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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> mein persönlicher fall...
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Beitrag begonnen von hoffnung am 25.03.2009 um 15:48:19

Titel: mein persönlicher fall...
Beitrag von hoffnung am 25.03.2009 um 15:48:19
einen wunderschönen guten tag alle zusammen....

um meine fragen nachvollziehen zu können & evtl. zu beantworten erkläre ich meine situation kurz im großen und ganzen..

-bin türkischer staatsbürger und kurdischer volkszugehörieger
-ich bin im alter von 3 jahren in die BRD mit meiner famillie
als asyl suchender eingereist.
-unser asylgesuch wurde abgelehnt und seit 1999 bin ich ausreispflichtig
-ich habe hier die schule besucht und meinen realschulabschluß gemacht
-habe 21 jahre lang nur eine duldung gehabt
-bin als jugendlicher straffällig geworden und habe meine strafe(arbeitsstunden,bußgeld,therapie)abgeleistet.
-bin der freiwilliegen ausreise nicht nachgekommen,bin untergetaucht und letzenendes aufgegriffen und abgeschoben worden.
-habe eine verlobte(kurdin) in der brd sie wird in kürze auch eingebürgert
-bin derzeit in frankreich,habe hier einen asylantrag gestellt der mit großer sicherheit anerkannt wird.


und nun zu meinen fragen:
1.was geschieht mit meiner einreisesperre in der brd wenn ich in frankreich als asylsuchender anerkannt worden bin ?

2.meine verlobte und ich werden nachdem sie eingebürgert wird in frankreich heiraten,wie müssen wir vorgehen um in zukunft gemeinsam in der brd leben zu können ?

herzlichen dank für eure mühe ...

mfg [smiley=thumbsup.gif]

Titel: Re: mein persönlicher fall...
Beitrag von Mick am 25.03.2009 um 15:58:56

hoffnung schrieb am 25.03.2009 um 15:48:19:
1.was geschieht mit meiner einreisesperre in der brd wenn ich in frankreich als asylsuchender anerkannt worden bin ?

Die besteht immer noch und kann auf Antrag befristet
werden.


hoffnung schrieb am 25.03.2009 um 15:48:19:
meine verlobte und ich werden nachdem sie eingebürgert wird in frankreich heiraten,wie müssen wir vorgehen um in zukunft gemeinsam in der brd leben zu können ?

Das sind doch noch ungelegte Eier. Kläre erstmal die
Einreisesperre. Wenn Du schonmal für die FZF schnüffeln
willst, benutze die Boardsuche und gucke ins Gesetz (ins-
besondere §§ 27 ff AufenthG).



P.S.
Shice Betreff, (erst) falsches Forum, Groß- Kleinschreibung
missachtet, Doppelpost...  :-/


Titel: Re: mein persönlicher fall...
Beitrag von Lacici am 25.03.2009 um 16:05:50
hi...
ich habe grad ähnlich probleme.
also bin kein experte aber ich glaube dass du (trotz abschiebung) eine Aufenthaltserlaubnis für D kriegst nachdem du eine Deutsche geheiratet hast.Wegen diesem Familieschutzgesetz.Kann aber auch sein dass ich mich täusche.
Es wird SEHR SEHR kompliziert werden.
In frankreich werden die sicher etliche Unterlagen von euch fordern z.B. Ledigkeitsbescheinigung/Ehefähigkeitszeugnis ,Pass, Aufenthaltserlaubni bei dir von Frankr, Geburtsurkunde etc.
Solltetihr dann veheiratet worden sein in Frankr. müsst ihr in D. bei der ABH (glaub ich) eine Familienzusammenführung oder so beantragen.Die machen aber 1000000000000000000 % ärger da du dich ja illegal hier aufgehalten hast.
Hoff du kriegst noch genauere und hilfreichere Tipps als von mir.Viel Glück euch noch

Titel: Re: mein persönlicher fall...
Beitrag von schweitzer am 25.03.2009 um 16:13:19

Lacici schrieb am 25.03.2009 um 16:05:50:
also bin kein experte aber ich glaube dass du (trotz abschiebung) eine Aufenthaltserlaubnis für D kriegst nachdem du eine Deutsche geheiratet hast.Wegen diesem Familieschutzgesetz.


Nee, nee Lacici, ganz so einfach ist es denn doch nicht. Man muss schon die Spezifik des Falles jeweils beachten. -

Ohne Befristung der Einreisesperre geht, wie Mick schon angedeutet hat, gar nichts!

