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Passbeschaffung Nigeria (Gelesen: 25.240 mal)
curleen1984
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Antwort #15 - 20.09.2009 um 22:21:19
 
@ steini 007:

Guten Abend,

doch ich finde schon, dass mir Erfahrungen anderer Ausländerbehörden und anderer Ausländer helfen können, mich auf diesen Termin vorzubereiten. Erfahrungen anderer haben noch nie geschadet. Klar eine endgültge Antwort gibt es darauf nicht aber eine Richtung, in die ich denken könnte.

Einen schönen Abend noch.

LG
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Saxonicus
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Antwort #16 - 21.09.2009 um 08:15:25
 
curleen1984 schrieb am 20.09.2009 um 22:17:45:
Er hat 2 Mal im Gefängnis gesessen, da er seinen Landkreis mehrmals verlassen hat und kontrolliert wurde. Einmal waren das 3 Monate und dann ein ganzes Jahr.

Das glaubst Du doch wohl nicht ernsthaft ?
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steini007
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Antwort #17 - 21.09.2009 um 08:44:23
 
reinhard schrieb am 19.09.2009 um 20:58:41:
Die Anforderung gerade dieser Dokumente wie Heiratsurkunde, die ja nicht für eine Abschiebung, sondern für eine Aufenthaltserlaubnis benötigt werden, spricht deutlich dagegen

Ohne die Heiratsurkunde ist eine fehlerfreie Ermessensentscheidung gar nicht möglich. Eine positive Wertung kann ich daraus allerdings nicht erkennen.

curleen1984 schrieb am 20.09.2009 um 22:17:45:
Er hat 2 Mal im Gefängnis geesessen, da er seinen Landkreis mehrmals verlassen hat und kontrolliert wurde.Einmal waren das 3 Monate und dann ein ganzes Jahr. Na ja die Höhe der Strafe liegt glaube daran, dass man "solche" in BAyern etwas härter bestraft. 

Wenn du das so glaubst, bist du sehr gutgläubig. Wegen der unerlaubten mehrfachen Ortsabwesenheit wird keine Bestrafung in diesem Umfang vorgenommen. Lass dir einmal genau sagen, was wirklich der Grund für die Inhaftierung war.
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Antwort #18 - 21.09.2009 um 08:49:42
 
steini007 schrieb am 21.09.2009 um 08:44:23:
Ohne die Heiratsurkunde ist eine fehlerfreie Ermessensentscheidung gar nicht möglich. Eine positive Wertung kann ich daraus allerdings nicht erkennen.


Und über allem schwebt noch die offene Frage wie die TS denn ohne Pass in FR geheiratet hat.
Die ABH´s ziehen sich die Hose nicht mit einer Zange an.
heiraten ohne Pass in FR und 1 Jahr gefängnis für unerlaubte Anwesenheit = Münchhausen lässt grüssen
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curleen1984
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Antwort #19 - 21.09.2009 um 16:12:40
 
Also,
es ist durchaus so, dass man in bestimmten Bundesländern für das Verlassen des Landkreises eine höhere Strafe bekommt. Glauben tuts keiner aber es ist so. Es war die Höchststrafe, die er bekommen hat. 5 Kontrollen, die jeweils mit 3 Monaten bestraft wurden. Da es widerholt vorkam, hatte man da keine Gnade mehr. Ich war bei Gerichtsverhandlungen etc. dabei und weiß sehr wohl, dass es wahr ist. Wie gesagt, wir sind nicht seit vorgestern zusammen, sondern seit 5 Jahren. Habe Urteile zu Hause. Bayern geht mit solchen Sachen einfach sehr streng um.
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curleen1984
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Antwort #20 - 29.09.2009 um 19:22:37
 
Habe jetzt ma noch ne Frage,

waren bei der ABH und man hat uns folgendes gesagt:

Man wir ihm nun die gewünschte Bescheinigung zur Erstellung des Passes ausstellen, anschließend sollen wir Pass und internationale Heiratsurkunde mitbringen. Dann dauert es wohl ca. 1 Woche ( Schockiert/Erstaunt) und man wird ihm seinen Aufenthalt geben. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass er bis zur Regelung den Landkreis nicht verlässt.

Sie meinte außerdem, dass die Tatsache, dass sein Lebensunterhalt durch mein Gehalt gesichert ist, die Angelegenheit einfacher machen würde.

Muss ich denn nicht, bevor er seinen Aufenthalt bekommt, zum Standesamt in meiner Stadt (anderes Bundesland als seine ABH) und meine Ehe eintragen lassen???HAben ja in Frankreich geheiratet.Muss ich dort erst hin, wenn er seinen Aufenthalt bekommen hat???

Das klang mir jetzt irgendwie alles zu unkompliziert. Gibt die ABH ihm den Aufenthalt, ohne dass ich in meinem Wohnort irgendetwas geklärt habe?

Ich würde gerne die Schritte kennen, die wir jetzt nacheinander abarbeiten müssen. Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.

Er hält sich zur Zeit in seinem Landkreis auf und wartet auf die Erstellung der von der Botschaft angeforderten Bescheinigung.

Liebe Grüße und einen schönen Abend.
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Antwort #21 - 30.09.2009 um 10:18:07
 
sigi-n schrieb am 21.09.2009 um 08:49:42:
Und über allem schwebt noch die offene Frage wie die TS denn ohne Pass in FR geheiratet hat.
Die ABH´s ziehen sich die Hose nicht mit einer Zange an.
heiraten ohne Pass in FR und 1 Jahr gefängnis für unerlaubte Anwesenheit = Münchhausen lässt grüssen


Das Frage ich mich schon die ganze Zeit. Wie konnte er nach Frankreich reisen und dort heiraten?
Mit seinem Paß oder Paß eines Freundes? Dann ist s ja nicht so doll mit der Ehrlichkeit
Benötigt man in Frankreich nicht auch Dokumente für die Eheschliessung?
Mir ist bekannt, dass einer der Verlobten dort gemeldet sein muß, bevor man dort heiraten kann oder darf. Hohe Strafe für Verlassen des Duldungskreises? Normalerweise Geldstrafe! Auch bei mehrmaligen Vergehen.

Die ABH wird wohl ein paar Fragen haben. Besser sollte. Die Nase wird sooooooooooooooooo lang.

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curleen1984
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Antwort #22 - 20.11.2009 um 13:56:41
 
Hallo zusammen,

ich habe da noch eine Frage bzw. ein Problem- ich bin mir noch nicht ganz sicher:

Haben die gesamten Unterlagen abgegeben und einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung ausgefüllt. Beim Abgeben dieses Antrages sagte man uns, dass die Bearbeitung des Antrages 3 Wochen Zeit in Anspruch nehmen würde.

Diese drei Wochen sind am kommenden Montag vorüber und heute hat mein Mann Post bekommen von der Polizei. Er soll wegen Erschleichung des Aufenthaltstitels (§95 AufG) am nächsten Freitag zu einer Anhörung kommen.

Was ist das denn nun????Ist das etwas "normales", da man ja nun seine Identität ändern musste oder womit hat dies nun etwas zu tun???Bekommt er nun erstmal keinen Aufenthalt?


Ich würde mich über gaaaaaaaaanz schnelle Antworten freuen, da solche Nachrichten leider immer zum Wochenende hin kommen, wenn man nichts mehr regeln, nachfragen oder erledigen kann Ärgerlich

Vielen Dank im Voraus.

Liebe Grüße und ein erholsames Wochenende
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Antwort #23 - 20.11.2009 um 14:40:08
 
@curleen1984

Du erwartest von uns Hilfestellung, beantwortest aber Fragen wie man ohne Pass in Frankreich heiraten kann überhaupt nicht.

Wie soll man dann seriös antworten oder ist das die Antwort hierzu:
curleen1984 schrieb am 20.11.2009 um 13:56:41:
da man ja nun seine Identität ändern musste

... sprich er hat einfach den Pass eines anderen benutzt?

Dann dürfte die Eheschließung auch nicht rechtens sein und dann gäbe es keine Grund für einen Aufenthalt in Deutschland.

Mittlerweile nimmt das ganze doch eine sehr anrüchige Form an und du erwartet Antworten zu illegalen Angelegenheiten.

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curleen1984
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Antwort #24 - 20.11.2009 um 15:28:35
 
Hallo steini007,

er ist mit seinem Pass nach Frankreich gereist und hat dort mit seinem Pass geheiratet. Es wurden keine Pässe anderer benutzt. Was soll ich denn dazu noch sagen?

Das mit der Identität war das Problem, dass er mit falschen Angaben Antrag auf Asyl gestellt hat und nach Ablehnung des Asylantrages eine Duldung bekommen hat mit falschen Angaben. Dass dies natürlich falsch ist, ist uns klar und ist auch nicht vertretbar- das weiß ich.

Wir haben das ja nun auch aufgeklärt und er wird dafür auch eine gerechtfertigte Strafe bekommen-so soll es ja auch sein.

Ich möchte gerne wissen, ob dieser Vorwuf mit der Erschleichung des Aufenthaltes mit diesen Falschangaben, die nun korigiert worden sind, etwas zu tun hat oder warum man ihm sonst diesen Vorwurf macht. Was könnten noch Gründe für genau diesen Vorwurf sein?

Liebe Grüße

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Antwort #25 - 20.11.2009 um 15:41:22
 
Danke, dass du die von verschiedenen Usern gestellte Frage beantwortet hat.

