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Chancen für FZF? (Gelesen: 2.005 mal)
nanouette3
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Chancen für FZF?
15.11.2008 um 14:13:01
 
Hallo liebe forumisten!

meine freundin hat folgendes problem da habe ich dieees hilfreiche forum entdeckt.

meine freundin ist deutsche und verheiratet mit einem ausländer. die ehe wurde im ausland geschlossen aber noch nicht hier beim standesamt eingetragen. alle nötigen unterlagen hat sie mitlerweile für die eintragung.

das problem: der name des vaters der auf dem geburtsurkunde ihres kindes steht ist nicht deer richtige vater. das hat das zuständige ausländeramt herausgefunden.

kann sie trotzdem einen antrag zur familienzusammenführung stellen? auch wenn der ausländischer ehemann nicht der vater des kindes ist? werden die AAbehörden doch den antrag bzw. die fzf ablehnen?

ich danke euch im voraus.  

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Enda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 15.11.2008 um 14:50:11
 
nanouette3 schrieb am 15.11.2008 um 14:13:01:
kann sie trotzdem einen antrag zur familienzusammenführung stellen?

Sie nicht, ihr Mann schon. Zwinkernd
Aber natürlich eine Familienzusammenführung mit dem Ehegatten und nicht mit dem Kind.
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Muki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 15.11.2008 um 15:09:04
 
nanouette3 schrieb am 15.11.2008 um 14:13:01:
das problem: der name des vaters der auf dem geburtsurkunde ihres kindes steht ist nicht deer richtige vater. das hat das zuständige ausländeramt herausgefunden.

So verstehe ich diese Aussage nicht, das solltest Du genauer erklären.

Dann ist noch die Frage zu wem er die FZF gestellt wird, zum Kind oder der Frau. Wenn zum Kind, dann wird diese abgelehnt werden. Wenn zur Frau, dann geht alles den normalen Verlauf.

Muki

PS: Groß- Kleinschreibung macht das lesen angenehmer.
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nanouette3
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 15.11.2008 um 16:17:24
 
Muki schrieb am 15.11.2008 um 15:09:04:
So verstehe ich diese Aussage nicht, das solltest Du genauer erklären.




sie hat einen anderen als vater des kindes angegeben. die AABehörden haben ihre zweifel gehabt, haben naachgeforscht und es kam raus das die angaben zum angeblichen vater de kindes nicht stimmen.

nun kann dies eine negative rolle spielen zur FZF?
kann ihre ehemann der vaterschaft zum kind annerkennen und damit die FZF beinflußen?




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Muki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 15.11.2008 um 16:41:05
 
nanouette3 schrieb am 15.11.2008 um 16:17:24:
nun kann dies eine negative rolle spielen zur FZF?  

Sicher wird sie das haben und könnte auch rechtliche Folgen haben. Die rechtlichen Folgen hier in DE sind jedoch was anderes. Hierzu müsste sich ein Experte des Standesamtes äußern.

Zitat:
kann ihre ehemann der vaterschaft zum kind annerkennen und damit die FZF beinflußen?

So einfach ist das mal nun nicht. Sicherlich kann er hier eine eigene Erklärung hierzu schreiben. Da jedoch seine Frau Falschangaben zum Vater gemacht hat, müssten diese erst mal aufgeklärt werden. So einfach, nur mal so, den einen Mann aus der Geburtsurkunde streichen den anderen dafür einsetzten geht mal nicht.

Ich könnte mir in diesem Zusammenhang auch vorstellen dass es hier zu einem DNA Test kommen kann.

Bei solch einer Konstellation, woher soll ihr Mann auch wissen dass er der Vater ist. Auch wenn er das annimmt, wissen kann er es nicht.

Muki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 15.11.2008 um 17:02:24
 
hallo Muki!

was für rechtliche folgen wird es denn haben, die frau wurde vom falschen vater und seiner anwalt dazu gezwungen falsche angaben zu machen das wissen die behörden auch da alles zugegeben hat?

wenn dies negativ für die FZF wird heißt das daß die entragung der ehe in deutschland schwer bis gar nicht mehr möglich wird?

der ehemann weiß daß er nicht der vater sein kann, das ist schon geklärt.

werden die AABehörden den antrag ablehenen bzw. können sie der vorfall als grund für die ablehnung nennen?
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Antwort #6 - 15.11.2008 um 17:49:56
 
nanouette3 schrieb am 15.11.2008 um 17:02:24:
was für rechtliche folgen wird es denn haben, die frau wurde vom falschen vater und seiner anwalt dazu gezwungen falsche angaben zu machen das wissen die behörden auch da alles zugegeben hat?

Das ist jetzt jedoch eine ganz andere Situation. Vielleicht hättest Du das besser gleich schreiben sollen.

Wenn dieses so den Behörden vorliegt und auch als richtig geprüft wurde hat das selbstverständlich keinen negativen Einfluss auf das FZF.

Muki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 15.11.2008 um 18:01:26
 
ok danke.
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