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Dauer des Einbürgerungsverfahrens in Hessen (Gelesen: 11.574 mal)
karimmari
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13.11.2008 um 17:50:10
 
Hallo an alle,
Ich habe den Antrag zur Einbürgerung im April  gestellt,habe ein Schreiben vom Regierungspräsidium Darmstadt am 20.06.08 dass meine Unterlagen zur Bearbeitung bereit sind.Anfang September habe ich nochmal ein Schreiben bekommen,dass ich den Einbürgerungstest bestehen soll,hab den Test geschrieben,warte immer noch aufs Ergebnis.könnte mir jemand verraten,wie lange es dauern würde wenn ich an das Präsidium Darmstadt den bestandenen Einbürgerungstest schicke bis ich wieder ein Schreiben von denen erhalte dass ich die Gebüren überweisen soll.hat jemand von euch den Test schon geschrieben und die Gebühren an Darmstadt überwiesen.Vielen Dank für eure Information
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reinhard
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Antwort #1 - 13.11.2008 um 18:29:31
 
Wenn Du beim Einbürgerungstest die Antworten angekreuzt hast, wird Dein Prüfungsbogen an das Bundesamt für Migration geschickt. Von dort bekommst Du in zwei bis vier Wochen das Ergebnis. Das musst Du dann selbst der Einbürgerungsbehörde mitteilen.
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karimmari
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Antwort #2 - 13.11.2008 um 19:17:24
 
Hey danke Reinhard was du mir geschrieben hast ist mir klar.aber du hast meine Frage nicht beantwortet.
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reinhard
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Antwort #3 - 13.11.2008 um 19:39:46
 
Das ist auch nicht zu beantworten. Die Einbürgerungsbehörde muss ja jetzt auf Dich warten. Wenn Du den Test bestanden hast, geht es weiter, sobald Du der Behörde nachweist, dass Du den Test bestanden hast. Wenn Du nicht bestanden hast, kommt es darauf an, wann Du den Test wiederholst.

Ansonsten hast Du ja nichts geschrieben, was zu beantworten wäre. Oder habe ich was übersehen?
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karimmari
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Antwort #4 - 13.11.2008 um 19:53:14
 
danke also wegen einbürgerungstest das ist schwachsinn 33 Fragen auf jedenfall richtig.ich meine wenn die Behörde meint es fehlt mir nur der Nachweis des bestandenen Testes,wie lange sollte ich eventuell warten bis die Sache komplett durchgezogen wird.
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Muki
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Antwort #5 - 13.11.2008 um 20:19:15
 
Wann und wo hast Du diesen Test geschrieben?
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karimmari
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Antwort #6 - 13.11.2008 um 20:30:47
 
habe den Test am 06.11.08 in Frankfurt geschrieben
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karimmari
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Antwort #7 - 16.11.2008 um 17:27:06
 
Hey nochmal könnte mich vielleicht noch jemand informieren?
Danke Smiley Smiley
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reinhard
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Antwort #8 - 16.11.2008 um 18:39:16
 
Nein, mehr kann hier niemand sagen.

Wenn Du den Test Anfang November geschrieben hast, bekommst Du bis Anfang Dezember das Ergebnis per Post. Damit kannst Du dann das Verfahren, das jetzt wegen des Einbürgerungstests gestoppt ist, wieder in Gang bringen. Wenn Du den Test bestanden hast, bring die Bestätigung zur Einbürgerungsbehörde – und dann kan die dir sagen, ob noch was fehlt oder ob jetzt die Einbürgerungszusicherung gegeben wird.

Es kommt eben darauf an, ob der Test das Einzige war, was noch fehlte, oder ob auch noch eine Ausbürgerung aus der vorigen Staatsangehörigkeit nachzuweisen ist.
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karimmari
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Antwort #9 - 16.11.2008 um 21:12:26
 
Danke erstmal für deine ausführliche Antwort,also was mir noch fehlt nachzuweisen ist nur noch das Zertifikat über bestandenen Einbürgerunstest,Eine Ausbürgerung brauch ich nicht zu machen,als Marokkaner bleibt die alte marokkanische Stattsangehörigkeit erhalten obwohl man sie schon beim ersten Mal beim Atragstellen unterzeinet hatte,sie aufzugeben.wenn es so weit ist glaubst du alles wird einfach so schnell laufen oder soll ich wieder die letzten drei Arbeitsabrechnungen von meiner Frau und von mir einreichen obwohl ich die schon beim ersten mal abgegeben habe(Feb,Mär,April)?
Danke Reinhard
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reinhard
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Antwort #10 - 16.11.2008 um 21:48:39
 
Habe ich leider keine Ahnung. Frag am besten Deine Einbürgerungsbehörde, wenn Du die Bestätigung ablieferst, dass Du den Einbürgerungstest bestanden hast.

Gerade bei diesen Einkommensnachweisen ist es oft individuell ganz verschieden, je nachdem wie lange das ganze Verfahren gedauert hat, ob es damals einen befristeten oder unbefristeten Vertrag gab etc. Wenn Du alle Unterlagen immer gut ordnest, sind die drei letzten Kopien ja kein Problem, falls sie verlangt werden.
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Antwort #11 - 17.11.2008 um 09:11:26
 
karimmari schrieb am 16.11.2008 um 21:12:26:
soll ich wieder die letzten drei Arbeitsabrechnungen von meiner Frau und von mir einreichen obwohl ich die schon beim ersten mal abgegeben habe(Feb,Mär,April)?


aus Sachbearbeitersicht kann ich Dir sagen, dass es auf keinen Fall schaden wird, wenn Du aktuelle Gehaltsnachweise gleich mitbringst. Da die letzten aus April stammen, ist es sehr wahrscheinlichm, dass aktuelle gefordert werden. Bring sie also mit, das spart dann Zeit.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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Slavi
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Antwort #12 - 17.11.2008 um 15:23:57
 
Hallo Karimmari,

bin auch aus Frankfurt, habe Antrag im Oktober 2007 abgegeben und Einbürgerungszusicherung im Juli 2008 bekommen. Musste allerdings keinen Test machen.
Grüße
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karimmari
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Antwort #13 - 17.11.2008 um 17:09:22
 
Hallo Slavi Danke,den Test habe ich schon gemacht und warte auf das Ergebnis,haben sie von dir später nochmal aktuelle Abrechnungen verlangt?
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Slavi
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Antwort #14 - 17.11.2008 um 17:19:49
 
ja, 7 od. 8 Monate nach Abgabe wollten sie nochmal neue Gehaltsnachweise. Habe die EB-Zusicherung dann nach ca. 3 Wochen bekommen. Vielleicht schickst du mal proaktiv welche an deinen Sachbearbeiter Zwinkernd geht evtl. dann schneller
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