ronny schrieb am 29.08.2008 um 10:26:04:Wann ist denn dese Urkunde ausgestellt worden?
Vor oder nach der Eheschließung der Eltern?
Nach der Eheschließung der Eltern, denn der Sohn ist 4 Monate nach Eheschließung geboren und einen Tag nach der Geburt wurde die Geburtsurkunde ausgestellt.
ronny schrieb am 29.08.2008 um 10:26:04:Ansonsten:
Eine beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages anfordern und die Randvermerke etc. mal hier anonymisiert einstellen, dann kann man evtl. mehr zu sagen. Ggf. noch das FamBuch det Eltern anfordern.
Habe beides .
ronny schrieb am 29.08.2008 um 10:26:04:Wenn ich ehrlich bin weiß ich auch nicht so recht worum es gerade geht
LOL ..... also ich versuch es nochmal.... Die Eltern von meinem Partner haben im März 1966 geheiratet. Die Mutter hat den Mädchennamen bei der Heirat behalten. Mein Partner wurde Juli 1966 geboren, also 4 Monate nach Eheschließung der Eltern. In der Geburtsurkunde stehen veständlicherweise die Eltern, doch dort steht die Mutter mit ihrem bei der Heirat gewählten, Mädchennamen.
Hm... nun verstehe ich nicht, weshalb sie seit Jahren sich mit dem Namen des Mannes ausweist, wenn sie doch den Mädchennamen behalten hat bei der Heirat? Wie soll das denn gehen? Ist das normal das man sich Nachnamen nehmen kann wie man lustig ist ?
Wenn sie doch den Mädchennamen behalten hat bei der Heirat - kann sie doch nicht auf einmal einen anderen Nachnamen haben ?!
Gruß Doetinchen