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Verpflichtungserklärung für (Stief)kinder? (Gelesen: 1.692 mal)
pacaya08
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15.11.2008 um 00:35:16
 
Hallo zusammen,

meine Ehefrau kommt aus Guatemala und wir haben bei der dortigen Botschaft ein Visum (für sie und ihre beiden Kinder) zur Familenzusammenführung beantragt. Das klappte auch alles super. Jetzt habe ich ein Schreiben der Ausländerbehörde bekommen und es wurde mir mitgeteilt, welche Unterlagen ich einreichen soll - Wow kann ich nur sagen  Schockiert/Erstaunt

Steuerbescheide, Lohnsteuerbescheinigen für die letzten drei Jahre, Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate, Negativebescheinigung des Jobcenters, kompletter Rentenverlauf und noch einiges mehr.

Nach meinen bisherigen Erfahrungen mit unserer Ausländerbehörde bin ich in diesen Sachen ziemlich schmerzfrei, aber ich frage mich wozu das alles?

Ist es wegen der beiden Kinder und einer eventuellen VE? Ich bin zwar nicht der leibliche Vater, habe aber in Guatemala eine sog. "Inscripciòn de Reconocimiento" unterschrieben, was mich nach gualtemaltekischem Recht dem leiblichen Vater (meine Frau hatte das alleinige Sorgerecht) gleichstellt.  Ist so ein Papier hier in Deutschland für die ABH irgendetwas wert oder gilt hier nur eine ordentliche deutsche Adpotion, die warum auch immer, erst möglich ist, wenn man ein Jahr verheiratet ist?

Falls eine VE zum tragen kommt, wie wird das kalkuliert? Gibt es da so etwas wie einen Onlinerechner?

Danke im voraus!

Gruß und ein schönes Wochenende!

pacaya
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« Zuletzt geändert: 15.11.2008 um 00:49:28 von pacaya08 »  
 
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Muki
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Antwort #1 - 15.11.2008 um 08:13:08
 
pacaya08 schrieb am 15.11.2008 um 00:35:16:
Steuerbescheide, Lohnsteuerbescheinigen für die letzten drei Jahre, Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate, Negativebescheinigung des Jobcenters, kompletter Rentenverlauf und noch einiges mehr.

Dass dieses alles verlangt wird, ist mir persönlich neu. Ob es sie das auch verlangen dürfen, bewage ich zu bezweifeln.

Die Anwendungshinweise BMI beschreiben hier (27.1.5), dass Stiefkinder wie eigene Kinder zu behandeln sind. Dementsprechend müsste hier vorgegangen werden. Das würde heißen, eine VE ist hier nicht zu erbringen.

Dass eine ABH hier einen Rentenverlauf fordert, könnte ich nur verstehen, wenn Du stehst kurz vor der Rente stehst. Weswegen auch noch eine "Negativebescheinigung des Jobcenters" verlangt wird und in welchem Zusammenhang, wird aus deinem posting nicht ersichtlich.

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Muleta
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Antwort #2 - 15.11.2008 um 10:33:54
 
pacaya08 schrieb am 15.11.2008 um 00:35:16:
Ich bin zwar nicht der leibliche Vater, habe aber in Guatemala eine sog. "Inscripciòn de Reconocimiento" unterschrieben, was mich nach gualtemaltekischem Recht dem leiblichen Vater (meine Frau hatte das alleinige Sorgerecht) gleichstellt.


es sollte mal geprüft werden, ob das nicht bereits eine wirksame Vaterschaftsanerkennung ist. Damit wären das keine Stiefkinder, sondern schlicht "Kinder" - und zwar weiterhin solche mit dt. Staatsangehörigkeit.

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pacaya08
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Antwort #3 - 15.11.2008 um 10:43:52
 
Hallo Muki,

danke für Deine Antworten.

Zitat:

Dass dieses alles verlangt wird, ist mir persönlich neu. Ob es sie das auch verlangen dürfen, bewage ich zu bezweifeln.
Hier in Deutschland ist doch alles so schön geregelt. Kann man irgendwo nachlesen/herausfinden, welche Unterlagen tatsächlich angefordert werden dürfen und welche nur nach Lust und Laune abgefragt werden?

Zitat:

Die Anwendungshinweise BMI beschreiben hier (27.1.5), dass Stiefkinder wie eigene Kinder zu behandeln sind. Dementsprechend müsste hier vorgegangen werden. Das würde heißen, eine VE ist hier nicht zu erbringen.
Ich habe mir diese Anwendungshinweise mal angeschaut. Wenn ich sie recht verstehehe, können aber müssen sie nicht beachtet werden, oder?

Zitat:

Dass eine ABH hier einen Rentenverlauf fordert, könnte ich nur verstehen, wenn Du stehst kurz vor der Rente stehst.
Ich bin Mitte Dreißig, also ist (leider) noch nichts mit Rente.

Zitat:

Weswegen auch noch eine "Negativebescheinigung des Jobcenters" verlangt wird und in welchem Zusammenhang, wird aus deinem posting nicht ersichtlich.
Ich war (zum Glück) noch nie Arbeitslos oder habe Sozialleistungen beziehen müssen. In Zeiten des gläsernen Bürgers kann die ABH das doch selbst überprüfen, oder?

Wenn ich Deine Antworten so lese habe ich anscheinend einen Sachbearbeiter zugeteilt bekommen, der einen rabenschwarzen Tag hatte. Muss ich das so hinnehmen und gute Laune zum bösen Spiel machen oder lohnt sich die Mühe dagegen anzugehen unentschlossen

Gruß

pacaya
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Muki
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Antwort #4 - 15.11.2008 um 14:57:45
 
pacaya08 schrieb am 15.11.2008 um 10:43:52:
Hier in Deutschland ist doch alles so schön geregelt. Kann man irgendwo nachlesen/herausfinden, welche Unterlagen tatsächlich angefordert werden dürfen und welche nur nach Lust und Laune abgefragt werden?

Wenn dessen so wäre, gäbe es kein VG oder SG, dann könnten alles Computer machen. Aber es gibt immer noch den Ermessensspielraum den man ja positiv, negativ oder überhaupt nicht nutzen kann.

Zitat:
Ich habe mir diese Anwendungshinweise mal angeschaut. Wenn ich sie recht verstehehe, können aber müssen sie nicht beachtet werden, oder?

Fast richtig, dieses ist Ländersache. Wobei sie dürfen nicht grundsätzlich gegen BMI Richtlinien stehen, soweit ich das weis. Meines erachtens würden sie es aber dann.
Ich möchte hier auf das was Muleta geschrieben hat hinweisen, denn dieses macht absolut sinn. Durch deine Unterschrift bist Du eine Verpflichtung eingegangen die zumal, da die Gesetzte des "anderen" Landes anzuwenden sind, berücksichtigt werden müssen.

Zitat:
Ich war (zum Glück) noch nie Arbeitslos oder habe Sozialleistungen beziehen müssen. In Zeiten des gläsernen Bürgers kann die ABH das doch selbst überprüfen, oder?

Nein, kann sie nicht, deswegen wollen sie sicher deinen Rentenverlauf sehen, daraus kann man dieses ersehen.

Zitat:
Wenn ich Deine Antworten so lese habe ich anscheinend einen Sachbearbeiter zugeteilt bekommen, der einen rabenschwarzen Tag hatte. Muss ich das so hinnehmen und gute Laune zum bösen Spiel machen oder lohnt sich die Mühe dagegen anzugehen

Sicher nicht, denn er hat auch seine Vorgaben die er zu erfüllen hat.
Teilweise kannst Du das einen SB nicht mal zuordnen, denn wenn sein Chef sagt, das muss so gemacht werden, dann hat er es auch so zu tun, egal ob er es nun für richtig hält oder nicht.

Sollte dein SB auch noch Angestelle sein, dann hat sie auch noch schlechtere Karten, denn diese sind (fast) jederzeit austauschbar.

Meine Erfahrung, Augen zu, Rechtsempfinden in den Abfall und durch.
Das ist der schnellste und einfachste weg.
Dagegen angehen kannst Du auch hinterher. Zwinkernd

Muki
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pacaya08
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Antwort #5 - 15.11.2008 um 16:22:14
 
Hallo,

vielen Dank für Eure Ausführungen und die Hintergrundinformationen. Jetzt tuen mir die Sachbearbeiter in der AHB fast leid Zwinkernd

Nein im Ernst, Muki hat wahrscheinlich Recht - Augen zu und durch. Ich kann Euch ja mal auf dem Laufenden halten.

Schönen Gruß

pacaya
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