Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
mein persönlicher fall... (Gelesen: 15.146 mal)
hoffnung
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

mulhouse, France
mulhouse
France
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag mein persönlicher fall...
25.03.2009 um 15:48:19
 
einen wunderschönen guten tag alle zusammen....

um meine fragen nachvollziehen zu können & evtl. zu beantworten erkläre ich meine situation kurz im großen und ganzen..

-bin türkischer staatsbürger und kurdischer volkszugehörieger
-ich bin im alter von 3 jahren in die BRD mit meiner famillie
als asyl suchender eingereist.
-unser asylgesuch wurde abgelehnt und seit 1999 bin ich ausreispflichtig
-ich habe hier die schule besucht und meinen realschulabschluß gemacht
-habe 21 jahre lang nur eine duldung gehabt
-bin als jugendlicher straffällig geworden und habe meine strafe(arbeitsstunden,bußgeld,therapie)abgeleistet.
-bin der freiwilliegen ausreise nicht nachgekommen,bin untergetaucht und letzenendes aufgegriffen und abgeschoben worden.
-habe eine verlobte(kurdin) in der brd sie wird in kürze auch eingebürgert
-bin derzeit in frankreich,habe hier einen asylantrag gestellt der mit großer sicherheit anerkannt wird.


und nun zu meinen fragen:
1.was geschieht mit meiner einreisesperre in der brd wenn ich in frankreich als asylsuchender anerkannt worden bin ?

2.meine verlobte und ich werden nachdem sie eingebürgert wird in frankreich heiraten,wie müssen wir vorgehen um in zukunft gemeinsam in der brd leben zu können ?

herzlichen dank für eure mühe ...

mfg Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.926

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: mein persönlicher fall...
Antwort #1 - 25.03.2009 um 15:58:56
 
hoffnung schrieb am 25.03.2009 um 15:48:19:
1.was geschieht mit meiner einreisesperre in der brd wenn ich in frankreich als asylsuchender anerkannt worden bin ?

Die besteht immer noch und kann auf Antrag befristet
werden.

hoffnung schrieb am 25.03.2009 um 15:48:19:
meine verlobte und ich werden nachdem sie eingebürgert wird in frankreich heiraten,wie müssen wir vorgehen um in zukunft gemeinsam in der brd leben zu können ?

Das sind doch noch ungelegte Eier. Kläre erstmal die
Einreisesperre. Wenn Du schonmal für die FZF schnüffeln
willst, benutze die Boardsuche und gucke ins Gesetz (ins-
besondere §§ 27 ff AufenthG).



P.S.
Shice Betreff, (erst) falsches Forum, Groß- Kleinschreibung
missachtet, Doppelpost...  unentschlossen

Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 25.03.2009 um 16:11:58 von Mick »  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Lacici
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kroatisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: mein persönlicher fall...
Antwort #2 - 25.03.2009 um 16:05:50
 
hi...
ich habe grad ähnlich probleme.
also bin kein experte aber ich glaube dass du (trotz abschiebung) eine Aufenthaltserlaubnis für D kriegst nachdem du eine Deutsche geheiratet hast.Wegen diesem Familieschutzgesetz.Kann aber auch sein dass ich mich täusche.
Es wird SEHR SEHR kompliziert werden.
In frankreich werden die sicher etliche Unterlagen von euch fordern z.B. Ledigkeitsbescheinigung/Ehefähigkeitszeugnis ,Pass, Aufenthaltserlaubni bei dir von Frankr, Geburtsurkunde etc.
Solltetihr dann veheiratet worden sein in Frankr. müsst ihr in D. bei der ABH (glaub ich) eine Familienzusammenführung oder so beantragen.Die machen aber 1000000000000000000 % ärger da du dich ja illegal hier aufgehalten hast.
Hoff du kriegst noch genauere und hilfreichere Tipps als von mir.Viel Glück euch noch
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: mein persönlicher fall...
Antwort #3 - 25.03.2009 um 16:13:19
 
Lacici schrieb am 25.03.2009 um 16:05:50:
also bin kein experte aber ich glaube dass du (trotz abschiebung) eine Aufenthaltserlaubnis für D kriegst nachdem du eine Deutsche geheiratet hast.Wegen diesem Familieschutzgesetz.


Nee, nee Lacici, ganz so einfach ist es denn doch nicht. Man muss schon die Spezifik des Falles jeweils beachten. -

Ohne Befristung der Einreisesperre geht, wie Mick schon angedeutet hat, gar nichts!

Alles andere muss man dann sehen, da ist noch viel zu viel Unwägbares im Schwange (Asylanerkennung in Fra liegt noch nicht vor, Partnerin in D ist noch nicht eingebürgert - wenn sie unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert würde, wäre das ggf. auch noch gesondert zu berücksichtigen, usw.)

Also besser nur Antworten, wenn man sich sehr sicher ist, sonst verunsichert man andere, und das bringt nichts.

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
hoffnung
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

mulhouse, France
mulhouse
France
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: mein persönlicher fall...
Antwort #4 - 25.03.2009 um 17:11:02
 
ich weiß das der weg noch ziehmlich lang ist & sehr komlex dessen bin ich mir schon bewust!!!!

ich stelle es mir nun so vor :

1 meine verlobte wird deutsche staatsbürgerin
2 ich werde hier in frankreich annerkannt
3 wir heiraten in frankreich
4 ich stelle einen antrag auf befristung der einreise sperre
5 meine frau stellt antrag auf famillien zusammenführung

liege ich da etwas falsch mit meinen vermutungen ?

andere frage ,wenn ich hier anerkannt werde kann ich ohne probleme für 6 monate mich in der btd aufhalten wurde mir von einem anwalt in paris gesagt... trotz einreisesperre !!! stimmt das ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: mein persönlicher fall...
Antwort #5 - 25.03.2009 um 17:15:49
 
5. hast Du falsch: Du stellst den Antrag auf Visum oder, wenn Du schon in DE bist, auf AE zur Familienzusammenführung.

