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Passbeschaffung Nigeria (Gelesen: 25.239 mal)
curleen1984
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27.07.2009 um 21:29:49
 
Hallo zusammen,
bin neu hier und habe wie alle ein Problem:
Mein Mann ist Nigerianer. Sind seit 5 Jahren zusammen.Er hat 2002 Asyl beantragt (falsche Identität...). Haben nun in Frankreich geheiratet und jetzt benötigt er einen Pass, um hier alles mögliche in die Wege zu leiten. Wir sind nun auch langsam am Ende unserer Kräfte. Er war nun bei der Boschaft in Berlin und man bat ihn, folgende Dinge zu besorgen (ich schreibe es mal genauso, wie Sie es uns auf einen Zettel geschrieben haben:

1. letter from the Ausländerbehörde indicate nationality and need to obtain passport (wie kann ihm die Ausländerbehörde denn bescheinigen, welche NAtionalität er hat, wenn die es doch gar nicht wissen???- die wollen doch seinen PAss haben und die Botschaft widerum eine Bescheinigung der ABH, woher er kommt???
2. original copy of notar (for change of name/nationality)- verstehe ich gar nicht- was soll ich beglaubigen lassen?
3. photocopy of birth certificate- ok versteh ich, haben wir.
4.2 passport photo- versteh ich- haben wir
5. 350€- haben wir gelatzt und noch viel mehr
6. photocopy of Asylon Ausweis- haben wir ihn´m geschickt-Problem: Duldung ist seit einem Jahr ca, abgelaufen.
So jetzt müssen wir zunächst wissen, ob man die Sachen tatsächlch benötigt und wenn ja wie wir daran kommen. Es wäre nett, wenn uns jemand Tipps geben könnte.
EInen schönen Abend noch
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Antwort #1 - 27.07.2009 um 22:30:04
 
curleen1984 schrieb am 27.07.2009 um 21:29:49:
2. original copy of notar (for change of name/nationality)- verstehe ich gar nicht- was soll ich beglaubigen lassen?


Das heißt "Original des Notars (im Fall einer Namensänderung oder eines Staatsangehörigkeitswechsels)". Vielleicht ist "original copy of notarisation" (Beglaubigung) im Falle einer Namensänderung gemeint.
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Antwort #2 - 27.07.2009 um 23:17:02
 
Hallo
wenn die nigerianer in der Bostschaft einen grün lackierten Furz haben wollen ist das deren sache da kann D nichts dreinreden.
Das einzige in deinem Post was deutsches Ausländerrecht betrifft ist die falsche Identität und die abgelaufenen Duldung, aber dazu hast du ja keine Fragen
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Lisa2014
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Antwort #3 - 28.07.2009 um 10:37:06
 
curleen1984 schrieb am 27.07.2009 um 21:29:49:
Haben nun in Frankreich geheiratet und jetzt benötigt er einen Pass,

Wie habt ihr in Frankreich ohne Paß und Dokumente geheiratet? Frankreich hat auch bestimmte Vorschriften. Wie konnte er nach Frankreich reisen?

Alles sehr Strange. Wenn er in Frankreich einen Aufenthalt (?) hat, kann er ja auch dort zur Botschaft gehen und sich eine Paß holen.

Hier muss er erst einmal zur AB und alles auf den Tisch legen. Er scheint ja illegal hier zu sein.

Alles merkwürdig!
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reinhard
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Antwort #4 - 28.07.2009 um 14:06:57
 
curleen1984 schrieb am 27.07.2009 um 21:29:49:
1. letter from the Ausländerbehörde indicate nationality and need to obtain passport (wie kann ihm die Ausländerbehörde denn bescheinigen, welche NAtionalität er hat, wenn die es doch gar nicht wissen???- die wollen doch seinen PAss haben und die Botschaft widerum eine Bescheinigung der ABH, woher er kommt???


Die ABH macht normalerweise eine Bescheinigung in der Art: Wir sind bereit, ihm eine AE zu geben, wenn er einen gültigen Pass vorlegt. Fragt doch mal bei der ABH, ob sie solch ein Schreiben geben.

Zitat:
2. original copy of notar (for change of name/nationality)- verstehe ich gar nicht- was soll ich beglaubigen lassen?


Kostet ein paar Euro, würde ich aber versuchen: Eidesstattliche Versicherung über den richtigen Namen und Geburtsdatum/-ort und Erklärung, im Asylverfahren den falschen Namen Sowieso benutzt zu haben, Stempel und Bändchen vom Notar und auch bei der Ausländerbehörde verwendungsfähig. Notar einfach aus dem Telefonbuch suchen.

Aber warte noch, ob hier User mit Erfahrung in solchen Dingen sind. Ich hatte mit der nigerianischen Botschaft noch nichts zu tun, kenne solche ähnlichen Fragen nur von Leuten, die mit anderen Botschaften zu tun haben.

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curleen1984
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Antwort #5 - 28.07.2009 um 17:10:35
 
Hallo, danke für die Hilfe. Haben morgen einen Termin bei einem Notar und werden versuchen, mit der ABH zu kommunizieren. Werden die Dokumente besorgen und einfach hoffen. Aber vielen Dank, bin schon ein wenig ruhiger.
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Antwort #6 - 31.07.2009 um 10:27:31
 
Soviel ich weiss muss er eine Identitätserklärung bei einem Notar abgeben damit die richtige Identität festgestellt ist. Kostet aber auch einiges.
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Gabriele
 
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curleen1984
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Antwort #7 - 31.07.2009 um 20:10:49
 
Mit wieviel Geld muss ich denn rechnen. Unser Notartermin wurde nämlich verschoben, sonst wüsste ich das schon. Hatte gestern schon mal im Netzt recherchiert aber leider nichts gefunden. Vielen Dank im Voraus.
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justice801204
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Antwort #8 - 05.08.2009 um 14:22:31
 
Er muss zum Notar und ihm gegenüber aussagen, wer er ist. Das unterschreibt er dann vor dem Notar und bekommt es ausgehändigt. Kostet ca. 40 €.

Viel Erfolg!
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curleen1984
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Antwort #9 - 15.09.2009 um 21:37:27
 
Guten Abend zusammen,

wir waren nun beim Notar und mein Mann hat die eidesstattliche Versicherung mit der Identitätsänderung abgegeben. Dies wurde alles zu der ABH (eidesstattliche Versicherung, Geburtsurkunde; Heiratsurkunde aus Frankreich mit deutscher Übersetzung) geschickt zusammen mit der Bitte, uns diese Bescheinigung, die die Botschaft zur Erstellung eines Passes benötigt, zuzuschicken. Die Botschaft möchte eine Bescheinigung von der ABH haben, in der steht, dass er warscheinlich Nigerianer ist und sich nun um Passbeschaffung kümmern muss.Jetzt kam die Antwort von der ABH: Er solle sich zunächst wieder in seiner Gemeinschaftsunterkunft ( wo er seit 2008 nicht einmal mehr war und daher abgemeldet wurde) anmelden; anschließend würden Sie ihm wieder eine Duldung ausstellen und ihm eine Erlaubnis zur Reise nach Berlin geben (er muss zur Reise nach Berlin seinen Landkreis verlassen). Außerdem benötigen Sie eine internationale Heiratsurkunde. Die Antwort hört sich an sich nicht schlecht an aber ich habe natürlich Angst, dass man ihn direkt auf der Ausländerbehörde "einsackt" und ihn versucht, abzuschieben. Man hat ja nun die ganzen Personalien. Wie ist denn da eure Erfahrung?Kann ich denen glauben und er soll mit den Unterlagen zur ABH. Letztendlich bleibt uns ja warscheinlich eh nichts anderes übrig aber ich möchte wissen, ob ich mit Sorge an die Sache gehen muss oder ob das der übliche Weg ist. Kann man ihn denn noch abschieben?Haben ja in Frankreich geheiratet. Ist es möglich, dass unser Anwalt von der ABH fordert, dass ihm als Vertreter die Duldung, die Bescheinigung etc. zugeschickt wird und er gar nicht persönlich dorthin muss?Unser Anwalt meinte, wir sollen erstmal hinfahren aber ich muss sagen, dass der Anwalt sich bis jetzt auch noch nicht die größte Mühe gegeben hat. Daher wiß ich es echt nicht. Würde mich über Antworten frreuen und wünsche euch allen noch einen schönen Abend.
Liebe Grüße
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curleen1984
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Antwort #10 - 19.09.2009 um 17:02:43
 
Warum antwortet mir denn keiner?
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Antwort #11 - 19.09.2009 um 17:15:31
 
curleen1984 schrieb am 19.09.2009 um 17:02:43:
Warum antwortet mir denn keiner?


Weil dir das nur deine ABH beantworten kann
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Antwort #12 - 19.09.2009 um 17:19:51
 
curleen1984 schrieb am 19.09.2009 um 17:02:43:
Warum antwortet mir denn keiner?

Vielleicht weil sich dein Text so ganz ohne Absätze unheimlich schwer liest. Das möchte sich wohl keiner antun. Zwinkernd

Aber ich würde sagen, weil es auf deine Fragen ...
Zitat:
Wie ist denn da eure Erfahrung?Kann ich denen glauben

... nun wirklich keine seriöse Antwort gibt.

Es geht um DEINEN Mann und DEINE ABH. Was sollen dir dann Erfahrungen anderen Männer mit anderen ABHs helfen?

Zitat:
Kann man ihn denn noch abschieben?Haben ja in Frankreich geheiratet.

Andere heiraten in Dänemark und bekommen auch im Anschluss keine AE, weil mit dem falschen Visum eingereist wurde.

Asylverfahren und AE wegen Heirat sind zwei unterschiedliche Sachen. Durch die Heirat ist das Asylverfahren ja noch lange nicht erledigt. Und wenn er nicht als Asylant anerkannt wird, könnte man die Ausreise mit Nachholung des entsprechenden Visumsverfahren verlangen.

Sollte er als Asylant anerkannt werden, sieht die Sache wieder ganz anders aus.

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reinhard
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Antwort #13 - 19.09.2009 um 20:58:41
 
curleen1984 schrieb am 15.09.2009 um 21:37:27:
Er solle sich zunächst wieder in seiner Gemeinschaftsunterkunft ( wo er seit 2008 nicht einmal mehr war und daher abgemeldet wurde) anmelden; anschließend würden Sie ihm wieder eine Duldung ausstellen und ihm eine Erlaubnis zur Reise nach Berlin geben (er muss zur Reise nach Berlin seinen Landkreis verlassen). Außerdem benötigen Sie eine internationale Heiratsurkunde. Die Antwort hört sich an sich nicht schlecht an.


Ja, das klingt gut so. Er soll aufenthaltsrechlich dort anknüpfen, wo er zuletzt legal war, dann kann der weitere Weg in Legalität entwickelt werden.

Zitat:
aber ich habe natürlich Angst, dass man ihn direkt auf der Ausländerbehörde "einsackt" und ihn versucht, abzuschieben. Man hat ja nun die ganzen Personalien. Wie ist denn da eure Erfahrung?Kann ich denen glauben und er soll mit den Unterlagen zur ABH. Letztendlich bleibt uns ja warscheinlich eh nichts anderes übrig aber ich möchte wissen, ob ich mit Sorge an die Sache gehen muss oder ob das der übliche Weg ist. Kann man ihn denn noch abschieben?


Theoretisch kann man ihn natürlich abschieben. Aber das ist sehr selten und nur in bestimmten Konstellationen schon mal passiert – meistens gab es dann noch etwas, was die deutsche Ehefrau nicht wusste, frühere Straftaten oder so. Die Anforderung gerade dieser Dokumente wie Heiratsurkunde, die ja nicht für eine Abschiebung, sondern für eine Aufenthaltserlaubnis benötigt werden, spricht deutlich dagegen.

Entscheiden tut Deine Ausländerbehörde, aber Du hattest ja gefragt, was andere glauben. Dein Anwalt wird die ABH von anderen Verfahren besser kennen.
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Antwort #14 - 20.09.2009 um 22:17:45
 
Danke Reinhard,
Antwort hat mich schon ein wenig beruhigt.

Wir sind jetzt 5 Jahre zusammen und Straftaten, von denen ich nichts weiß, dürfte es nicht geben. Er hat 2 Mal im Gefängnis geesessen, da er seinen Landkreis mehrmals verlassen hat und kontrolliert wurde.Einmal waren das 3 Monate und dann ein ganzes Jahr. Na ja die Höhe der Strafe liegt glaube daran, dass man "solche" in BAyern etwas härter bestraft. Ich hoffe, dass dies natürlich nicht so ins Gewicht fällt. Wir hoffen nun einfach das Beste. Müssen da ja nun eh durch. Ich hoffe, eine Zusammenarbeit mit der ABH ist möglich.Danke auf jeden Fall und einen schönen Wochenstart.

LG
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