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Ausweisung (Gelesen: 34.252 mal)
reinhard
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Antwort #30 - 02.09.2008 um 18:11:17
 
@senka,

Er muss den Antrag stellen. Wenn Dein Vater es will, kann er Dir aber jetzt eine Vollmacht geben, damit Du weiter mit der Ausländerbehörde die nötigen Schritte besprechen kannst.

Wichtig ist, dass Dir erst mal klar wird, was eigentlich passiert ist und warum. Wenn Du jetzt ohne genaue Informationen irgendwelche Anträge stellst, ist das Risiko groß, weitere Fehler zu machen.

Hast Du Dir denn die Antworten inzwischen mal durchgelesen?
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Zak
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Antwort #31 - 02.09.2008 um 18:56:24
 
tapir schrieb am 31.08.2008 um 23:23:21:
Yep. (Allerdings sehen manche Behörden von der Vollziehung ab, solange das § 80 Abs. 5-Verfahren [oben schrieb ich versehentlich Abs. 4] noch läuft.)


Wenn der 80 V er gegen die Abschiebungsandrohung geht, wird bei vielen ABH eine Stillhaltezusage dem VG gegenüber abgegeben.

Wenn ich diese-zugegebenermaßen etwas verworrenen InfosThread-richtig sortiert habe, sind die L-Verfahren hinsichtlich der ABandrohung abgelehnt bzw. wurden die Anträge nicht angenommen.

Damit wäre die Ausreisepflicht vollziehbar und bei keine freiwilligen Ausreise die Abschiebung die Konsequenz.

Das K-Verfahren gegen die Ausweisung an sich wird weiterlaufen.
Aber wie schon mehrfach festgestellt, die Infos sind nicht wirklich geeignet, sinnvolle Hilfestellung zu geben.

ende
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senka
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Antwort #32 - 05.09.2008 um 22:40:15
 
hallo liebe Leute....  Smiley Smiley Smiley ich habe eine frage.meine Vater ist vor zwei tage ausgereist.Gesten wahr ich bei Anwalt mit meine Mama zu informieren  über befristung zu stellen. Meine Frage ist,  wie lange kann diese  Sperre andauern? Mein Vater hat hier keine Straftat begangen.

Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
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senada dick  
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Antwort #33 - 05.09.2008 um 23:18:08
 
Öhm, warum hast du denn nicht im alten thread weiter
geschrieben? Es geht doch um die weitere entwicklung.
Da sind die Vorinfos wichtig. ich habe es nun mal hier
zusammengefügt
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senka
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Antwort #34 - 05.09.2008 um 23:26:04
 
Entschuldige, dies war nur ein Versehen!
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Muleta
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Antwort #35 - 06.09.2008 um 00:01:54
 
reinhard schrieb am 01.09.2008 um 10:36:19:
Senka, wenn Dein Vater jetzt freiwillig ausreist, ist das eine gute Entscheidung. Denn dadurch hat er bessere Möglichkeiten, mit einem "richtigen" Visum einzureisen.


wenn trotz Frau und Kindern ein Eilverfahren scheitert und eine "Scheinehe" im Raum steht, wird ein Visumsverfahren doch ersichtlich ebenfalls scheitern - zumal der LU wohl auch nur mit großen Anstrengungen sichergestellt werden konnte.

senka schrieb am 05.09.2008 um 22:40:15:
Anwalt mit meine Mama zu informieren  über befristung zu stellen. Meine Frage ist,  wie lange kann diese  Sperre andauern?


Da bislang noch immer völlig unklar ist, ob überhaupt jemals eine Ausweisung oder Abschiebung vorlag, ist die Frage der Befristung schon im Ansatz hier nicht zu beantworten.

Zitat:
Mein Vater hat hier keine Straftat begangen.


Du meinst im Sinne von http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1219788364/24#24 ?

Die Behörde könnte da jedenfalls anderer Ansicht sein, § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG.

Muleta
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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reinhard
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Antwort #36 - 06.09.2008 um 11:58:31
 
@senka

Es nützt nichts: Solange Du die Fragen, die oben stehen, nicht beantwortest, kann Dir hier niemand eine seriöse Antwort geben.

Je nachdem, was zwischen 1990 und 2007 passiert ist (was Du nicht schreibst), dauert die Sperre zwischen 1 Jahr und 20 Jahren. Erst wenn Du mehr in Erfahrung bringst und Informationen geben kannst, kann Dir das jemand genauer sagen.
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senka
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Antwort #37 - 25.01.2009 um 23:17:09
 
Hallo liebe Leute,ich bin wieder da .Das neuste ist jetzt das die Ausländerbehörde meinen Eltern eine Strafanzeige angehängt haben. Wegen einer Scheinehe. Meine Mutter wurde ins Polizeipräsidium eingeladen. Sie ist allerdings nicht hingegangen, damit ihr nicht etwas falsches protokuliert wird. Statt dessen habe ich eine RA beauftragt sich darum zu kümmern.Ich weiß nicht wie eine Scheinehe sein kann, wo doch meine Eltern seit 1965 verheiratet sind und 4 Kinder haben.
Was ich nicht verstehe das Gericht , folgt nur den Ausführungen der Ausländerbehörde. Was kann ich tun? Zu beweisen das Sie eben doch zusammen leben möchten .Und zusammen gelebt haben.

