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Freizügigkeit ? Wie weit geht die ? (Gelesen: 2.290 mal)
Gerd1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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20.07.2009 um 10:56:46
 
Hallo erstmal,

Aufgrund einer Empfehlung in einem anderen Board, schreibe ich heute hier.

Ich bin seit ca. 1,5 Jahren, mit einer Belarus Bürgerin verheiratet. Aufgrund von guten Jobs ( beide ) , im jeweiligen Heimatland, haben wir bisher auf die Familienzusammenführung verzichtet. ( Geplant erst Mitte / Ende 2010 )

Leider bekommt meine Frau seit dem Zeitpunkt der Eheschließung kein Besuchsvisum mehr. Wir hatten auch schon mal Einspruch gegen die Ablehnung eingelegt, aber in der Antwort der Botschaft stand, das meine Frau das Visum zur Zusammenführung umgehen wollte.

Was natürlich völliger Quatsch ist. Nach 2 Versuchen, an dieser Front, haben wir dann aufgegeben, und ein Freund aus einem anderen Schengen Land, hat dann die Einladerei übernommen.

Bisher hat sie 3 mal ein jeweils 30 Tage Visum bekommen, und natürlich mich damit besucht. ( Ich wohne auch nur 40 km von der Grenze weg )

Da meine Frau überraschend am Freitag zum Urlaub verdonnert wurde, haben wir überlegt, ob wir ein paar Wochen in mein Ferienhaus in Holland, reisen sollen.

Da mein Freund, der Einlader leider selber in Urlaub ist, habe ich gedacht, das man es nochmal mit der Deutschen Botschaft versuchen könnte. Da man ja den Beweis angetreten hat, das man wirklich zu Besuch, und nicht zum Nachzug kommen will. ( 3 malige Schengen Ein und Ausreise ohne Problem )

Meine Frau hat dann mal wieder vorgesprochen, und man hat sie überredet, keinen Antrag zu stellen.

1. Die Botschaft ist immer noch der Meinung, das Familienvisum umgangen werden soll. Zusätzlich Begründung : Sie hätte ja keinen A1 Test, und könnte kein Wort Deutsch ( Stimmt schon) und in diesen Fällen würden viele das Visum umgehen ! Ich äußere mich jetzt mal nicht zu dieser Art der Rechtsauffassung , ala : Ein Schwarzer im Kaputzenpulli im Park, vertickt automatisch Drogen !

2. Die dreimalige Ein und Ausreise aus Schengen , wurde mitnichten positiv ausgelegt. Im Gegenteil. Ich hatte meiner Frau geraten, die Wahrheit zu sagen. Also hat sie erzählt, das sie mich besucht hat. Tja da vielen dann so Worte wie : Visumsmissbrauch , und man könnte ja sehen, wie das Gesetz umgangen wird u.s.w ( da frage ich mich doch, welche Rechtlichen Möglichkeiten ich sonst habe, die nicht Jahre dauern, und in wieweit sich Vater Staat in meine Eheführung einmischen darf )

Also schlussendlich riet man ihr, erst keinen Antrag auf Besuch zu stellen, der sowieso ohne Chancen sei, sondern lieber ein Familienvisum. ( Das wir noch nicht wollen ! )

Also habe ich gerade unseren Firmenanwalt angerufen, der zwar im EU Recht super ist, aber im Ausländerrecht hat er keine Ahnung. ( O-Ton von ihm )

Er hatte aber trotzdem einen guten Tip. Es geht da um die Freizügigkeit. Er meinte unter Vorlage der Heiratsurkunde , könnte ich mit dem Verweis auf die EU Freizügigkeit ein Visum bekommen. Das wäre dann ein Einreisevisum ???, und ich könnte damit mit meiner Frau in der gesamten EU reisen und Urlaub machen . Bis zu 90 Tagen. Das würde zwar theoretisch nicht für Deutschland gelten, weil da für mich als Deutscher, Deutsches Recht gelten würde, aber der Transit durch Deutschland, um ein anderes EU Land zu erreichen, wäre rechtlich ok. Er meinte der Transit darf 3 oder 5 Tage dauern.

Auch ein Abstecher in mein Haus, um zb. Bekleidung zu wechseln / holen, wäre ok.

Deshalb meine Frage an die Fachleute :

Ist das so ok, wie der Anwalt das gesagt hat ? Vielleicht noch die rechtlichen Grundlagen dazu ?