Alles andere muss man dann sehen, da ist noch viel zu viel Unwägbares im Schwange (Asylanerkennung in Fra liegt noch nicht vor, Partnerin in D ist noch nicht eingebürgert - wenn sie unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert würde, wäre das ggf. auch noch gesondert zu berücksichtigen, usw.)

Also besser nur Antworten, wenn man sich sehr sicher ist, sonst verunsichert man andere, und das bringt nichts.

=schweitzer=

Titel: Re: mein persönlicher fall...
Beitrag von hoffnung am 25.03.2009 um 17:11:02
ich weiß das der weg noch ziehmlich lang ist & sehr komlex dessen bin ich mir schon bewust!!!!

ich stelle es mir nun so vor :

1 meine verlobte wird deutsche staatsbürgerin
2 ich werde hier in frankreich annerkannt
3 wir heiraten in frankreich
4 ich stelle einen antrag auf befristung der einreise sperre
5 meine frau stellt antrag auf famillien zusammenführung

liege ich da etwas falsch mit meinen vermutungen ?

andere frage ,wenn ich hier anerkannt werde kann ich ohne probleme für 6 monate mich in der btd aufhalten wurde mir von einem anwalt in paris gesagt... trotz einreisesperre !!! stimmt das ?

Titel: Re: mein persönlicher fall...
Beitrag von reinhard am 25.03.2009 um 17:15:49
5. hast Du falsch: Du stellst den Antrag auf Visum oder, wenn Du schon in DE bist, auf AE zur Familienzusammenführung.

Falls Du anerkannt wirst, darfst Du bei einer Einreisesperre nicht einreisen, das wäre eine Straftat und würde das Zusammenleben mit Deiner Frau hier (erstmal) unmöglich machen. Du musst erst die Befristung abwarten, danach darfst Du mit der nötigen Erlaubnis (das kann auch eine AE in Frankreich sein) einreisen.

Falls der Asylantrag abgelehnt wird, kannst Du alles genauso wie beschrieben machen, nur von der TR aus.

Deine Frau muss entweder Deutsche sein oder Ausländerin mit ausreichendem Einkommen für Euch beide.

Titel: Re: mein persönlicher fall...
Beitrag von hoffnung am 25.03.2009 um 17:29:00
das die dauer der  befristung von fall zu fall unterschiedlich ausfällt & im ermessen der ausländerbehörde liegt die,die abschiebung angeordnet hat ist mir bewust, gibt es eine richtlinie  für die fristdauer ?
wenn man die abschiebekosten beglichen hat.

auf wieviele jahre sollten wir uns ca. einstellen ?

Titel: Re: mein persönlicher fall...
Beitrag von reinhard am 25.03.2009 um 20:32:33
Das ist schwer zu sagen. Es hängt einerseits von den Straftaten, dem Urteil etc. ab, andererseits von den Dingen, die für eine Einreise sprechen (Ehe). Ich denke, drei Jahre ist bei Dir vermutlich die Mindestdauer der Sperre, aber je nach Schwere der Straftaten können es dann auch fünf, acht oder zehn Jahre sein.

Du könntest Deiner Verlobten eine Vollmacht schreiben, und sie spricht dann mit der ABH darüber. Da würdest Du sicherlich konkretere Auskünfte kriegen als hier im Forum.

Titel: Re: mein persönlicher fall...
Beitrag von hoffnung am 12.07.2010 um 16:32:05
so leute bevor ich hier wieder alles falsch mache, frage ich lieber nochmal nach , mittlerweile ca 15 monate vergangen & es hat sich einieges getan bei uns.....
habe einiege fragen, kann ich sie hier weiter schreiben ?

Titel: Re: mein persönlicher fall...
Beitrag von fons am 12.07.2010 um 16:38:53
Ja klar, ist sinnvoll im ursprünglichen thread weiter
zu schreiben . . .

Titel: Re: mein persönlicher fall...
Beitrag von hoffnung am 12.07.2010 um 22:05:26
guten abend

1.also ich bin jetzt als asyl suchender in frankreich anerkannt worden (bin nun im besitz einer aufenthalserlaubniss)

2. meine verlobte ist auch schon eingebürgert worden  (besitzt die deutsche staatsbürgerschaft)

wir sind noch nicht verheiratet, wie sollen wir vorgehen um gemeinsam in der brd zusammen leben zu können ?

vielen dank für eure mühe...


