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Probleme Standesamt wegen fehlender Heiratsurkunde (Gelesen: 4.284 mal)
mawi69
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23.08.2008 um 15:13:59
 
Hallo zusammen,
vielleicht hat jemand ähnliche Erlebnisse oder hat Informationen für mich.

Sachlage:
Ich möchte meine ukrainische Verlobte in Deutschland heiraten. Ich war beim Standesamt und habe einen Laufzettel mit allen benötigten Unterlagen bekommen. Meine ukrainische Verlobte hat alle benötigten Unterlagen zusammen gestellt. Das Standesamt verweigert aber die Trauung. Begründung: Die fehlende Heiratsurkunde meiner ersten Ehe. Ich habe 1997 in der Ukraine geheiratet und bin 2007 im April rechtskräftig in Deutschland geschieden worden. Das Urteil liegt auch mit Rechtskraftvermerk vor. Jedoch habe ich keine Heiratsurkunde von damals. Diese hat meine EX-Frau, die sich beruflich für ein Jahr im Oman aufhält. Die Beschaffung einer Kopie vom ukrainischen Standesamt inklisve Legalisierung kostet mich etwa 3500 bis 5000$. Da ich nicht selbst permanent hinreisen kann und diese Angelegenheit nur durch eine ukrainische Anwaltskanzlei durchführen kann. Eine Heirat in Dänemark scheidet aus, da zur Namensänderung auch diese Heiratsurkunde benötigt wird.

Meine Frage deshalb, was soll ich tun?

Gruß
Markus
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Eduard
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Antwort #1 - 23.08.2008 um 17:51:49
 
Hmm.

1. Die Exfrau kontaktieren und um die Heiratsurkunde bitten dürfte weniger als 3000$ kosten.

2. Ich verstehe nicht ganz, warum die Heirat in DK ausscheidet. Die Namensänderung kann in D auch erst viele Jahre nach der Heirat durchgeführt werden. D.h. Ihr heiratet erst einmal und kümmert Euch später um die Namensführung, wenn die Exfrau aus dem Oman zurück ist. Oder geht es um das ukrainische Recht?

Eduard
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trixie
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Antwort #2 - 24.08.2008 um 00:25:52
 
mawi69 schrieb am 23.08.2008 um 15:13:59:
Meine Frage deshalb, was soll ich tun?


Wenn aus dem Scheidungsurteil der Tag, der Ort, das Standesamt und die Registriernummer des Heiratszertifikats hervorgeht, dürfte das Standesamt dies auch anerkennen.

Eine andere Möglichkeit wäre bei der Botschaft oder der ABH über die damals die FZF gelaufen ist, um eine beglaubigte Abschrift bitten, weil bei beiden Behörden das Heiratsdokument in Kopie vorhanden sein müßte.

Eduard schrieb am 23.08.2008 um 17:51:49:
Ich verstehe nicht ganz, warum die Heirat in DK ausscheidet.  

... weil das Standesamt genauso eine Prüfung durchführen lassen kann, ob nicht ein Ehehindernis vorlag und bräuchte somit auch die Heiratsurkunde, unabhängig von den evtl. auftretenden Problemen bzgl. der Namensführung.

trixie
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Eduard
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Antwort #3 - 24.08.2008 um 15:03:14
 
trixie schrieb am 24.08.2008 um 00:25:52:
... weil das Standesamt genauso eine Prüfung durchführen lassen kann, ob nicht ein Ehehindernis vorlag und bräuchte somit auch die Heiratsurkunde ...



Naja.

Erstens "kann" nicht "muß". Wenn man Glück hat, eben nicht.

Zweitens ist ja man nicht verpflichtet, gleich zum Standesamt zu gehen und ein Familienbuch zu beantragen. D.h. das Standesamt erfährt zunächst überhaupt nichts von der Ehe. Vielleicht später, wenn man eine Geburt zu beurkunden hat. Dann aber ist die Exfrau vielleicht schon wieder greifbar.

Drittens sehe ich nicht, dass etwas Schlimmes passieren könnte. Eine Eheaufhebungsverfahren wegen einer Doppelehe, wenn die Vorehe rechtskräftig in D geschieden wurde? ???

Das einzige, was ich mir vorstellen kann, sind irgendwelche Konflikte mit der Namensführung nach ukrainischem Recht. Hier habe ich keine Ahnung.

An mawi69: Noch eine Idee, wenn Du in D geschieden bist, dann wurde mit dem Scheidungsantrag eine Kopie Eurer Heiratsurkunde vorgelegt. Diese Kopie müßte sich noch bei den Gerichtsakten befinden. Würde das helfen?

Eduard
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Antwort #4 - 24.08.2008 um 15:27:31
 
Eduard schrieb am 24.08.2008 um 15:03:14:
Erstens "kann" nicht "muß". Wenn man Glück hat, eben nicht.

Wenn das Standesamt sich jetzt schon querstellt, dürfte die Vermutung einer Überprüfung naheliegen.

Eduard schrieb am 24.08.2008 um 15:03:14:
D.h. das Standesamt erfährt zunächst überhaupt nichts von der Ehe.  

Doch! Das Standesamt wird vom EMA über den veränderten Familienstand, somit über die Eheschließung, informiert.

Eduard schrieb am 24.08.2008 um 15:03:14:
Eine Eheaufhebungsverfahren wegen einer Doppelehe, wenn die Vorehe rechtskräftig in D geschieden wurde? ???

Um das geht's ja gar nicht, sondern um den Nachweis der Vorehen und die werden bekanntlich nicht durch eine Scheidung nachgewiesen, sondern durch eine HU.

Eduard schrieb am 24.08.2008 um 15:03:14:
Dann aber ist die Exfrau vielleicht schon wieder greifbar.

... und nur mit einer Good-will-Aktion wird sie die Heiratsurkunde kurz aushändigen.

Da erscheinen mir die - bereits - zitierten Möglichkeiten über die ABH oder die Botschaft schneller, einfacher und stressfreien .

Eduard schrieb am 24.08.2008 um 15:03:14:
Noch eine Idee, wenn Du in D geschieden bist, dann wurde mit dem Scheidungsantrag eine Kopie Eurer Heiratsurkunde vorgelegt. Diese Kopie müßte sich noch bei den Gerichtsakten befinden.

Eine Kopie muss nicht in den Akten liegen. Es genügt, wenn der Scheidungsantragssteller am Scheidungstag die HU dem Gericht vorlegt. Wenn das Gericht sich noch Mühe macht, übernimmt es die entsprechenden Daten - wie bereits geschrieben - in das Scheidungsurteil.

trixie
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mawi69
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Antwort #5 - 24.08.2008 um 15:49:34
 
Hallo,
zuerst einmal vielen dank für die Informationen. Nächste Woche wird mich mein Weg nochmal zum Standesamt führen und auch an die ABH.
Der Tipp mit der ABH rfinde ich sehr gut und herzlichen Dank dafür auch. Da die Behörden fast im gleichen Haus sind geht es hoffentlich über den kleinen Dienstweg.
Gruß
Markus
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Eduard
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Antwort #6 - 24.08.2008 um 16:22:36
 
@trixie:

Ok, das andere habe ich verstanden, aber das

trixie schrieb am 24.08.2008 um 15:27:31:
Um das geht's ja gar nicht, sondern um den Nachweis der Vorehen und die werden bekanntlich nicht durch eine Scheidung nachgewiesen, sondern durch eine HU.


nicht.

1. Warum muß die Vorehe überhaupt nachgewiesen werden? Ich verstehe den Sinn nicht, wenn es ein rechtskräftiges Scheidungsurteil gibt. Mal rein logisch (bin aber kein Jurist):
- Vorehe existiert, dann ist sie durch das Urteil geschieden. => Antragsteller ist nicht verheiratet.
- Es gab keine Vorehe, und das Scheidungsverfahren war grosser Murks (in D sehr unwahrscheinlich) => Antragsteller ist nicht verheiratet.
Im Ergebnis kommt es also auf das Gleiche raus.

2. Speziell in diesem Fall, warum ist die Vorehe nach einer Eheschliessung im Ausland noch relevant? Jedenfalls solange keine Auslandsscheidung vorliegt, die in D erst noch anerkannt werden müßte, was hier ja nicht der Fall ist.

3. Gut, das Standesamt erfährt von der Heirat und fängt an zu prüfen. Was kann es konkret machen? Kann es wirklich die neue Ehe für ungültig erklären, nur weil eine Heiratsurkunde zur alten, in D geschiedenen Ehe nicht vorgelegt werden kann? Ich kenne dafür jedenfalls keine Rechtsgrundlage.

Eduard

P.S.:
Was mir noch eingefallen ist. Zumindest in manchen Ländern Osteuropas wird auf der Heiratsurkunde (wenn man sich aktuell eine neue ausstellen läßt) die Scheidung der Ehe vermerkt. Geht es dem Standesamt vielleicht gar nicht um den Nachweis der Vorehe, sondern darum, dass die Scheidung in der Heimat registriert wurde?
Wenn das so wäre, würde an einer Neuausstellung kein Weg vorbeiführen.
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« Zuletzt geändert: 24.08.2008 um 16:33:56 von Eduard »  
 
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trixie
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Antwort #7 - 24.08.2008 um 16:48:22
 
Eduard schrieb am 24.08.2008 um 16:22:36:
Warum muß die Vorehe überhaupt nachgewiesen werden? Ich verstehe den Sinn nicht, wenn es ein rechtskräftiges Scheidungsurteil gibt.

Zugegebenermaßen habe ich dem Standesamt die gleiche Frage gestellt, auf die ich besagte Antwort obige bekam. Ich habe davon abgesehen - weil kein aktueller Fall vorhanden war, sondern nur der Information diente - nach den entsprechenden §§ zu fragen. Es wurde nur auf die Vorschriften verwiesen.

Eduard schrieb am 24.08.2008 um 16:22:36:
Speziell in diesem Fall, warum ist die Vorehe nach einer Eheschliessung im Ausland noch relevant?

Ich kann es mir u.a. nur so erklären, weil bei einer ungültigen Vorehe, mit dem "falschen" Familienstand geheiratet wurde; man wäre ledig und nicht geschieden gewesen.

Eduard schrieb am 24.08.2008 um 16:22:36:
Was kann es konkret machen? Kann es wirklich die neue Ehe für ungültig erklären, nur weil eine Heiratsurkunde zur alten, in D geschiedenen Ehe nicht vorgelegt werden kann?

... u. U. wegen den falschen Angaben des Familienstandes.


@mawi69

Vielleicht hilft dir das auch bei der Argumentation gegenüber dem Standesamt auch ein wenig.

Zitat:
§ 5 Personenstandgesetz
...
(3) 1Ist den Verlobten die Beschaffung der erforderlichen Urkunden nicht oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten oder unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so kann der Standesbeamte sich mit der Vorlage kirchlicher oder anderer beweiskräftiger Bescheinigungen begnügen. 2Der Standesbeamte kann die Verlobten von der Beibringung von Urkunden und Bescheinigungen befreien, wenn er die zu beweisenden Tatsachen kennt oder sich davon auf andere Weise Gewißheit verschafft hat. 3Notfalls kann er zum Nachweis eidesstattliche Versicherungen der Verlobten oder anderer Personen verlangen.
...



trixie
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« Zuletzt geändert: 24.08.2008 um 17:01:02 von trixie »  
 
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Antwort #8 - 25.08.2008 um 09:42:36
 
Ich verstehe nicht warum eine Heirat in DK ausscheidet.
Ich habe dort vor 3 Wochen geheiratet mit Geburtsurkunde, Scheidungsurteil und Personalausweis.
Eine alte Heiratsurkunde wollte dort niemand sehen.
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Antwort #9 - 25.08.2008 um 09:57:18
 
jake_blues schrieb am 25.08.2008 um 09:42:36:
Ich verstehe nicht warum eine Heirat in DK ausscheidet.


Ich auch nicht. Aber solange der TS darauf nicht eingeht, ist es wohl müßig, weiter darüber zu diskutieren.

Jedenfalls hat auch Trixie, die sich sonst meistens auskennt, keinen wirklich stichhaltigen Grund gegen die Heirat in DK liefern können.

Ich denke mir einfach, bei der Anmeldung zur Heirat in D wird die Heiratsurkunde qua Vorschrift verlangt und nicht weiter über die Sinnhaftigkeit nachgedacht. Bei der Anerkennung einer ausländischen Heiratsurkunde (Achtung, ich meine natürlich nicht die Anlage eines Familienbuchs, nur die Frage, ob die Eheschliessung in D rechtliche Wirkung entfaltet) spielt die Heiratsurkunde der Vorehe dann keine Rolle mehr.

Ausnahme wie oben erwähnt: Falls es in Wirklichkeit darum geht, ob die Scheidung im Heimatstaat registriert wurde. Ohne Registrierung wäre der TS nämlich in der Ukraine u. U. noch verheiratet! Wobei ich mich aber frage, ob das jetzt, nach der Einbürgerung überhaupt noch relevant wäre.

Eduard
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Antwort #10 - 27.08.2008 um 00:08:03
 
Eduard schrieb am 25.08.2008 um 09:57:18:
Jedenfalls hat auch Trixie, die sich sonst meistens auskennt, keinen wirklich stichhaltigen Grund gegen die Heirat in DK liefern können.

Vielleicht war das etwas unklar ausgedrückt. Eine Heirat in DK ist möglich, da dort nur das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk benötigt wird. Das Problem mit der Namensführung und der - noch - nicht vorhandenen Heiratsurkunde ist dabei aber noch nicht gelöst.

Eduard schrieb am 25.08.2008 um 09:57:18:
Wobei ich mich aber frage, ob das jetzt, nach der Einbürgerung überhaupt noch relevant wäre.

Wo hast du etwas von Einbürgerung gelesen?
Meinst du vielleicht wegen "Staatsangehörigkeit:deutsch"?
Auch Deutsche dürfen in der Ukraine heiraten. Zwinkernd

trixie
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Antwort #11 - 27.08.2008 um 08:23:14
 
Hallo zusammen,
gestern war ich nochmals beim Standesamt.
Die Standesbeamtin hat nach unserem Gespräch in den Archiven nachgeschaut sowie Kontakt zur ABH aufgenommen. Sowohl beim Standesamt als auch bei der ABH liegt eine Kopie der Heiratsurkunde vor. Mit Verweis auf das Personenstandsgesetz Paragr. 5 Abs. 3 reicht diese dann der Beamtin auch aus. Also viel Wirbel um nichts. Es ärgert mich schon, dass zuerst alles abgeblockt wurde und dann auf einmal alles so einfach ist.

Vielen vielen Dank an Trixie.

Warum wir nicht in Dänemark heiraten wollen.
Einmal war es diese Heiratsurkunde, nun das Problem ist ja jetzt gelöst.(Wegen Namensrecht).
Der zweite Grund liegt darin, dass meine Verlobte eine Staatsbeamtin ist. Eine Kollegin von ihr wurde fristlos gekündigt als sie die Heirat mit einem Portugiesen publik machte. Zweitens ist die Wohnung ebenfalls vom Staat, so dass Gefahr besteht wohnungslos zu werden.
Da bei einer Heirat in Deutschland erst das FZF in der Ukraine beantragt werden müsste und dies schon etwa ein paar Wochen dauert ist die einzige Variante in Deutschland zu heiraten.

Nochmals vielen Dank
Gruß
Markus
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Antwort #12 - 29.08.2008 um 10:07:37
 
trixie schrieb am 27.08.2008 um 00:08:03:
Das Problem mit der Namensführung und der - noch - nicht vorhandenen Heiratsurkunde ist dabei aber noch nicht gelöst.


Ich raff's immer noch nicht. Nach der Heirat in DK ist doch - jedenfalls solange man sich vom deutschen Standesamt mit weiteren Anliegen, wie z.B. Namensführung und Anlage eines Familienbuches, fernhält - völlig egal, ob man eine Heiratsurkunde der Vorehe hat oder nicht.
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