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Ausweisung (Gelesen: 34.454 mal)
reinhard
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Antwort #15 - 31.08.2008 um 22:06:41
 
Hallo Senka,

nein, § 58 hat nichts mit Kriminalität zu tun. Das sagt nur: Er muss Deutschland verlassen, er wird abgeschoben wenn er das nicht freiwillig macht.

Das ist eine Ankündigung, dass er lieber das machen soll, was im Gesetz steht, weil sonst die Abschiebung erfolgt. Das ist aber unabhängig vom Grund, weshalb er Deutschland verlassen soll. Den kennen wir ja noch nicht genau.
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Mick
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Antwort #16 - 31.08.2008 um 22:07:15
 
Hi,

es bedeutet letztlich, dass er abgeschoben werden wird,
wenn er nicht freiwillig ausreist.

Im Übrigen glaube ich nicht, dass Du hier noch irgend-
wie weiter kommst. Das Eilverfahren beim Verwaltungs-
gericht ist abgeschlossen, die Beschwerde wurde nicht
zugelassen und eine Petition hat auch nichts gebracht.
Irgendwann muss man den Tatsachen ins Auge sehen
und es klingt hier nach: freiwillige Ausreise sonst Ab-
schiebung.
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Antwort #17 - 31.08.2008 um 22:13:46
 
senka schrieb am 31.08.2008 um 21:21:52:
H err xxxist viel mehr gemäß § 58 abs.2 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes vollziehbar zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland.... Bitte erklären sie mir was genau dieser satz bedeutet ?!? wird er wei ein krimineller behandelt ?! oder so ?!


Wie ich anfangs schon sagte, der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis wurde abgelent und der Ablehnungsbescheid mit Ausreiseaufforderung wurde rechtskräftig (rechtskräftig d.h. vollzieh- oder vollstreckbar, zwangsweise durchgeführt werden), der Ausreiseaufforderung kam der Antragsteller nicht nach, also wird er da er nicht freiwillig ausreisen will abgeschoben (= zwangsweise Ausreise, evtl unter Begleitung)
Der Text von § 58 Abs. 2 Satz 2 AufenthG:
Im Übrigen ist die Ausreisepflicht erst vollziehbar, wenn die Versagung des Aufenthaltstitels oder der sonstige Verwaltungsakt, durch den der Ausländer nach § 50 Abs. 1 ausreisepflichtig wird, vollziehbar ist.


Tipps und Hilfe kann man in diesem Fall  keine geben, wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind  (was hier anscheinend der Fall ist) bleibt nur noch die freiwillige Ausreise (zu empfehlen) bevor der Staat zwangsweise abschiebt.

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Antwort #18 - 31.08.2008 um 22:17:36
 
ok   Traurig Traurig Traurig Traurig Traurigdanke danke
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Antwort #19 - 31.08.2008 um 22:52:21
 
reinhard schrieb am 31.08.2008 um 14:17:03:
Frage an die anderen / ErpertInnen: Sehe ich das richtig?

Bin zwar kein Experte iSd Forums-Definition, aber so wie ich das Textfragment verstehe, lehnt die Behörde hier die Erteilung einer AE ab, weil am 16.8. eine Ausweisung erfolgt ist.Mick schrieb am 31.08.2008 um 22:07:15:
Das Eilverfahren beim Verwaltungs-
gericht ist abgeschlossen

Wo liest du das? Der Betroffene hat ein Hauptsacheverfahren vor dem VG verloren, aber bzgl. der Ausweisung gilt:senka schrieb am 30.08.2008 um 23:11:27:
Für die Ausweisungsverfügung ist noch eine Klage anhängig.

(wohl § 80 Abs. 4 VwGO)
Ich kann nur hoffen, dass der Betroffene einen sehr guten Anwalt hat...
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Antwort #20 - 31.08.2008 um 23:16:00
 
tapir schrieb am 31.08.2008 um 22:52:21:
Wo liest du das? Der Betroffene hat ein Hauptsacheverfahren vor dem VG verloren, aber bzgl. der Ausweisun

Naja, ist ein wenig geraten, aber nur ein wenig.
Scheinehe -> Ausweisung, AE-Ablehnung, Eilver-
fahren, Petition, K-Verfahren noch anhängig.

Wie auch immer, die Ausreisepflicht ist offen-
sichtlich vollziehbar.
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Antwort #21 - 31.08.2008 um 23:23:21
 
Mick schrieb am 31.08.2008 um 23:16:00:
K-Verfahren

Was heißt das?

Mick schrieb am 31.08.2008 um 23:16:00:
Wie auch immer, die Ausreisepflicht ist offen-
sichtlich vollziehbar.

Yep. (Allerdings sehen manche Behörden von der Vollziehung ab, solange das § 80 Abs. 5-Verfahren [oben schrieb ich versehentlich Abs. 4] noch läuft.)
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Antwort #22 - 31.08.2008 um 23:35:23
 
tapir schrieb am 31.08.2008 um 23:23:21:
Was heißt das?


Eilverfahren nennt man auch L-Verfahren, haben L-
Aktenzeichen. Hauptsacheverfahren haben K-Akten-
zeichen, daher K-Verfahren.
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Antwort #23 - 31.08.2008 um 23:50:11
 
ja er reist am 4.9.2009 .leider  muss ,warum ist so gekommen ist mir noch ein Rätsel .er wird ganz alleine dort sein .die ganze fam. ist hier seine Frau .seine 4 Kinder und seine Enkel .dort hat er keine und noch krank   weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend

Tippi  Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein.


...

Trauriger reist 4.8.2008 ich habe fehler gemacht Traurig Traurig Traurig
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« Zuletzt geändert: 01.09.2008 um 07:15:05 von Tippi »  
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Antwort #24 - 01.09.2008 um 00:18:26
 
senka schrieb am 31.08.2008 um 23:50:11:
die ganze fam. ist hier seine Frau .seine 4 Kinder und seine Enkel


Dann stellt er nach Rückkehr in sein Heimatland dort einen Visumsantrag auf FzF Familienzusammenführung/Ehegattennachzug zur Frau oder er wartet ab wie die noch anhängenden Rechtsstreite ausgehen.
Falls Scheinehe der Grund war gilt es zu beweisen, das es keine Scheinehe ist. Vermute immer noch das Scheinehe nicht der Grund war, weshalb die AE abgelehnt wurde, aber dazu müßtest du uns viel mehr Info geben, sonst ist und bleibt es nur ein Ratespiel.

Soweit mir bekannt:
45 jahre verheiratet, davon die letzten 10 jahre getrennt,

1993-95 in D als Asylbewerber, freiwillige Ausreise

Rückkehr, Einreise  mit Besuchsvisum (warum nicht FzF Visum zur Ehefrau?)
(gibt es hierzu eine Aussage in den Ablehnungsbescheid? evtl. Einreise ohne erforderliches Visum)

Antrag auf AE gestellt
ja und dann wird es verwirrend
Antrag auf AE abgelehnt!
(Nett wenn man hierzu mehr wüßte, wäre auch hilfreich zur Beurteilung der Erfolgsaussichten eines Visumsantrages)

Widerspruch gegen Ablehnung

Klage gegen negativen Widerspruchsbescheid

Petition? Vergleich?

Falls Du Hilfe und Tipps möchte, bitte mehr Infos und Inhalt.
Schildere den Ablauf chronologisch und sage etwas zum Inhalt der Bescheide, auf welche Gesetztesstellen die sich stützen...
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Antwort #25 - 01.09.2008 um 10:36:19
 
Ich denke auch: Um Senka wirklich zu helfen, muss sie uns erstmal ganz systematisch informieren, was ihr Vater von 1990 bis 2008 gemacht hat: Von wann bis wann in Mazedonien, von wann bis wann in Deutschland. welche Aufenthaltstitel hatte er wann, welche Anträge gestellt, welche Anträge abgelehnt.

Ich vermute mal, es ist Senka selbst nicht alles klar. Vielleicht muss sie sich selbst erst informieren.

Senka, wenn Dein Vater jetzt freiwillig ausreist, ist das eine gute Entscheidung. Denn dadurch hat er bessere Möglichkeiten, mit einem "richtigen" Visum einzureisen. Würde er auf eine Abschiebung warten, könnte er vielleicht erst 2011 wieder ein Visum beantragen, aber es wäre sehr unwahrscheinlich, dass das problemlos geht.

Vielleicht ist es auch sinnvoll, wenn Du mit allen Unterlagen zu einer guten Beratungsstelle gehst, die es in Deiner Stadt hoffentlich gibt (Diakonie? AWO? Caritas? ...), dass die mal alles verstehen und besser klären können, was Du konkret tun kannst.

@Einbeck / Mick
Senka hat doch oben etwas vom § 84 geschrieben. Bedeutet das nicht, dass noch ein Hauptsacheverfahren läuft?
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Antwort #26 - 01.09.2008 um 10:42:58
 
reinhard schrieb am 01.09.2008 um 10:36:19:
@Einbeck / Mick
Senka hat doch oben etwas vom § 84 geschrieben. Bedeutet das nicht, dass noch ein Hauptsacheverfahren läuft? 



Hi,

gehe ich von aus. Habe ich ja auch weiter oben ge-
schrieben. 
Wir sollten es dabei belassen. Richtige, klare und
vollständige Info's scheinen wir nicht zu bekommen,
der Rechtsweg wurde beschritten, das vermutlich
nicht ohne Rechtsbeistand.
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Antwort #27 - 02.09.2008 um 12:08:36
 
Traurighallo liebe Leute,ich habe eine frage,heute war ich bei der AHB um Ticket vor zu zeigen für meine Vater,der reist morgen Abend  nah hause ,wann kann ich eine Antrag für Befristung sperre stellen Traurig Traurig Traurig Traurig
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Antwort #28 - 02.09.2008 um 12:29:31
 
senka schrieb am 02.09.2008 um 12:08:36:
wann kann ich eine Antrag für Befristung sperre stellen 

Hi,

der Antrag kann immer gestellt werden.
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Antwort #29 - 02.09.2008 um 12:48:01
 
Traurig Traurigdie Frau von AHB hat mir gesagt erst nah einer jahr früher nicht.ob das stimmt  Traurig
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