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Ehegattenzusammenführung (Bosnien --> Deutschland) (Gelesen: 1.174 mal)
dusko
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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28.08.2008 um 14:17:27
 
Hallo Leute,

ich versuche mal kurz zu erklären um was es geht. Mein Onkel (Bosnier) hat meine Tante (Deutsche) an der Kroatischen Adria im letzten Jahr kennengelernt.

Nach ungefähr einem Jahr Beziehung haben sie geheiratet. Er hat den Deutsch-Kurs beim Goethe Institut erfolgreich geschafft und wartet jetzt schon seit Monaten auf die Zusage von dem Deutschen Konsulat in Sarajevo. Vor ungefähr 3 Wochen haben die im Sarajevo meinen Onkel und die ABH in München meine Tante zur selben Zeit am selben Tag vorgeladen. Wie es sich später herausgestellt hat, haben die um die 100 identische Fragen beantworten müssen (Namen der Kinder, wo die Kinder leben, wie viele Zimmer im Haus (Bosnien) usw.). Nachdem hat sich keiner gemeldet.

Meine Tante hat dann die Nerven verloren und hat einfach bei der ABH angerufen. Die Frau am Telefon hat ihr einfach gesagt (Datenschutz???!!) das Sie voraussichtlich nein sagen wird da die Antworten nicht gleich sind. Da beide aber in Panik waren (schlechte Erfahrungen bei meinen Eltern) vergaßen sie offensichtlich paar Details usw.

Und jetzt meine Frage, was können wir jetzt machen? Anwalt? ABH nochmal anrufen? Konsulat in Sarajevo anrufen? Irgendwas schriftliches?

Bitte hilft mir...

P.S.: Ich habe im ganzen Forum schon zweimal gekuckt, da ist kein vergleichbarer Fall...
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maki
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laie!


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Antwort #1 - 28.08.2008 um 14:21:44
 
Hi Dusko,

dusko schrieb am 28.08.2008 um 14:17:27:
Mein Onkel (Bosnier) hat meine Tante (Deutsche

stimmt das so, waren die beiden vor der Heirat Verwandt/Verschwägert?

Wenn dein Onkel eine Ablehnung erhält, kann er beim Konsulat Remonstrieren (Gelegenheit für eine Gegendarstellung) oder beim AA klagen, letzteres dauert länger.

Kannst mal nach "remonstration" suchen, solltest mehr als genug finden.
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 28.08.2008 um 14:35:29
 
dusko schrieb am 28.08.2008 um 14:17:27:
Und jetzt meine Frage, was können wir jetzt machen?  

Ich würde erst einmal abwarten, wie das Konsulat entscheidet. Vorallem - auch wenn's schwer fällt - sollte man sich nicht vorher schon verrückt machen. So manches wendet sich zum Positiven; das haben auch in der Vergangenheit immer wieder Fragesteller berichtet, die vorher absolute Panik gehabt haben, weil ihnen seitens der ABH wenig Hoffnung gemacht wurde.

maki schrieb am 28.08.2008 um 14:21:44:
oder beim AA klagen,  

Du meinst sicherlich beim VG gegen die BRD, vertreten durch das AA, klagen.

trixie
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dusko
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Antwort #3 - 28.08.2008 um 14:36:40
 
VG? AA?? :-D
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 28.08.2008 um 14:48:56
 
VG = Verwaltungsgericht (wenn die Ablehnung seitens der Botschaft oder des Konsulates kommt, ist das VG Berlin zuständig)

AA = Auswärtige Amt (oder Aussenministerium)

trixie
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dusko
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Antwort #5 - 28.08.2008 um 14:56:30
 
ich meinte das sie jetzt meine Tante ist :-D

@trixie
danke für deine antwort, ich denke mal das wir dann warten werden bis sich das konsulat meldet
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