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reinhard
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Antwort #38 - 26.01.2009 um 10:45:20
 
Da Du uns immer noch keine Informationen gegeben hast, obwohl viele hier geschrieben haben, dass man Dir ohne Informationen nicht raten kann:

Ich hoffe, Du gibst der Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt die Informationen. Dann solltest Du dort auch fragen, was zu tun ist.

Die zweite Möglichkeit: Du liest Dir die Antworten seit August einmal durch und beantwortest die Fragen hier, dann kann auch jemand antworten. So geht das nicht.

Der Scheinehevorwurf bezieht sich sicherlich nicht auf 1965. Deine Eltern haben sich in der Zwischenzeit getrennt, und jetzt wollten sie wieder zusammen ziehen, um die Aufenthaltserlaubnis zu retten. Der Vorwurf der Scheinehe bezieht sich sicherlich darauf, dass die jetzige Versöhnung nicht geglaubt wird. Du kannst also nicht mit "1965" argumentieren.

Dass Deine Mutter nach der Strafanzeige nicht zur Polizei gegangen ist, sondern eine Rechtsanwältin beauftragt hat, ist sicherlich eine richtige Entscheidung. Du musst aber darauf achten: Nicht Du musst etwas machen, nicht Du musst etwas widerlegen, sondern Deine Mutter und Dein Vater sind gefordert. Wenn sie es nicht schaffen, kannst Du auch nichts daran ändern.
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Mick
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Antwort #39 - 26.01.2009 um 12:35:47
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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senka
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Antwort #40 - 28.09.2009 um 17:58:44
 
hallo ihr lieben Leute ich bin wieder da .die Sache ist so mein Vater hat eine sperre für 2 Jahre bekommen .das heißt bis 3.09.2010.wir haben eine betriebserlaubnis beantragt  und bekommen er 2 Wochen uns besuchen kann .aber leider hat die Botschaft das Visum abgelehnt.ich weiß nicht mehr weiter was ich machen soll .und noch habe wir von dem Staatsanwalt.Brief bekommen das die anzeige gegen meine Mutter Weggen angeblicher Scheinehe eingestellt wurde.ich bitte ob uns jemand helfen kann.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #41 - 28.09.2009 um 18:32:58
 
Ich hab das mal an den alten thread angehängt.

senka schrieb am 28.09.2009 um 17:58:44:
wir haben eine betriebserlaubnis beantragt


Du meinst Betretungserlaubnis.

Naja ein Besuchswunsch allein ist eben kein ausreichender
Grund, um eine solche Betretungserlaubnis zu erhalten. Da
müssten schon spezielle Gründe vorliegen. In Anbetracht
der eher kurzen Restzeit erscheint es eben der Botschaft
zumutbar diese abzuwarten.

Eine Garantie ist das aber auch nicht, dass dann sofort pro-
blemlos ein Visum erteilt wird.
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senka
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Antwort #42 - 28.09.2009 um 19:01:51
 
wir hatten eine Betretungserlaubnis für 14 Tage von der Ausländerbehörde erhalten , mit erteiltem Visum.
Nur die deutsche Botschaft im Ausland hat ohne Angabe von Gründen das Visum nicht erteilt , obwohl
alle Papiere OK waren .
Sogar unsere Ausländerbehörde hat auf die deutsche Botschaft angerufen und erklärt das doch eigentlich alles OK wäre . War aber leider zwecklos .
Wir wurden einfach abgelehnt , die Betretungserlaubnis erlicht jetzt am Ende des Monats september .
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Antwort #43 - 01.10.2009 um 19:47:47
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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reinhard
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Antwort #44 - 03.10.2009 um 12:06:12
 
senka schrieb am 28.09.2009 um 19:01:51:
wir hatten eine Betretungserlaubnis für 14 Tage von der Ausländerbehörde erhalten , mit erteiltem Visum.
Nur die deutsche Botschaft im Ausland hat ohne Angabe von Gründen das Visum nicht erteilt , obwohl
alle Papiere OK waren .
Sogar unsere Ausländerbehörde hat auf die deutsche Botschaft angerufen und erklärt das doch eigentlich alles OK wäre . War aber leider zwecklos .
Wir wurden einfach abgelehnt , die Betretungserlaubnis erlicht jetzt am Ende des Monats september .


Wenn es keinen wichtigen Termin gibt, zu dem er unbedingt erscheinen muss, ist die Ablehnung einer Betretungserlaubnis normal. Die Sperre ist wichtiger. Und die gilt ja noch ein Jahr lang.

Wenn die Sperre zu Ende ist, darf er zwar ein Visum beantragen. Aber es ist noch offen, ob er das bekommt. Das geht nicht automatisch – es hängt davon ab, ob die Behörden inzwischen glauben, dass die Ehe (die jüngste Versöhnung nach der Trennung) echt ist oder nicht.

Wichtig ist auch, wie Deine Mutter sich in der Zeit bis zum Ablaufen der Sperre verhält. Falls sie mit deinem Vater Kontakt hält bzw. ihn auch besucht, ist es sinnvoll, das auch zu dokumentieren.
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