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Ehegattennachzug nach Abschiebung (Gelesen: 1.479 mal)
winter86
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehegattennachzug nach Abschiebung
24.11.2008 um 17:26:44
 
Tag,
ich habe letzte Woche im Kosovo geheiratet, wir haben auch schon alle Unterlagen, die zum Ehegattennachzug erfprderlich sind beisammen.
Meine Frage ist nun folgende: Mein Mann hielt sich von 1998 bis 2003 als Asylant in Deutschland auf und wurde 2003 abgeschoben. Wird sich dies nun negativ auswirken?
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reinhard
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Beiträge: 15.180

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug nach Abschiebung
Antwort #1 - 24.11.2008 um 17:32:28
 
Wenn er tatsächlich abgeschoben wurde (und nicht "nur" auf Druck ausgereist ist), hat er eine Einreisesperre. Darüber muss er sich jetzt als nächstes informieren durch eine Selbstauskunft.

Wenn er eine Sperre hat, ist dort eingetragen, welche Behörde diese verfügt hat. Nur diese Behörde kann von "lebenslang" auf eine kürzere Frist gehen, bei dieser Behörde muss er also die "Befristung" beantragen.

Wenn Du Dich damit auch rumschlagen willst, sollte er Dir eine Vollmacht ausstellen, dass Du dann mit der Behörde reden kannst.

Wenn es "nur" eine Abschiebung war, weil er nach Ausreiseaufforderung illegal hier geblieben ist, und sonst nichts vorliegt, wird die Sperre normalerweise auf drei Jahre ab Abschiebetermin befristet. Allerdings muss er alle Kosten erstatten, die damals durch ihn veranlasst wurden (Fahndung, Papierbeschaffung, ggf. Abschiebehaft, Flug & Begleitung).
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 25.11.2008 um 11:59:11
 
reinhard schrieb am 24.11.2008 um 17:32:28:
Wenn es "nur" eine Abschiebung war, weil er nach Ausreiseaufforderung illegal hier geblieben ist, und sonst nichts vorliegt, wird die Sperre normalerweise auf drei Jahre ab Abschiebetermin befristet. Allerdings muss er alle Kosten erstatten, die damals durch ihn veranlasst wurden (Fahndung, Papierbeschaffung, ggf. Abschiebehaft, Flug & Begleitung).


Fraglich ist, ob er das schon vor der Befristung tun muß, aber es hilft.

Gruß, ULF
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