Im Vorfeld schon mal danke, für die Antworten


Gerd

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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 20.07.2009 um 13:14:14
 
Gerd1 schrieb am 20.07.2009 um 10:56:46:
Bisher hat sie 3 mal ein jeweils 30 Tage Visum bekommen, und natürlich mich damit besucht. ( Ich wohne auch nur 40 km von der Grenze weg )


Das zuständige Schengenland ist das, welches das Hauptziel ist, was in diesen Fällen vermutlich Deutschland war. Doch dass deine Frau trotz dieser positiven Geschichte (=sie reiste wieder aus, ohne zu versuchen, eine AE im Inland ohne das vorgesehene FZF-Visum zu bekommen) ist in der Tat eine Schwierigkeit.

Sofern die Botschaft diese Geschichte und eure sonstigen Nachweisen, dass es sich um einen Besuch handelt, nicht akzeptiert, habt ihr drei Möglichkeiten: Es weiter wie bisher machen; ein FZF-Visum beantragen (A1-Test eben nötig) und wenn die erteilte AE abläuft, die FZF immer wieder erneut beantragen, oder:

Gerd1 schrieb am 20.07.2009 um 10:56:46:
ob wir ein paar Wochen in mein Ferienhaus in Holland, reisen sollen.


Hier wäre Holland das Hauptziel und somit das zuständige Land. Deine Frau könnte ein Schengenvisum bei der holländischen Botschaft beantragen, mit der Begründung, dass ihr dort Urlaub machen werdet. Neben den üblichen Voraussetzungen müsste sie nachweisen, dass das Ferienhaus dir gehört bzw. dass ihr dort sein werdet.

Ferner, zum EU-Recht, sofern deine Frau nachweisen kann, dass du dich schon in Holland befindest, hat sie ein Recht auf ein holländischen Schengenvisum. Genauer gesagt, der Ehegatte eines Unionsbürgers hat das Recht, zu ihm zu reisen, also das Recht auf Einreise mit oder nach dem Unionsbürger. Ja, das gilt in anderen Ländern als dem, dessen Staatsangehörigkeit der nionsbürger selbst hat. Also nicht in Deutschland. Doch sofern deine Frau das Visum hat, kann sie damit auch Deutschland besuchen.

Solange du noch nicht in Holland bist, gilt das normale Verfahren, das Recht hat sie erst, wenn du dich dort befindest. Dieses Recht ist während der ersten 90 Tage deines NL-Aufenthalts bedingungslos, nach 90 Tagen müsstest du selbst dort freizügigkeitsberechtigt wohnhaft sein. Ihr solltet also mit der niederländischen Botschaft in Minsk sprechen und fragen, wie deine Anwesenheit in NL vor/bei der Antragstellung deiner Frau nachzuweisen ist, beispielsweise durch deine Anmeldung bei der Gemeinde in NL. (Welche diesem Zweck dienen würde, nach dem Urlaub meldest du dich wieder ab.) Es könnte sein, dass diese Möglichkeit in der Praxis schwierig ist, aber so soll es theoretisch funktionieren, also eben mit der Botschaft sprechen.
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Antwort #2 - 20.07.2009 um 13:53:33
 
Alternativ könnte auch folgendes funktionieren.
Selbst nach Minsk fliegen zusammen zurück nach Schipol oder Masstricht, dort gibt es dann das Visum gegen vorlage der Heitratsurkunde.
Problem = eine Airline zu finden die deine Frau mitnimmt ohne Visum, privater Charter dürfte ein wenig teuer sein
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Mutly
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Antwort #3 - 20.07.2009 um 14:08:17
 
sigi-n schrieb am 20.07.2009 um 13:53:33:
Alternativ könnte auch folgendes funktionieren.
Selbst nach Minsk fliegen zusammen zurück nach Schipol oder Masstricht, dort gibt es dann das Visum gegen vorlage der Heitratsurkunde.
Problem = eine Airline zu finden die deine Frau mitnimmt ohne Visum, privater Charter dürfte ein wenig teuer sein 


Oder zusammen mit den Pässen und der Heirsatsurkunde über die Grenze fahren (Belarus-Polen) und dann beliebig weiterfahren/fliegen.
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sigi-n
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Antwort #4 - 20.07.2009 um 14:14:39
 
Mutly schrieb am 20.07.2009 um 14:08:17:
beliebig weiterfahren/fliegen. 


Hallo
richtig, jedoch daran denken das D nicht durchfahren werden sollte
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Antwort #5 - 20.07.2009 um 15:49:32
 
sigi-n schrieb am 20.07.2009 um 14:14:39:
jedoch daran denken das D nicht durchfahren werden sollte 


M.E. wäre das ok.