Titel: Re: mein persönlicher fall...
Beitrag von Stefan-TR am 13.07.2010 um 07:35:13
Am besten heiratet ihr zuerst in Frankreich. Sobald das erledigt ist beantragst du die Befristung der Einreisesperre. Waehrend ihr die Hochzeit vorbereitet kannst du ja schon mal eine Selbstauskunft einholen. Dann weisst du genau wohin du dich fuer die Befristung wenden musst.

Titel: Re: mein persönlicher fall...
Beitrag von SuperGringo am 13.07.2010 um 21:17:46

Stefan-TR schrieb am 13.07.2010 um 07:35:13:
... Waehrend ihr die Hochzeit vorbereitet kannst du ja schon mal eine Selbstauskunft einholen. Dann weisst du genau wohin du dich fuer die Befristung wenden musst.


Das und den Antrag zur Befristung hätte er doch schon längst im März 2009 stellen können! Kann ja wohl keinen Unterschied machen ob er den Antrag auf Befristung als lediger oder als Ehegatte einer dt. Staatsangehörigen stellt!?! Oder?  ::)



Titel: Re: mein persönlicher fall...
Beitrag von Mustermann am 13.07.2010 um 21:21:19

SuperGringo schrieb am 13.07.2010 um 21:17:46:
Kann ja wohl keinen Unterschied machen ob er den Antrag auf Befristung als lediger oder als Ehegatte einer dt. Staatsangehörigen stellt!?!


Doch. Als Ehegatte einer Deutschen (der mit seiner deutschen Frau nach Deutschland will) gibt es einen wesentlichen Grund, der für eine Befristung spricht. Natürlich kommt es immer auf den Einzelfall ein, ob bzw. wann eine Einreisesperre befristet wird.

Titel: Re: mein persönlicher fall...
Beitrag von hoffnung am 13.07.2010 um 22:05:20
herzlichen dank für die antworten & lieben gruß aus frankreich

Titel: Re: mein persönlicher fall...
Beitrag von hoffnung am 14.07.2010 um 14:29:16
was hat das mit der selbstauskunft in sich,  welche informationen bekomme ich durch diese (selbstauskunft). mein anwalt aus brd sagte mir nach der eheschlissung wird er die befristung beantragen, er hat aber nichts von dieser selbstauskunft erwähnt...

Titel: Re: mein persönlicher fall...
Beitrag von reinhard am 14.07.2010 um 14:37:23

hoffnung schrieb am 14.07.2010 um 14:29:16:
was hat das mit der selbstauskunft in sich,  welche informationen bekomme ich durch diese (selbstauskunft). mein anwalt aus brd sagte mir nach der eheschlissung wird er die befristung beantragen, er hat aber nichts von dieser selbstauskunft erwähnt...


Durch die Selbstauskunft erfährt man den Grund für die Sperre und die Anschrift der zuständigen Ausländerbehörde – die braucht mal also nur, wenn man die Unterlagen nicht hat.

Wenn Du weißt, was los war, wer zuständig ist und sogar noch Geld für einen Anwalt hast, ist die Selbstauskunft nicht nötig.

Titel: Re: mein persönlicher fall...
Beitrag von hoffnung am 21.02.2011 um 15:01:01
hallo leute,  ich melde mich zurück mit einem neuen sachverhalt, ich bin troz der bestehenden einreisesperre in die brd eingereist und bin aufgegriffen worden und am nächsten morgen nach frankreich zurückgeschoben worden, was hat es für konsequenzen... denn wir heiraten erst in april 2011 und wollten eigtl. den antrag zur befristung der einreisesperre nach der eheschliessung stellen, bestehen nun zwei einreisesperren...? :-/

Titel: Re: mein persönlicher fall...
Beitrag von Mick am 21.02.2011 um 17:17:12

hoffnung schrieb am 21.02.2011 um 15:01:01:
bestehen nun zwei einreisesperren...?

Ja.

Titel: Re: mein persönlicher fall...
Beitrag von hoffnung am 21.02.2011 um 19:53:35
was heißt es genau, wie läuft dann sowas ab... ?

Titel: Re: mein persönlicher fall...
Beitrag von reinhard am 21.02.2011 um 20:01:39

hoffnung schrieb am 21.02.2011 um 19:53:35:
was heißt es genau, wie läuft dann sowas ab... ?


