Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
mein persönlicher fall... (Gelesen: 15.235 mal)
hoffnung
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

mulhouse, France
mulhouse
France
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: mein persönlicher fall...
Antwort #15 - 14.07.2010 um 14:29:16
 
was hat das mit der selbstauskunft in sich,  welche informationen bekomme ich durch diese (selbstauskunft). mein anwalt aus brd sagte mir nach der eheschlissung wird er die befristung beantragen, er hat aber nichts von dieser selbstauskunft erwähnt...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.180

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: mein persönlicher fall...
Antwort #16 - 14.07.2010 um 14:37:23
 
hoffnung schrieb am 14.07.2010 um 14:29:16:
was hat das mit der selbstauskunft in sich,  welche informationen bekomme ich durch diese (selbstauskunft). mein anwalt aus brd sagte mir nach der eheschlissung wird er die befristung beantragen, er hat aber nichts von dieser selbstauskunft erwähnt...


Durch die Selbstauskunft erfährt man den Grund für die Sperre und die Anschrift der zuständigen Ausländerbehörde – die braucht mal also nur, wenn man die Unterlagen nicht hat.

Wenn Du weißt, was los war, wer zuständig ist und sogar noch Geld für einen Anwalt hast, ist die Selbstauskunft nicht nötig.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
hoffnung
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

mulhouse, France
mulhouse
France
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: mein persönlicher fall...
Antwort #17 - 21.02.2011 um 15:01:01
 
hallo leute,  ich melde mich zurück mit einem neuen sachverhalt, ich bin troz der bestehenden einreisesperre in die brd eingereist und bin aufgegriffen worden und am nächsten morgen nach frankreich zurückgeschoben worden, was hat es für konsequenzen... denn wir heiraten erst in april 2011 und wollten eigtl. den antrag zur befristung der einreisesperre nach der eheschliessung stellen, bestehen nun zwei einreisesperren...? unentschlossen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: mein persönlicher fall...
Antwort #18 - 21.02.2011 um 17:17:12
 
hoffnung schrieb am 21.02.2011 um 15:01:01:
bestehen nun zwei einreisesperren...?

Ja.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
hoffnung
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

mulhouse, France
mulhouse
France
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: mein persönlicher fall...
Antwort #19 - 21.02.2011 um 19:53:35
 
was heißt es genau, wie läuft dann sowas ab... ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.180

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: mein persönlicher fall...
Antwort #20 - 21.02.2011 um 20:01:39
 
hoffnung schrieb am 21.02.2011 um 19:53:35:
was heißt es genau, wie läuft dann sowas ab... ?


Ganz einfach: Sobald Du bei solch einer Straftat erwischt wirst, wird beim Bundesverwaltungsamt eingetragen, dass Du lebenslang gegen eine Einreise gesperrt bist – damit ist jede erneute Einreise eine erneute Straftat.

Die Wirkung (lebenslang) kann befristet werden, allerdings wird das nur überlegt, wenn Du bei der verantwortlichen Behörde einen entsprechenden Antrag gestellt hast.

Die zuständige Behörde bekommst Du durch eine Selbstauskunft genannt.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
hoffnung
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

mulhouse, France
mulhouse
France
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: mein persönlicher fall...
Antwort #21 - 21.02.2011 um 20:14:21
 
also erst die lebenslange einreisesperre befristen lassen und anschliessend die unbefristete oder wie,die beamten sagten mir das ich die unbefristete  sperre befristen lassen soll, und wenn von der ABH grünes licht kommt ,dann kann man die zweite sperre auch befristen. wird sich das nun zeitlich und finanziell auswirken ,längere frist usw.?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.180

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: mein persönlicher fall...
Antwort #22 - 21.02.2011 um 20:43:06
 
hoffnung schrieb am 21.02.2011 um 20:14:21:
also erst die lebenslange einreisesperre befristen lassen.


Ja, genau. Also rausfinden, wer zuständig ist, und die Befristung auf "sofort" oder "1. April" beantragen und Antwort abwarten.

Zitat:
und wenn von der ABH grünes licht kommt ,dann kann man die zweite sperre auch befristen.


Nein, das kannst Du beides gleichzeitig beantragen. Du solltest den Antrag gut begründen, z.B. mit der geplanten Hochzeit und dem geplanten Leben in Deutschland.

Zitat:
wird sich das nun zeitlich und finanziell auswirken ,längere frist usw.?


Ja, natürlich, jede neue Straftat erhöht die Kosten und verlängert die Frist.

Es könnte also sein, dass die Antwort ist: Die Befristung auf den 1. April wird abgelehnt, bitte bezahlen Sie erst die Kosten von XX Euro, dann befristen wir auf den 1. April 2016. Oder eben was anderes – aber hol die Selbstauskunft, beantrage die Befristung, erst mit den Antworten kannst Du dann wirklich konkret arbeiten.

Am einfachsten ist es, wenn Du ab jetzt keine Straftaten mehr begehst.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
hoffnung
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

mulhouse, France
mulhouse
France
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: mein persönlicher fall...
Antwort #23 - 21.02.2011 um 22:42:37
 
meine nächste und letzte frage ist, werden diese beiden sperren weiterhin von dem zeitpunkt meiner abschiebung berechnet oder weil ich gegen das einreisevebot verstoßen habe ab dem zeitpunkt meiner zurückschiebung nach frankreich?
besteht nach unserer eheschliessung eine reale chanze das wir zusammen leben können in der brd leben? oder haben wir uns wirklich fast sämtliche türen selber versperrt?
lg
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: mein persönlicher fall...
Antwort #24 - 21.02.2011 um 23:04:14
 
reinhard schrieb am 21.02.2011 um 20:01:39:
Ganz einfach: Sobald Du bei solch einer Straftat erwischt wirst, wird beim Bundesverwaltungsamt eingetragen, dass Du lebenslang gegen eine Einreise gesperrt bist

reinhard schrieb am 21.02.2011 um 20:43:06:
Ja, natürlich, jede neue Straftat erhöht die Kosten und verlängert die Frist.

Straftaten führen nicht zu Einträgen beim BVA . Ausweisungen,
Abschiebungen und Zurückschiebungen werden gespeichert. Die
Kosten für Abschiebungen und Zurückschiebungen müssen grund-
sätzlich erstattet werden.

hoffnung schrieb am 21.02.2011 um 22:42:37:
meine nächste und letzte frage ist, werden diese beiden sperren weiterhin von dem zeitpunkt meiner abschiebung berechnet oder weil ich gegen das einreisevebot verstoßen habe ab dem zeitpunkt meiner zurückschiebung nach frankreich?

Grundsätzlich gilt für die Befristung der Abschiebung der Zeitpunkt
der Abschiebung und für die Zurückschiebung eben der, der Zurück-
schiebung.

hoffnung schrieb am 21.02.2011 um 22:42:37:
besteht nach unserer eheschliessung eine reale chanze das wir zusammen leben können in der brd leben? 

Die besteht immer, aber die illegale Einreise wird sich bei der Be-
fristung der Wirkung der Abschiebung negativ auswirken (auf die
Dauer).
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema