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Einbürgerung (Gelesen: 1.061 mal)
Themen Beschreibung: In der Ausbildung
keni
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Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: marokkanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung
23.12.2008 um 19:57:27
 
Hallo,
Ich würde gern wissen, ob ich Anspruch auf eine Einbürgrung habe? Ich besitze schon seit 4 Jahren eine Aufenthalt, lebe zurzeit über zwei Jahren in der Ehe mit einer Deutschen. Ich mache momentan eine Ausbildung, meine Frau bezieht ALG II, da sie sich um unser kleines Kind (1 Jahr) kümmern muss.
Wie sieht es aus, wenn ich einen Antrag auf Einbürgerung bei ABH stelle?

Frohe Weihnachten  Durchgedreht
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schweitzer
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Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
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Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung
Antwort #1 - 23.12.2008 um 20:12:03
 
Der Antrag wäre nicht bei der ABH sondern der EBH zustellen.

Aber:

Die Chancen für eine Einbürgerung stehen für Dich (derzeit) nicht gut. -

Zwar erfüllst Du die notwendige Voraufenthaltszeit für die Regeleinbürgerung nach § 9 StAG für ausländische Ehegatten von Deutschen, aber die Einbürgerung erfolgt ansonsten nach den Regeln für die Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG. Und für diese ist gesicherter Lebensunterhalt Voraussetzung. In Eurem Falle wäre es zwar egal durch wen (durch Dich, Deine Frau oder Euch beide) der LU gesichert würde, aber er müsste eben gesichert sein. Und das ist er offenkundig nicht. - Solange das nicht der Fall ist, wird das nichts mit der Regeleinbürgerung.

Erst bei einer Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG, für die aber grundsätzlich 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt Voraussetzung wären, würde das mit der LU - Sicherung etwas "lockerer" gesehen.

Mit Blick auf Deinen thread im Forum "Ehe und Familie" erlaube ich mir noch anzumerken, dass eine Trennung (nicht erst die Scheidung) auch die Regeleinbürgerung hindert. - Im Übrigen schaut ggf. auch eine EBH, ob diese Einbürgerung nur noch schnell "mitgenommen" werden soll ...

=schweitzer=
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