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Frage zur Namensführung (Gelesen: 1.572 mal)
Doetinchen
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Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Frage zur Namensführung
28.08.2008 um 10:13:21
 
Hallo,
nun wieder eine neue Nachricht.
Ich habe nun die Abstammungsurkunde und auch einen Auszug aus dem Familienbuch erhalten.
So nun bin ich etwas irritiert.
in diesem Stehen die Namen der Eltern bei der Geburt - doch der Name der Mutter ist ihr Mädchenname.. ??!!  Obwohl sie verheiratet waren bei der Geburt.
nun sagte man mir, das sie nach Niederländischem Gesetz ihren Mädchennamen behalten haben soll. Hm, das versteh ich auch wieder nicht, denn sie war Deutsche und ihr Mann Niederländer, doch sie haben beide in Deutschland gewohnt und auch dort geheiratet. Weshalb hat sie dann ihren Mädchennamen in der Geburtsurkunde von dem Sohn stehen?
Nun noch eine Frage. Hätte die Mutter denn auch jeder Zeit noch den Namen des Mannes annehmen können, nach der Heirat? Denn sie läuft überall auf diesen Namen und nicht auf ihren Mädchennamen, den sie bei der Heirat damals behalten hat und ihn dann auch als Ehenamen gewählt hat. Ich steige da irgendwie nicht ganz hinter... Griesgrämig

Doetinchen
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Ralf
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Antwort #1 - 29.08.2008 um 09:37:40
 
Habe das mal von diesem Thema abgetrennt, weil es
um ein ganz anderes Rechtsgebiet geht.

Doetinchen schrieb am 28.08.2008 um 10:13:21:
Weshalb hat sie dann ihren Mädchennamen in der Geburtsurkunde von dem Sohn stehen?

Genau wissen kann das hier natürlich niemand, aber es
wird vermutlich so gewesen sein, dass seinerzeit bezüglich
der Namensführung niederländisches Recht gewählt wurde.


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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 29.08.2008 um 10:26:04
 
Ralf schrieb am 29.08.2008 um 09:37:40:
Weshalb hat sie dann ihren Mädchennamen in der Geburtsurkunde von dem Sohn stehen? 


Wann ist denn dese Urkunde ausgestellt worden?

Vor oder nach der Eheschließung der Eltern?

Ansonsten:

Eine beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages anfordern und die Randvermerke etc. mal hier anonymisiert einstellen, dann kann man evtl. mehr zu sagen. Ggf. noch das FamBuch det Eltern anfordern.

Doetinchen schrieb am 28.08.2008 um 10:13:21:
Ich steige da irgendwie nicht ganz hinter... 


Wenn ich ehrlich bin weiß ich auch nicht so recht worum es gerade  geht Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd


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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Doetinchen
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i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #3 - 30.08.2008 um 16:26:31
 
ronny schrieb am 29.08.2008 um 10:26:04:
Wann ist denn dese Urkunde ausgestellt worden?

Vor oder nach der Eheschließung der Eltern?


Nach der Eheschließung der Eltern, denn der Sohn ist 4 Monate nach Eheschließung geboren und einen Tag nach der Geburt wurde die Geburtsurkunde ausgestellt.

ronny schrieb am 29.08.2008 um 10:26:04:
Ansonsten:

Eine beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages anfordern und die Randvermerke etc. mal hier anonymisiert einstellen, dann kann man evtl. mehr zu sagen. Ggf. noch das FamBuch det Eltern anfordern.


Habe beides .


ronny schrieb am 29.08.2008 um 10:26:04:
Wenn ich ehrlich bin weiß ich auch nicht so recht worum es gerade  geht Zwinkernd


LOL ..... also ich versuch es nochmal.... Die Eltern von meinem Partner haben im März 1966 geheiratet. Die Mutter hat den Mädchennamen bei der Heirat behalten. Mein Partner wurde Juli 1966 geboren, also 4 Monate nach Eheschließung der Eltern. In der Geburtsurkunde stehen veständlicherweise die Eltern, doch dort steht die Mutter mit ihrem bei der Heirat gewählten, Mädchennamen.
Hm... nun verstehe ich nicht, weshalb sie seit Jahren sich mit dem Namen des Mannes ausweist, wenn sie doch den Mädchennamen behalten hat bei der Heirat? Wie soll das denn gehen? Ist das normal das man sich Nachnamen nehmen kann wie man lustig ist ?
Wenn sie doch den Mädchennamen behalten hat bei der Heirat - kann sie doch nicht auf einmal einen anderen Nachnamen haben ?!


Gruß Doetinchen
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