Mutly schrieb am 20.07.2009 um 13:14:14:
Doch sofern deine Frau das Visum hat, kann sie damit auch Deutschland besuchen. 


Grund: es handelt sich dann um einen grenzüberschreitenden Sachverhalt. Das ist der Fall sofern es sich um mehr als nur den Staat handelt, dessen Staatsangehörigkeit der Unionsbürger besitzt. Also gemeinsame Einreise von PL, NL usw. nach Deutschland.
Außerdem kommt es europarechtlich nicht darauf an, ob ein Familienmitglied ein bestimmtes Visum hat oder nicht, sondern darauf an, dass er/sie eben Familienmitglied in Begleitung des Unionsbürgers ist (i.S.v. Metock).
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Daddy
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Antwort #6 - 20.07.2009 um 18:28:03
 
Mutly schrieb am 20.07.2009 um 15:49:32:
es handelt sich dann um einen grenzüberschreitenden Sachverhalt

Du bist sehr großzügig in deiner Auslegung...

2 Zitate des BMI, umgesetzt durch die BPOL zum Thema "grenzüberschreitender Sachverhalt"...
Zitat:
Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Rechtsprechung (vor allem Rs. C-370/90 „Singh“; zuletzt Rs. C-291/05 „Eind“) verschiedentlich festgestellt, dass das Recht eines Unionsbürgers und seiner drittstaatsangehörigen Familienangehörigen zur Rückkehr und zum Aufenthalt in dem EU-Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit der Unionsbürger besitzt, nachdem er in einem anderen Mitgliedstaat einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen ist (Gemeinschaftsarbeitnehmer), ebenfalls vom Gemeinschaftsrecht verliehen wird, soweit es notwendig ist, um die praktische Wirksamkeit des Rechts auf Arbeitsnehmerfreizügigkeit zu gewährleisten.

Und weiterhin...
Zitat:
Wie dargestellt, liegt ein grenzüberschreitender Bezug vor, bei dem sich der Deutsche und seine Familienangehörigen in Deutschland in einer Situation befinden, die der Situation des Unionsbürgers gleicht, der von seinem Freizügigkeitsrecht Gebrauch macht und von seinem Herkunftsstaat mit seiner Familie nach Deutschland kommt. Wenn ein solcher Gemeinschaftsbezug vorliegt, sind die Regelungen des Freizügigkeitsgesetz/EU auch bei drittstaatsangehörigen Familienangehörigen Deutscher sinngemäß anzuwenden.

Also mal schnell einen Tripp ins benachbarte EU- Ausland unternehmen und sich bei der Rückkehr auf die Freizügigkeit berufen, geht schnell in die Hose... Das BMI und die BPOL sehen in diesen Fällen (und auch im FAll des TS) keinen Rückkehrersachverhalt als gegeben an, der Aufenthalt wäre einfach illegal.

Daddy
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Mutly
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Antwort #7 - 20.07.2009 um 22:24:41
 
Daddy schrieb am 20.07.2009 um 18:28:03:
2 Zitate des BMI, umgesetzt durch die BPOL zum Thema "grenzüberschreitender Sachverhalt"...


Danke für die Zitate. Ist das ganze Dokument im Internet zu finden? Von wann stammt es?

Daddy schrieb am 20.07.2009 um 18:28:03:
Das BMI und die BPOL sehen in diesen Fällen (und auch im FAll des TS) keinen Rückkehrersachverhalt als gegeben an, der Aufenthalt wäre einfach illegal.


Sofern der EuGH der Rechtsauffassung des BMI zustimmt, wäre das der Fall. Die Frage wäre, ob der EuGH das machen würde. Interessant wären erstens ob die von dir zitierte Anweisung Metock (und ggf. nun Sahin) berücksichtigt und ferner, was für ein deklatorisches Visum in so einem Fall (gemeinsame Einreise mit Heiratsurkunde von Belarus nach Polen) erteilt wird.

Angenommen, ein polnisch-belarussisches Ehepaar kommt per Schiff von einem Drittstaat nach Deutschland. Der Belarusse hat weder ein Schengenvisum noch eine Aufenthaltskarte von GB,IRL,RU,BG. Doch das Paar hat die Heiratsurkunde dabei und beide haben einen gültigen Pass, so können beide einreise, ein deklatorisches Visum wird erteilt. Erteilt die Bundespolizei ein Schengen-C Visum? Wenn Polen das in diesem Fall macht, dann gibt es sowieso ein Reiserecht nach dem Schengenrecht. (Natürlich nur im Rahmen eines Besuches.)

Zum zweiten Zitat: die ständige Rechtsprechung des EuGH ist klar, dass die Freizügigkeit der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen nicht einzuschränken ist, es soll keine Hürden geben, welche die Mobilität innerhalb der EU hindern. Das spricht auch für Reisefreiheit in diesem Fall. Auch dass die Person Empfänger von Dienstleitsungen wäre (vgl. EuGH Soysal, eine Entscheidung, welche die BRD auch sehr viel restriktiver interpretiert als andere, z.B. Westphal-Stoppa).

Klar müsste der Themenersteller und müssten andere in einer ähnlichen Situation wissen, dass die BRD die Einreise in dieser Form für illegal hält und man somit ein Risiko eingehen würde. (Außer der Einreisestaat erteilt ein Schengen-C Visum.) Doch ob der Aufenthalt tatsächlich illegal wäre, müsste der EuGH entscheiden, und das geltende Recht ist 2004/38/EG und die bisherigen Entscheidungen des EuGH, und nicht Anweisungen der Mitgliedstaaten. Es mag trotzdem müßig sein, die Frage hier zu diskutieren, aber das Datum und der Volltext der von dir zitierten Anweisung wären doch interessant.





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Antwort #8 - 20.07.2009 um 22:41:38
 
Mutly schrieb am 20.07.2009 um 22:24:41:
Ist das ganze Dokument im Internet zu finden?

Nein... eine "Arbeitsanweisung" des BMI...

Mutly schrieb am 20.07.2009 um 22:24:41:
Erteilt die Bundespolizei ein Schengen-C Visum?

Die BPOL erteilt ein eintägiges Visum mit dem Verweis auf die 2004/38, so dass allen anderen Staaten klar ist, dass ein Einreisevisum erteilt wurde, welches kein Aufenthaltsrecht im Staat des Stammberechtigten entfaltet...

Mutly schrieb am 20.07.2009 um 22:24:41:
vgl. EuGH Soysal

Sorry... geht voll am Thema vorbei, da es hier um das Verhältnis TR- EU aufgrund des Assoziierungsabkommens im Zusammenspiel mit Art. 41 des Zusatzprotokolls dazu geht... hat mit der Freizügigkeit von EUlen resp. deren FamAngehörigen aber so gar nichts zu tun...

Mutly schrieb am 20.07.2009 um 22:24:41:
müsste der EuGH entscheiden

Kann sein... aber soweit ich mich an das Motto dieses Boards entsinne, geht es um praktische Hilfe... Jemand auf den (möglicherweise) mehrjährigen Weg des EuGH zu "verweisen" war, soweit ich mich entsinne, nie Intention, allenfalls Randthema...

Mutly schrieb am 20.07.2009 um 22:24:41:
aber das Datum und der Volltext der von dir zitierten Anweisung wären doch interessant. 

Mag sein... ich kann sie nicht rausgeben... der interessierte Leser mag sie über das IFG "anfordern"

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Antwort #9 - 21.07.2009 um 09:55:36
 
Daddy schrieb am 20.07.2009 um 22:41:38:
Die BPOL erteilt ein eintägiges Visum mit dem Verweis auf die 2004/38, so dass allen anderen Staaten klar ist, dass ein Einreisevisum erteilt wurde, welches kein Aufenthaltsrecht im Staat des Stammberechtigten entfaltet...


Hallo Daddy
lass doch mal den praktischen Teil sehen und einfach so tun als wenn der TS Niederländer wäre.
Er kommt mit seiner Frau (Belarus) in München Riem an und hat nur vor 2 Wochen Urlaub in Bayern zu machen.
Heisst das dann das die Bupol nur ein eintägiges Visum ausstellt und sie den Schengenraum  nach einem Tag verlassen haben müssen?

Mit freundlichen Grüßen,
sigi-n
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Antwort #10 - 21.07.2009 um 11:39:53
 
sigi-n schrieb am 21.07.2009 um 09:55:36:
Heisst das dann das die Bupol nur ein eintägiges Visum ausstellt und sie den Schengenraum  nach einem Tag verlassen haben müssen?
Nein, das heißt das die Bupol den Freizügigkeitsstatus festgestellt hat . Und da ein Visum / AT in dem Falle nur Deklaratorisch im Pass angebracht wird, und der Aufenthalt eh durch die 2004/38/EG abgesichert ist, ist es egal, wie lange das Visum läuft, oder ob überhaupt eins drin ist.

Michael

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