Bin zwar kein
ABH Mitarbeiter, bitte mich daher bei Fehlern zu korrigieren, da ich nur das Ergebnis von Ausweisungen und Abschiebungen kenne, denke aber mal der Ablauf war so:
Einreise mit Besuchsvisum (falsches Visum, Richtig: FzF Ehegattennachzug)
Antrag auf
AE bei der
ABHABH lehnt Antrag auf
AE ab, weil Einreise mit falschen Visum erfolgte
und es keine Rechtsgrundlage gibt § 39
AufenthV greift nicht (bereits verheiratet bei Einreise)
Ausnahme nach § 5 Abs. 2 Satz 2
AufenthG auch nicht.
(Nachholung des Visumsverfahrens ist zumutbar)
Dieser Ablehnung, die mit einer Ausreiseaufforderung (freiwillig) verbunden war kommt man nicht nach, normalerweise wird auch im Ablehnungsbescheid gleich die Abschiebung angedroht, für den
Fall das man nicht freiwillig ausreist.
siehe § 50
AufenthGNormalerweise hätte man, als Ablehnungsbescheid rechtskräftig war und die freiwillige Ausreise nicht erfolgte eine Abschiebung vornehmen können.
zur Abschiebung sieh §§ 58
AufenthGDaher bin ich ein wenig verwirrt wie hier die Ausweisung/Ausweisungsverfügung ins Spiel kommt.
siehe § 53, 54, 55
AufenthG, § 56
AufenthG zu Ausweisungsschutz
Setze hier mal einen Link zu
FAQ und Begriffserläuterung:
http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#38Eine Ausweisung nach Ablehnung der
AE und Ablehnungsbescheid mit Abschiebeandrohung wäre eigentlich doppelt gehandelt.
Ohne Pass oder Passersatz ist allerdings eine Ausreise oder Abschiebung nicht so einfach möglich.
Mit Scheinehe oder Scheineheverdacht hat das ganze eher wenig zu tuen.
Kann auch @Senka nur empfehlen, alles/den Sachverhalt detailierter und in chronologischer Reihenfolge darzustellen.
Was genau beantragt wurde und wie genau der Ablauf war?
Auch der Text der Ablehnungsbescheide und die dort angegebenen §§ des Gesetzes worauf man sich stützte, wäre gut diese zu kennen.
Denn dies :
senka schrieb am 31.08.2008 um 13:09:49:16.06.2008 verfügten Ausweisung gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 und § 84 Abs. 2 Satz 1
AufenthG auch keine Aufenthaltserlaubnis mehr erteilt werden
Ist das Ende der Geschichte und nicht der Anfang und sagt wenig dazu was genau und wie es abgelaufen ist.