Du hast zwar nicht geschrieben, wo sich die Bekannte gegenwärtig aufhält, ob in Griechenland oder Deutschland, aber das ist auch relativ egal.
Ich würde folgendes tun:
Zur
ABH, am besten gleich mit einem Rückflugticket in der Hand, sagen, was Sache ist, sich dafür entschuldigen und unter Vorlage des Tickets, die Bereitschaft zur sofortigen freiwilligen Ausreise erklären.
Wenn das ganze in Deutschland "spielt" würde sie möglicherweise eine Anzeige wegen illegalen Aufenthalts bekommen, ich denke aber, dass man um eine
Einreisesperre herumkäme.
Für den Fall , dass sie in Griechenland ist, muss ich sagen, dass ich nicht weiß, wie die Griechen "ticken" in so einem Fall - ich würde aber genauso vorgehen, wie oben gechildert. - Wenn die Griechen doch eine
Einreisesperre verhängen sollten, wäre zu gucken, ob sich diese in der Folge nur auf Griechenland bezieht oder auf den ganzen Schengenraum (was nicht automatisch so sein muss) - Im Übrigen wäre eine
Einreisesperre für Schengen, wenn ich mich an einen Forumbeitrag hier richtig erinnere, regelmäßig auf drei Jahre befristet. (Die nationale ist hingegen unbefrsietet und könnte nir durch späteren, begründeten Antrag nachträglich befristet werden.)
Aber, wie gesagt, ggf. muss es soweit gar nicht kommen.
Wovor ich warne:
Ohne "Outing" versuchen auszureisen - da ist die Wahrscheinlichkeit fast 100%, dass der Ganze Schwindel beim Grenzübertritt auffliegt - und das würde dann auf jeden Fall ärgerlicher und wohl auch folgenreicher.
=schweitzer=