Falls Du anerkannt wirst, darfst Du bei einer Einreisesperre nicht einreisen, das wäre eine Straftat und würde das Zusammenleben mit Deiner Frau hier (erstmal) unmöglich machen. Du musst erst die Befristung abwarten, danach darfst Du mit der nötigen Erlaubnis (das kann auch eine AE in Frankreich sein) einreisen.

Falls der Asylantrag abgelehnt wird, kannst Du alles genauso wie beschrieben machen, nur von der TR aus.

Deine Frau muss entweder Deutsche sein oder Ausländerin mit ausreichendem Einkommen für Euch beide.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
hoffnung
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

mulhouse, France
mulhouse
France
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: mein persönlicher fall...
Antwort #6 - 25.03.2009 um 17:29:00
 
das die dauer der  befristung von fall zu fall unterschiedlich ausfällt & im ermessen der ausländerbehörde liegt die,die abschiebung angeordnet hat ist mir bewust, gibt es eine richtlinie  für die fristdauer ?
wenn man die abschiebekosten beglichen hat.

auf wieviele jahre sollten wir uns ca. einstellen ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: mein persönlicher fall...
Antwort #7 - 25.03.2009 um 20:32:33
 
Das ist schwer zu sagen. Es hängt einerseits von den Straftaten, dem Urteil etc. ab, andererseits von den Dingen, die für eine Einreise sprechen (Ehe). Ich denke, drei Jahre ist bei Dir vermutlich die Mindestdauer der Sperre, aber je nach Schwere der Straftaten können es dann auch fünf, acht oder zehn Jahre sein.

Du könntest Deiner Verlobten eine Vollmacht schreiben, und sie spricht dann mit der ABH darüber. Da würdest Du sicherlich konkretere Auskünfte kriegen als hier im Forum.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
hoffnung
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

mulhouse, France
mulhouse
France
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: mein persönlicher fall...
Antwort #8 - 12.07.2010 um 16:32:05
 
so leute bevor ich hier wieder alles falsch mache, frage ich lieber nochmal nach , mittlerweile ca 15 monate vergangen & es hat sich einieges getan bei uns.....
habe einiege fragen, kann ich sie hier weiter schreiben ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: mein persönlicher fall...
Antwort #9 - 12.07.2010 um 16:38:53
 
Ja klar, ist sinnvoll im ursprünglichen thread weiter
zu schreiben . . .
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
hoffnung
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

mulhouse, France
mulhouse
France
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: mein persönlicher fall...
Antwort #10 - 12.07.2010 um 22:05:26
 
guten abend

1.also ich bin jetzt als asyl suchender in frankreich anerkannt worden (bin nun im besitz einer aufenthalserlaubniss)

2. meine verlobte ist auch schon eingebürgert worden  (besitzt die deutsche staatsbürgerschaft)

wir sind noch nicht verheiratet, wie sollen wir vorgehen um gemeinsam in der brd zusammen leben zu können ?

vielen dank für eure mühe...

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Stefan-TR
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.229

London, United Kingdom
London
United Kingdom
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: mein persönlicher fall...
Antwort #11 - 13.07.2010 um 07:35:13
 
Am besten heiratet ihr zuerst in Frankreich. Sobald das erledigt ist beantragst du die Befristung der Einreisesperre. Waehrend ihr die Hochzeit vorbereitet kannst du ja schon mal eine Selbstauskunft einholen. Dann weisst du genau wohin du dich fuer die Befristung wenden musst.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
SuperGringo
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 18

AQUI, UAI, Brazil
AQUI, UAI
Brazil
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: mein persönlicher fall...
Antwort #12 - 13.07.2010 um 21:17:46
 
Stefan-TR schrieb am 13.07.2010 um 07:35:13:
... Waehrend ihr die Hochzeit vorbereitet kannst du ja schon mal eine Selbstauskunft einholen. Dann weisst du genau wohin du dich fuer die Befristung wenden musst.


Das und den Antrag zur Befristung hätte er doch schon längst im März 2009 stellen können! Kann ja wohl keinen Unterschied machen ob er den Antrag auf Befristung als lediger oder als Ehegatte einer dt. Staatsangehörigen stellt!?! Oder?  Augenrollen


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mutly
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: mein persönlicher fall...
Antwort #13 - 13.07.2010 um 21:21:19
 
SuperGringo schrieb am 13.07.2010 um 21:17:46:
Kann ja wohl keinen Unterschied machen ob er den Antrag auf Befristung als lediger oder als Ehegatte einer dt. Staatsangehörigen stellt!?!


Doch. Als Ehegatte einer Deutschen (der mit seiner deutschen Frau nach Deutschland will) gibt es einen wesentlichen Grund, der für eine Befristung spricht. Natürlich kommt es immer auf den Einzelfall ein, ob bzw. wann eine Einreisesperre befristet wird.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
hoffnung
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

mulhouse, France
mulhouse
France
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: mein persönlicher fall...
Antwort #14 - 13.07.2010 um 22:05:20
 
herzlichen dank für die antworten & lieben gruß aus frankreich
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema