Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
viiiiiiiele Fragen zur Eheschließung (Gelesen: 1.576 mal)
fly
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag viiiiiiiele Fragen zur Eheschließung
28.08.2008 um 14:05:08
 
Guten Tag,

mal sehen wo ich anfange....

also ich hätte ein paar Fragen zu einer binationalen Ehe.

1. Kann jemand, der Hartz 4 bekommt, regulär in Deutschland über dem Standesamt heiraten? Habe mal gehört, dass das Ausländeramt (wo die Papiere der deutschen Person vom Standesamt aus hingeschickt wird) bei Arbeitslosigkeit der Person der Eheschließung widersprechen würde.
Wenn es der Tatsache entspricht, gibt es eine Möglichkeit das zu ändern?
(Also außer einer Arbeitsaufnahme oder Heiraten im Ausland)

--------------------------------------------------------------------------------
-

2. Dann gibt es ja noch die Möglichkeit in Dänemark zu heiraten.
Wenn die ausländische Person aber (im diesem Fall mit russischer Staatsangehörigkeit) mittels Schengenvisum einreist, wird ja das falsche Visum benutzt.
Ich habe gelesen, dass die Person ausgewiesen wird, bzw. nach der regulären Ausreise dann erneut ein Ehezusammenführungsvisum beantragen muss.

Ist das unkompliziert, oder kann es da Schwierigkeiten geben?
Denn ich habe gelesen, dass es zwar ein Recht auf Familienzusammenführung gibt, aber keines auf die Erteilung eines Visums oder eines Ehevisums.

--------------------------------------------------------------------------------
-

3. Wie sieht das mit der aktuellen politischen Lage mit Russland aus? Wenn man unter diesen Umständen in Dänemark heiratet, weil es schneller geht und die Befürchtung im Raum steht, dass es zu einem späteren Zeitpunkt vielleicht nicht mehr möglich ist?
Kann man aufgrund dieser Tatsache einer möglichen vorübergehenden Ausweisung/ Ausreise um das Ehevisum zu beantragen entgegenwirken?

--------------------------------------------------------------------------------
-

4. Wie sieht es eigentlich aus, wenn die russische Person sich ein Touristenvisum für ein anderes Schengenland holt und von dort aus nach Dänemark reist. Somit wird ja speziell das Deutsche Recht nicht gebeugt. Kommt es dann zu keiner vorübergehenden Abschiebung/ Ausreise?

--------------------------------------------------------------------------------
-

5. Oder sollten die Personen lieber direkt in Russland heiraten?

Aber wird die Ehe dann auch wirklich anerkannt? Wie müsste man vorgehen um die Ehe in Deutschland legalisieren zu lassen.


Vielen Dank schon mal im voraus für Eure Hilfe.  Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: viiiiiiiele Fragen zur Eheschließung
Antwort #1 - 28.08.2008 um 14:47:23
 
fly schrieb am 28.08.2008 um 14:05:08:
1. Kann jemand, der Hartz 4 bekommt, regulär in Deutschland über dem Standesamt heiraten?  

In Deutschland kann man grundsätzlich nur bei einem Standesamt heiraten. Das Einkommen spielt dabei keine Rolle. Es müssen die vom Standesamt geforderten Unterlagen vorgelegt werden.

fly schrieb am 28.08.2008 um 14:05:08:
2. Dann gibt es ja noch die Möglichkeit in Dänemark zu heiraten.

Das ist soweit richtig.

fly schrieb am 28.08.2008 um 14:05:08:
Ich habe gelesen, dass die Person ausgewiesen wird,

Das ist falsch. Es erfolgt keine Ausweisung, sondern die beantragte AE wird nicht erteilt. Erst wenn die Person nicht freiwillig ausreist, kann es zur Ausweisung kommen.

fly schrieb am 28.08.2008 um 14:05:08:
nach der regulären Ausreise dann erneut ein Ehezusammenführungsvisum beantragen muss.

Das ist wieder richtig.

fly schrieb am 28.08.2008 um 14:05:08:
3. Wie sieht das mit der aktuellen politischen Lage mit Russland aus?