Damit wird aber die Ausgangsfrage umso unverständlicher:

curleen1984 schrieb am 27.07.2009 um 21:29:49:
Haben nun in Frankreich geheiratet und jetzt benötigt er einen Pass, um hier alles mögliche in die Wege zu leiten.

... da du nun schreibst ...
curleen1984 schrieb am 20.11.2009 um 15:28:35:
er ist mit seinem Pass nach Frankreich gereist und hat dort mit seinem Pass geheiratet.


curleen1984 schrieb am 20.11.2009 um 15:28:35:
Ich möchte gerne wissen, ob dieser Vorwuf mit der Erschleichung des Aufenthaltes mit diesen Falschangaben, die nun korigiert worden sind, etwas zu tun hat oder warum man ihm sonst diesen Vorwurf macht. Was könnten noch Gründe für genau diesen Vorwurf sein?

Nach Bekanntwerden der richtigen Identität hat vermutlich die ABH ein Strafverfahren eingeleitet, so dass die Staatsanwaltschaft die Polizei als ermittelnde Behörde hinzuzieht um sich über den genauen Ablauf ein Bild zu verschaffen.

Ob noch andere Sachen anhängig sind, kann hier keiner beurteilen. Wir kennen den Fall deines Mannes doch gar nicht.
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Antwort #26 - 20.11.2009 um 15:53:45
 
Hallo steini007,

sämtliche Unterlagen sind abhanden gekommen  und daher musste ein neuer Pass erstellt werden.

Welche Strafen sind bei solchen Delikten denn üblich?Wird eine Aufenthaltsgenehmigung unter solchen Umständen denn trotzdem erteilt? Hat das eine dann noch was mit dem anderen zu tun?

Ist die ABH verpflichtet, deswegen ein Strafverfahren einzuleiten?Meine Frage zielt dahin, zu wissen ob das der "normale " Weg ist, mit dieser Angelegenheit umzugehen (seitens der ABH) und das die gängige Vorgehendweise ist oder ob ich mir jetzt Sorgen machen muss bezüglich der Erteilung des Aufenthaltes.

Danke trotzdem.
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Antwort #27 - 20.11.2009 um 16:11:38
 
Wenn man in Frankreich heiratet benötigt man auch Unterlagen. Geburtsurkunde, etc. ODER?
An die Experten: Wenn beide in Frankreich geheiratet haben, gehen die Dokument nicht auch nach Nigeria, zwecks Überprüfung?
Er hatt ein Duldung und hat den Pass der ABH "unterschlagen", dann nach Frankreich? Soweit ich es kenne muss einer der Verlobten dort 30 Tage Aufenthalt haben, besser gemeldet sein. Wie hat man das gemacht ohne Visa im Pass?

Ist sehr undurchsichtig. Kann mich ja täuschen. Strafanzeige: Passunterschlag und/oder die Falschangaben und/oder verlassen des Duldungskreises, etc., etc, etc.
Die Experten wissen es auch nicht, da man nicht die gesamt Geschichte kennt!
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Antwort #28 - 20.11.2009 um 16:29:11
 
Lisa2014 schrieb am 20.11.2009 um 16:11:38:
Wenn beide in Frankreich geheiratet haben, gehen die Dokument nicht auch nach Nigeria, zwecks Überprüfung?

Das liegt an den Weisungen der einzelnen Aussenministerien.

Es gibt Länder die führen keine Urkundenprüfung durch und legalisieren noch Urkunden, während die deutschen Botschaften die Legalisation bereits eingestellt haben.

curleen1984 schrieb am 20.11.2009 um 15:53:45:
sämtliche Unterlagen sind abhanden gekommenund daher musste ein neuer Pass erstellt werden.

... dann hat er sicherlich eine Verlustanzeige bei der Polizei gemacht.

curleen1984 schrieb am 20.11.2009 um 15:53:45:
Welche Strafen sind bei solchen Delikten denn üblich?

Die Antwort hierzu steht in § 95 AufenthG.

curleen1984 schrieb am 20.11.2009 um 15:53:45:
Wird eine Aufenthaltsgenehmigung Aufenthaltserlaubnis unter solchen Umständen denn trotzdem erteilt?


Wie soll das hier jemand beantworten können, wo so viele Ungereimtheiten oder Unglücksfälle zusammen kommen.

Man versetze sich in die Lage der ABH, die solche Antworten zu Hauf hört.

Die Glaubwürdigkeit ist erst einmal dahin.

Nachdem die richtige Identität bekannt ist, kann von deinem Mann das Nachholen des Visumsverfahren gefordert werden. Die Heirat in Frankreich eröffnet ihm keinen Rechtsanspruch ohne Ausreise eine AE zu erhalten.



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Antwort #29 - 20.11.2009 um 16:34:14
 
Danke für eure Antworten.

@steini: "Unglücksfälle " ist das richtige Wort. Werden sehen, ob das alles noch glücklich endet...
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