Hallo erstmal,
Aufgrund einer Empfehlung in einem anderen Board, schreibe ich heute hier.
Ich bin seit ca. 1,5 Jahren, mit einer Belarus Bürgerin verheiratet. Aufgrund von guten Jobs ( beide ) , im jeweiligen Heimatland, haben wir bisher auf die Familienzusammenführung verzichtet. ( Geplant erst Mitte / Ende 2010 )
Leider bekommt meine Frau seit dem Zeitpunkt der Eheschließung kein Besuchsvisum mehr. Wir hatten auch schon mal Einspruch gegen die Ablehnung eingelegt, aber in der Antwort der Botschaft stand, das meine Frau das Visum zur Zusammenführung umgehen wollte.
Was natürlich völliger Quatsch ist. Nach 2 Versuchen, an dieser Front, haben wir dann aufgegeben, und ein Freund aus einem anderen Schengen Land, hat dann die Einladerei übernommen.
Bisher hat sie 3 mal ein jeweils 30 Tage Visum bekommen, und natürlich mich damit besucht. ( Ich wohne auch nur 40 km von der Grenze weg )
Da meine Frau überraschend am Freitag zum Urlaub verdonnert wurde, haben wir überlegt, ob wir ein paar Wochen in mein Ferienhaus in Holland, reisen sollen.
Da mein Freund, der Einlader leider selber in Urlaub ist, habe ich gedacht, das man es nochmal mit der Deutschen Botschaft versuchen könnte. Da man ja den Beweis angetreten hat, das man wirklich zu Besuch, und nicht zum Nachzug kommen will. ( 3 malige Schengen Ein und Ausreise ohne Problem )
Meine Frau hat dann mal wieder vorgesprochen, und man hat sie überredet, keinen Antrag zu stellen.
1. Die Botschaft ist immer noch der Meinung, das Familienvisum umgangen werden soll. Zusätzlich Begründung : Sie hätte ja keinen
A1 Test, und könnte kein Wort Deutsch ( Stimmt schon) und in diesen Fällen würden viele das Visum umgehen ! Ich äußere mich jetzt mal nicht zu dieser Art der Rechtsauffassung , ala : Ein Schwarzer im Kaputzenpulli im Park, vertickt automatisch Drogen !
2. Die dreimalige Ein und Ausreise aus Schengen , wurde mitnichten positiv ausgelegt. Im Gegenteil. Ich hatte meiner Frau geraten, die Wahrheit zu sagen. Also hat sie erzählt, das sie mich besucht hat. Tja da vielen dann so Worte wie : Visumsmissbrauch , und man könnte ja sehen, wie das Gesetz umgangen wird u.s.w ( da frage ich mich doch, welche Rechtlichen Möglichkeiten ich sonst habe, die nicht Jahre dauern, und in wieweit sich Vater Staat in meine Eheführung einmischen darf )
Also schlussendlich riet man ihr, erst keinen Antrag auf Besuch zu stellen, der sowieso ohne Chancen sei, sondern lieber ein Familienvisum. ( Das wir noch nicht wollen ! )
Also habe ich gerade unseren Firmenanwalt angerufen, der zwar im EU Recht super ist, aber im Ausländerrecht hat er keine Ahnung. ( O-Ton von ihm )
Er hatte aber trotzdem einen guten Tip. Es geht da um die Freizügigkeit. Er meinte unter Vorlage der Heiratsurkunde , könnte ich mit dem Verweis auf die EU Freizügigkeit ein Visum bekommen. Das wäre dann ein Einreisevisum ???, und ich könnte damit mit meiner Frau in der gesamten EU reisen und Urlaub machen . Bis zu 90 Tagen. Das würde zwar theoretisch nicht für Deutschland gelten, weil da für mich als Deutscher, Deutsches Recht gelten würde, aber der Transit durch Deutschland, um ein anderes EU Land zu erreichen, wäre rechtlich ok. Er meinte der Transit darf 3 oder 5 Tage dauern.
Auch ein Abstecher in mein Haus, um zb. Bekleidung zu wechseln / holen, wäre ok.
Deshalb meine Frage an die Fachleute :
Ist das so ok, wie der Anwalt das gesagt hat ? Vielleicht noch die rechtlichen Grundlagen dazu ?
Im Vorfeld schon mal danke, für die Antworten
Gerd