Ganz einfach: Sobald Du bei solch einer Straftat erwischt wirst, wird beim Bundesverwaltungsamt eingetragen, dass Du lebenslang gegen eine Einreise gesperrt bist – damit ist jede erneute Einreise eine erneute Straftat.

Die Wirkung (lebenslang) kann befristet werden, allerdings wird das nur überlegt, wenn Du bei der verantwortlichen Behörde einen entsprechenden Antrag gestellt hast.

Die zuständige Behörde bekommst Du durch eine Selbstauskunft genannt.

Titel: Re: mein persönlicher fall...
Beitrag von hoffnung am 21.02.2011 um 20:14:21
also erst die lebenslange einreisesperre befristen lassen und anschliessend die unbefristete oder wie,die beamten sagten mir das ich die unbefristete  sperre befristen lassen soll, und wenn von der ABH grünes licht kommt ,dann kann man die zweite sperre auch befristen. wird sich das nun zeitlich und finanziell auswirken ,längere frist usw.?

Titel: Re: mein persönlicher fall...
Beitrag von reinhard am 21.02.2011 um 20:43:06

hoffnung schrieb am 21.02.2011 um 20:14:21:
also erst die lebenslange einreisesperre befristen lassen.


Ja, genau. Also rausfinden, wer zuständig ist, und die Befristung auf "sofort" oder "1. April" beantragen und Antwort abwarten.


Zitat:
und wenn von der ABH grünes licht kommt ,dann kann man die zweite sperre auch befristen.


Nein, das kannst Du beides gleichzeitig beantragen. Du solltest den Antrag gut begründen, z.B. mit der geplanten Hochzeit und dem geplanten Leben in Deutschland.


Zitat:
wird sich das nun zeitlich und finanziell auswirken ,längere frist usw.?


Ja, natürlich, jede neue Straftat erhöht die Kosten und verlängert die Frist.

Es könnte also sein, dass die Antwort ist: Die Befristung auf den 1. April wird abgelehnt, bitte bezahlen Sie erst die Kosten von XX Euro, dann befristen wir auf den 1. April 2016. Oder eben was anderes – aber hol die Selbstauskunft, beantrage die Befristung, erst mit den Antworten kannst Du dann wirklich konkret arbeiten.

Am einfachsten ist es, wenn Du ab jetzt keine Straftaten mehr begehst.

Titel: Re: mein persönlicher fall...
Beitrag von hoffnung am 21.02.2011 um 22:42:37
meine nächste und letzte frage ist, werden diese beiden sperren weiterhin von dem zeitpunkt meiner abschiebung berechnet oder weil ich gegen das einreisevebot verstoßen habe ab dem zeitpunkt meiner zurückschiebung nach frankreich?
besteht nach unserer eheschliessung eine reale chanze das wir zusammen leben können in der brd leben? oder haben wir uns wirklich fast sämtliche türen selber versperrt?
lg

Titel: Re: mein persönlicher fall...
Beitrag von Mick am 21.02.2011 um 23:04:14

reinhard schrieb am 21.02.2011 um 20:01:39:
Ganz einfach: Sobald Du bei solch einer Straftat erwischt wirst, wird beim Bundesverwaltungsamt eingetragen, dass Du lebenslang gegen eine Einreise gesperrt bist


reinhard schrieb am 21.02.2011 um 20:43:06:
Ja, natürlich, jede neue Straftat erhöht die Kosten und verlängert die Frist.

Straftaten führen nicht zu Einträgen beim BVA . Ausweisungen,
Abschiebungen und Zurückschiebungen werden gespeichert. Die
Kosten für Abschiebungen und Zurückschiebungen müssen grund-
sätzlich erstattet werden.


hoffnung schrieb am 21.02.2011 um 22:42:37:
meine nächste und letzte frage ist, werden diese beiden sperren weiterhin von dem zeitpunkt meiner abschiebung berechnet oder weil ich gegen das einreisevebot verstoßen habe ab dem zeitpunkt meiner zurückschiebung nach frankreich?

Grundsätzlich gilt für die Befristung der Abschiebung der Zeitpunkt
der Abschiebung und für die Zurückschiebung eben der, der Zurück-
schiebung.


hoffnung schrieb am 21.02.2011 um 22:42:37:
besteht nach unserer eheschliessung eine reale chanze das wir zusammen leben können in der brd leben? 

Die besteht immer, aber die illegale Einreise wird sich bei der Be-
fristung der Wirkung der Abschiebung negativ auswirken (auf die
Dauer).

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