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Dauer des Einbürgerungsverfahrens in Hessen (Gelesen: 11.660 mal)
karimmari
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Antwort #15 - 19.11.2008 um 14:51:45
 
Hallo hat jemand noch eine Information über die Dauer des Einbürgerungsverfahrens in Hessen?
Vielen Dank
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reinhard
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Antwort #16 - 19.11.2008 um 15:02:35
 
Es bleibt dabei: Die Dauer bestimmt sich nach der Größe der Behörde im Vergleich zu den Anträgen und der Einzelheiten des Einzelfalls. Häufig nimmt die Ausbürgerung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit die meisten Zeit in Anspruch, und das ist von der fremden Behörde abhängig.
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karimmari
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Antwort #17 - 19.11.2008 um 15:14:48
 
danke Reinhard,wegen Ausbürgerung es geht so schnell als Marokkaner,das darf kein Problem darstellen,ich meine die Bearbeitung des Antrags durch die Behörde.
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reinhard
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Antwort #18 - 19.11.2008 um 17:22:46
 
Das ist mir klar, aber genau deswegen kann niemand auf Deine Frage antworten. "Wie lange dauert die Einbürgerung in Hessen?" ist eben eine unmögliche Frage, wenn Du nicht sagst, ob ein Marokkaner in Wiesbaden oder ein albanischer Serbe in Frankfurt eingebürgert werden will. Im ersten fall vielleicht sechs Monate? In zweiten Fall vielleicht vier Jahre? Beides ist Hessen, aber das sagt eben überhaupt nichts, das ist das Problem.

Und die richtige Antwort: "Zwischen zwei Monaten und sechs Jahren" hilft Dir überhaupt nicht.
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Antwort #19 - 19.11.2008 um 17:40:19
 
ok Reinhard das ist voll logisch was du geschrieben hast,aber ich habe mit der Frage "könnte mich jemand über die Dauer informieren?"gemeint:jemand,der auch Marokkaner war und in Hessen den Antrag gestellt hat,d.h.die selben Voraussetzungen wie ich halt dann bin ich am Besten informiert,ansonsten ist mir sehr klar dass die Dauer ab 3 Monaten bis 3 Jahren durchzieht.jedenfalls habe ich es nicht eilig,meine Unterlagen sind in der Behörde,wenn die nochmal von mir was brauchen dann werde ich es übersenden.wollte mich nur einfach informieren.
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Antwort #20 - 27.11.2008 um 00:34:18
 
Hallo an alle,ich habe vor drei Wochen den Einbürgerungstest in Frankfurt am Main abgelegt,bis jetzt habe ich kein Ergebnis bekommen,sollte ich beim BAMF in Hessen anrufen?Falls die Bescheinigung verloren gegangen ist bekomme ich eine neue oder sollte ich nochmal den Test schreiben.
Danke
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Antwort #21 - 27.11.2008 um 11:13:47
 
Zum sechsten Mal die Frage, zum sechsten Mal die Antwort:

Das Bundesamt bemüht sich, jedem innerhalb von vier Wochen eine Antwort zu geben. Wenn erst drei Wochen rum sind, ist sicherlich im Bundesamt nichts "verloren gegangen", sondern Du hast nur vergessen, dass vier Wochen noch nicht rum sind. Bis zum 10. Dezember wirst Du Antwort haben.
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Antwort #22 - 27.11.2008 um 23:40:48
 
Vielen Dank Reinhard,also dann warte ich noch zwei Wochen.
Bis dann
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Antwort #23 - 03.12.2008 um 11:36:30
 
Hallo Reinhard,endlich nach drei Wochen Wartezeit,habe ich das Zertifikat Einbürgerungstests erhalten mit 33 zu 33,habe mich gefreut.Ich habe die Bescheinigung mit den aktuellen Lohnnachweisen bei der Sachbearbeiterin abgegeben,und gleich habe ich die Einbürgerungsgebühren von 255 Euro bezahlt,und die SB meinte in drei Wochen sollte ich bei der Gemeinde anrufen wegen Ausstellung der Urkunde.Vielen Dank Reinhard für deine Kommentare.
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Antwort #24 - 22.12.2008 um 18:22:49
 
Hallo Reinhard,
endlich habe ich die Einbürgerungsurkunde erhalten,und wo ich sehr froh war,dass ich eingebürgert worden bin dank der Unterstützung meiner Frau,die ich sehr geliebt habe und die ich immer noch liebe,ist plötzlich mein Traum geplatzt,dass sie zu mir sagt,die hat einen anderen kennengelernt und sie will mich verlassen,nachdem ich mit ihr sehr glücklich war,was wollen manchmal Frauen so erreichen,warum will sie mir jetzt weh  tun und meine Gefühle verletzen,ich war sehr wüttend und wollte sogar die Urkunde vor ihr zerreissen,ich weiss nicht wie ich im Moment meine Situation beschreibe kann...
Den Personalausweiss und den Reisepass erhalte ich erst in vier Wochen,angenommen,wenn Sie sich jetzt von mir trennt,würde ich meine deutsche Staatsangehörigkeit verlieren?
Vielen Dank
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reinhard
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Antwort #25 - 22.12.2008 um 19:25:58
 
Nein. Mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde bist Du Deutscher. Das bleibst du auch, wenn Du es willst.

Ob Du Pass und Personalausweis hast oder nicht, kann für andere Fragen wichtig sein, aber nicht für die Staatsangehörigkeit.

Die deutsche Staatsangehörigkeit würdest Du nur verlieren, wenn Du eine andere annimmst oder in eine fremde Armee eintrittst.
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Ralf
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Antwort #26 - 22.12.2008 um 21:02:39
 
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