Guten Abend zusammen,
wir waren nun beim Notar und mein Mann hat die eidesstattliche Versicherung mit der Identitätsänderung abgegeben. Dies wurde alles zu der
ABH (eidesstattliche Versicherung, Geburtsurkunde; Heiratsurkunde aus Frankreich mit deutscher Übersetzung) geschickt zusammen mit der Bitte, uns diese Bescheinigung, die die Botschaft zur Erstellung eines Passes benötigt, zuzuschicken. Die Botschaft möchte eine Bescheinigung von der
ABH haben, in der steht, dass er warscheinlich Nigerianer ist und sich nun um Passbeschaffung kümmern muss.Jetzt kam die Antwort von der
ABH: Er solle sich zunächst wieder in seiner Gemeinschaftsunterkunft ( wo er seit 2008 nicht einmal mehr war und daher abgemeldet wurde) anmelden; anschließend würden Sie ihm wieder eine Duldung ausstellen und ihm eine Erlaubnis zur Reise nach Berlin geben (er muss zur Reise nach Berlin seinen Landkreis verlassen). Außerdem benötigen Sie eine internationale Heiratsurkunde. Die Antwort hört sich an sich nicht schlecht an aber ich habe natürlich Angst, dass man ihn direkt auf der Ausländerbehörde "einsackt" und ihn versucht, abzuschieben. Man hat ja nun die ganzen Personalien. Wie ist denn da eure Erfahrung?Kann ich denen glauben und er soll mit den Unterlagen zur
ABH. Letztendlich bleibt uns ja warscheinlich eh nichts anderes übrig aber ich möchte wissen, ob ich mit Sorge an die Sache gehen muss oder ob das der übliche Weg ist. Kann man ihn denn noch abschieben?Haben ja in Frankreich geheiratet. Ist es möglich, dass unser Anwalt von der
ABH fordert, dass ihm als Vertreter die Duldung, die Bescheinigung etc. zugeschickt wird und er gar nicht persönlich dorthin muss?Unser Anwalt meinte, wir sollen erstmal hinfahren aber ich muss sagen, dass der Anwalt sich bis jetzt auch noch nicht die größte Mühe gegeben hat. Daher wiß ich es echt nicht. Würde mich über Antworten frreuen und wünsche euch allen noch einen schönen Abend.
Liebe Grüße