@trixie:
Ok, das andere habe ich verstanden, aber das
trixie schrieb am 24.08.2008 um 15:27:31:Um das geht's ja gar nicht, sondern um den Nachweis der Vorehen und die werden bekanntlich nicht durch eine Scheidung nachgewiesen, sondern durch eine HU.
nicht.
1. Warum muß die Vorehe überhaupt nachgewiesen werden? Ich verstehe den Sinn nicht, wenn es ein rechtskräftiges Scheidungsurteil gibt. Mal rein logisch (bin aber kein Jurist):
- Vorehe existiert, dann ist sie durch das Urteil geschieden. => Antragsteller ist nicht verheiratet.
- Es gab keine Vorehe, und das Scheidungsverfahren war grosser Murks (in D sehr unwahrscheinlich) => Antragsteller ist nicht verheiratet.
Im Ergebnis kommt es also auf das Gleiche raus.
2. Speziell in diesem Fall, warum ist die Vorehe nach einer Eheschliessung im Ausland noch relevant? Jedenfalls solange keine Auslandsscheidung vorliegt, die in D erst noch anerkannt werden müßte, was hier ja nicht der Fall ist.
3. Gut, das Standesamt erfährt von der Heirat und fängt an zu prüfen. Was kann es konkret machen? Kann es wirklich die neue Ehe für ungültig erklären, nur weil eine Heiratsurkunde zur alten, in D geschiedenen Ehe nicht vorgelegt werden kann? Ich kenne dafür jedenfalls keine Rechtsgrundlage.
Eduard
P.S.:
Was mir noch eingefallen ist. Zumindest in manchen Ländern Osteuropas wird auf der Heiratsurkunde (wenn man sich aktuell eine neue ausstellen läßt) die Scheidung der Ehe vermerkt. Geht es dem Standesamt vielleicht gar nicht um den Nachweis der Vorehe, sondern darum, dass die Scheidung in der Heimat registriert wurde?
Wenn das so wäre, würde an einer Neuausstellung kein Weg vorbeiführen.