Solange in Russland kein Bürgerkrieg ausbricht, dürfte die Rückreise auch zumutbar sein. Man hätte ja das gleiche Problem mit einem normalen Schengen Visum auch gehabt. Zwinkernd

Frage 4: Die Reise nach DK mit einen anderen Schengen Visum ist genauso möglich. Sollte es um eine Heirat in DK gehen, gilt das bereits Geschriebene.

fly schrieb am 28.08.2008 um 14:05:08:
5. Oder sollten die Personen lieber direkt in Russland heiraten?

Wer sollte die Frage besser beantworten, als die Betroffenen selber? Zwinkernd

fly schrieb am 28.08.2008 um 14:05:08:
Aber wird die Ehe dann auch wirklich anerkannt?  

Eine der Ortform durchgeführten Ehe und bei nicht vorhandenen Ehehindernissen, wird die Ehe auch in Deutschland anerkannt.

Die Heiratsurkunde muss von einem russischen Ministerium (nachfragen, welches dafür zuständig ist) beglaubigt werden und die Deutsche Botschaft legalisiert dann die Heiratsurkunde.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fly
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: viiiiiiiele Fragen zur Eheschließung
Antwort #2 - 28.08.2008 um 14:55:45
 
fly schrieb am Heute um 14:05:08:
1. Kann jemand, der Hartz 4 bekommt, regulär in Deutschland über dem Standesamt heiraten? 

In Deutschland kann man grundsätzlich nur bei einem Standesamt heiraten. Das Einkommen spielt dabei keine Rolle. Es müssen die vom Standesamt geforderten Unterlagen vorgelegt werden.


Hm, wenn die Person von Hartz 4 lebt, wie soll sie dann den Nachweis erbringen, das sie für die Lebensosten des anderen aufkommen kann?

Können Familienangehörige irgendwo bestätigen, dass sie diese Person unterstützen, oder gibt es dann Prbleme mit Hartz 4 der anderen Person?

Oder gibt es vielleicht eine Richtzahl, wie hoch ein Einkommen sein müsste?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: viiiiiiiele Fragen zur Eheschließung
Antwort #3 - 28.08.2008 um 14:56:09
 
trixie schrieb am 28.08.2008 um 14:47:23:
Erst wenn die Person nicht freiwillig ausreist, kann es zur Ausweisung kommen.

Hast sicher verwechselt mit Abschiebung. Ist ja
bekanntlich 2erlei. Dazu sei die Lektüre der ...
empfohlen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: viiiiiiiele Fragen zur Eheschließung
Antwort #4 - 28.08.2008 um 15:16:46
 
fly schrieb am 28.08.2008 um 14:55:45:
Hm, wenn die Person von Hartz 4 lebt, wie soll sie dann den Nachweis erbringen, das sie für die Lebensosten des anderen aufkommen kann?

Geht es bei der ALG II beziehenden Person um eine deutsche Peron oder um eine ausländische Person?

@fons
Danke!

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fly
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: viiiiiiiele Fragen zur Eheschließung
Antwort #5 - 28.08.2008 um 15:20:28
 
nein, es geht nicht um eine Abschiebung, sondern nur darum wie jemand mit hartz 4 jemanden aus Russland heiraten kann, oder ob es ohne Arbeit schlicht unmöglich ist.


die deutsche Person erhält ALG II
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: viiiiiiiele Fragen zur Eheschließung
Antwort #6 - 28.08.2008 um 15:24:32
 
fly schrieb am 28.08.2008 um 15:20:28:
die deutsche Person erhält ALG II  

... dann ist das Einkommen in Deutschland unerheblich, wenn nicht ein Regelausnahmegrund vorliegt (hierzu bitte die Forensuche benutzen).

Auch das Thema VE (Verpflichtungserklärung) mittels Forensuche etwas studieren.

trixie


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fly
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: viiiiiiiele Fragen zur Eheschließung
Antwort #7 - 28.08.2008 um 15:37:04
 
Danke


werde mich auf die Suche machen....
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: viiiiiiiele Fragen zur Eheschließung
Antwort #8 - 28.08.2008 um 16:03:19
 
fly schrieb am 28.08.2008 um 15:20:28:
nein, es geht nicht um eine Abschiebung

Das ist mir schon klar. Aber du schriebst ja selbst:

fly schrieb am 28.08.2008 um 14:05:08:
Ich habe gelesen, dass die Person ausgewiesen wird


Und deswegen stellte ich den Unterschied Ausweisung
und Abschiebung klar.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema