE hat er ja bekommen-laut Standesbeamtin zwar nicht berechtigt aber er hat ja in seinem Pass einen Aufenthalt für ein Jahr...
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Antwort #39 - 04.12.2009 um 09:33:49
 
curleen1984 schrieb am 04.12.2009 um 09:21:15:
Aber eine AE hat er ja bekommen

... dann verstehe ich nicht warum ...
curleen1984 schrieb am 04.12.2009 um 08:55:52:
Wir sollten heute zur Ausländerbehörde und ihn dort anmelden mit dem Status (Familienstand-ungeklärt). 

Die Akte wird von seiner früheren ABH zur aktuellen ABH geschickt.

Unabhängig davon müßte das Meldeamt aus melderechtlichen Gründen die Anmeldung annehmen.

Würde die neue ABH vom Standesamt informiert, dass eine nochmale Überprüfung der Ehevoraussetzungen stattfinden soll?
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Antwort #40 - 04.12.2009 um 10:23:06
 
Das Einwohnermeldeamt teilte uns mit, dass die nur für EU-Bürger zuständig wären und wir ihn bei der Ausländerbehörde anmelden müssen. Familienstand ungeklärt kann ich nicht nachvollziehen, weil der aufenthalt nach §28 erteilt wurde, also weil wir verheiratet sind.

Bis jetzt wurde noch keiner über die Prüfung informiert. Man knallte uns ja nur vor den Kopf "alles Schwachsinn" und damit konnten wir wieder gehen.

Kann mir jemand genau sagen, welche Schritte ich jetzt gehen soll/muss?
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Antwort #41 - 04.12.2009 um 10:31:39
 
Wenn in deiner Kommune die ABH für die melderechtlichen Belange der ausländischen Bürger zuständig ist, dann dürfte es doch keinerlei Probleme geben, nachdem die frühere ABH die AE erteilt hat.

Wenn dein Mann nun als verheiratet angemeldet wird, sollte es auch mit der richtig ausgestellten Lohnsteuerkarte keine Probleme geben.
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curleen1984
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Antwort #42 - 08.12.2009 um 09:25:49
 
Hallo zusammen,
ich weiß gar nicht, ob ich schon hätte einen neuen Thrad eröffnen sollen aber ch schreib einfach mal hier weiter:

Nachdem uns das Einwohnermeldeamt mitgeteilt hat, dass diese nur für EU-Bürger zuständig sind und wir die Anmeldung von ihm bei der ABH vornehmen sollen, sind wir nun heute dorthin.

Die haben sich geweigert, ihn bei mir anzumelden, da sie keine "Grundlage" dafür sieht, ihn bei mir anzumelden, da die Ehe noch nicht eingetragen ist. Für mich ist aber schon dadurch eine Grundlage geschaffen, dass er einen Aufenthaltserlaubnis §28) für ein Jahr bekommen hat. Ich teilte ihr mit, dass das Einwohnermeldeamt uns mitgeteilt hat, dass die Anmeldung gar kein Problem ist- es müsste zunächst "Familienstatus ungeklärt" geschrieben werden. Auch dies nahm sie nicht an.

Wir sind also wieder gegangen ohne Anmeldung. Was mach ich denn nun?Irgendwann kommen sie uns noch an, dass wir keine eheliche Gemeinschaft führen, weil er nicht bei mir gemeldet ist.
Besteht eine Verpflichtung, die Anmeldung anzunehmen?

Liebe Grüße
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Antwort #43 - 08.12.2009 um 18:52:12
 
Hat keiner eine Antwort für mich???
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Antwort #44 - 08.12.2009 um 19:37:51
 
curleen1984 schrieb am 08.12.2009 um 09:25:49:
Besteht eine Verpflichtung, die Anmeldung anzunehmen?

Hierzu solltest du einmal in das Meldegesetz in deinem Bundesland schauen. Dort ist geregelt bis wann man sich anmelden muss.

Wenn du das geklärt hast, meldest du entweder deinen Mann formlos mittels Brief an. Dann müßte die Behörde ohnedies reagieren oder du setzt der Behörde eine kurze Frist, die Anmeldung anzunehmen und drohst mit einer Klage vor dem VG.
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